Prozessor im Flugzeug mitnehmen


Ceuta und Melilla (Spanien)
Die aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Staatsgebiet einzelner EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht zum Zollgebiet der EU. Daher gelten für sie die Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat.

die Kanarischen Inseln (Spanien)
Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten daher ebenfalls die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.
 
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Was möchtest du damit sagen? Denk mal nochmal ganz genau drüber nach, was du da gepostest hast. Ich geb dir n Tipp:

Bei der Einreise aus diesen Gebieten [nach Deutschland] gelten daher ebenfalls die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat.
 
und umgekehrt gilt das nicht, siehe IGIC? :ROFLMAO: zudem habe ich nur zitiert.


und wahrscheinlich gilt das nur für das Paket aber nicht für das Flugzeug, das Auto, die Fähre etc. 8-)


Weiter vorne wurde ja bereits die IGIC, die kanarische lokale Umsatzsteuer, genannt. Die Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria etc) gehören nicht zu dem europäischen und auch nicht zum spanischen Umsatzsteuersystem. Das Ziel dieser steuerlichen Sonderregelung ist die Förderung und auch der Schutz der lokalen Wirtschaft und der Ausgleich von Nachteilen durch den Inselstatus mit verbundenen Nachteilen und höheren kosten der Inselbewohner, nicht umsonst sind die Freigrenzen ab 2017 an die Dynamik des eCommerce angehoben worden.

Im eCommerce darf deshalb keine Mehrwertsteuer für Bestellungen von Käufern von den Kanaren verlangt werden, für Ware von außerhalb der Kanarischen Inseln. Sollte Mehrwertsteuer für Bestellungen aus den Kanaren erhoben werden, kann der Käufer die Erstattung der Mehrwertsteuer verlangen, denn der niedrigere IGIC Satz bewirkt einen niedrigeren Preis (netto plus IGIC) und stellt den Käufer so, als würde er im eCommerce auf den Kanaren gekauft haben.

Für Elektrogeräte, Computer, Videospiele... ~6.5 % mit Freigrenzen und der private Gebrauch ist nicht definiert als ungeregelte Einfuhr von Neuware durch Touristen, denn kein Tourist nutzt einen neuen "eingeführten Prozessor" im Urlaub privat und verschenkt ihn dann. Wie auch? ein Prozessor alleine ist auch privat entsprechend seiner Funktion nicht nutzbar. Hier stellt sich auch die Frage, ob das für unbegrenzte Mengen im Gepäck gelten soll.

Wie dem auch sei, die Realität wird so ausschauen, dass man eine einzelne CPU in den Koffer oder das Handgepäck legt und dass das in 99% aller Fälle bei der Einreise kein Mensch interessiert, außer der Zufall will es und man erwischt einen technikaffinen Beamten, der wird das aus seiner Sicht im Rahmen der kanarischen Rechtsnormen beurteilen.

Dein Totschlagargument ist daher wenig überzeugend, denn du biegst dir das hin und argumentierst in spitzfindiger, kleinlicher, rechthaberischer Weise und verdrehst den tatsächlichen Sachverhalt. Du musst deine Argumentation mal zu Ende denken, denn der örtliche eCommerce auf den Kanaren ist von deiner Argumentation sicherlich nicht "begeistert" und das ist auch nicht das Ziel geltender Rechtsnormen, aber egal....das ist deine Meinung, die nicht alle teilen.

Der Warenversand beinhaltet die Möglichkeit kommerzieller Warensendungen und den Versand von nicht-Unionsware. Außerdem ist ein Versanddienstleister was komplett anderes als Muddi mit der Handtasche.

Das kann auch Muddi im Flieger mit der Handtasche ebenso wie DHL für private Kunden
 
Zuletzt bearbeitet:
und umgekehrt gilt das nicht? :ROFLMAO: zudem habe ich nur zitiert.


und wahrscheinlich gilt das nur für das Paket aber nicht für das Flugzeug, das Auto, die Fähre etc. 8-)
Das Flugzeug betritt die Insel rein rechtlich nicht.
 
Das Flugzeug betritt die Insel rein rechtlich nicht.
So ganz stimmt das nicht, es kann z.B. beschlagnahmt werden, wenn es in einem Land gelandet ist, wo ein besprechender Gerichtsbeschluss vollstreckt werden kann. Die russischen Fluggesellschaften die ja einige geleaste Maschinen weder zurückgegeben haben noch weiter die Leasingraten bezahlten haben, hatten meine ich damit einige Probleme und vermeiden anderen Länder, so sie dieses Problem bekommen könnten.

Aber es gibt internationale Abkommen über den Flugverkehr und auch was Schiffe und Autos angeht, die bleiben ja nur temporär in einem Land und müssen deshalb dort nicht eingeführt und eben verzollt und versteuert werden. Internationale Flugverkehr und Schifffahrt wären ja auch unmöglich bzw. extrem teuer, wenn ein Flugzeug oder Schiff bei jeder Landung, bei jedem Anlegen in einem anderen Zollgebiet verzollt werden müsste, Auch hätten die Deutschen in den 50ern nie mit ihren Autos ins Ausland reisen können, man stelle sich vor den Käfer bei der Einreise nach Österreich verzollen zu müssen, dann in Italien wieder und auf dem Rückweg dann nochmal in Österreich, so wäre die Adria sicher nicht zum „Teutonengrill“ geworden.

Anders ist es aber, wenn man seinen Wohnsitz verlegt, also in Ausland zieht und sein Auto mitnimmt, dies muss man dann in dem Land wohin man zieht, anmelden und ggf. eben auch verzollen / versteuern, wobei auch da jedes Land wieder seine eigenen Regeln hat was man bei einem Umzug ins das Land zollfrei bzw. überhaupt mitnehmen kann. Das ist dann eben eine Einfuhr und genau darum geht es hier ja eben auch, die Mutter soll die CPU ja nicht bei ihrer Abreise wieder mitnehmen, sondern dort lassen. Die Frage ist, wie hoch die Freibeträge sind und rein praktisch, wie sehr der Zoll sich im Zweifel dafür interessiert, wir reden hier von einer CPU für weniger als 300€, dies ist nicht wirklich ein Wertgegenstand.

Aber wir wissen ja von wem es kommt, der hat Null Ahnung und nicht einmal Post #17 gelesen, wo man nämlich sieht das bei Einreise nach Deutschland Bargeld ab einem Wert von 10.000€ angegeben werden muss, aber die Grenze auf den Kanaren 6010€ beträgt. Da ist nichts mit Gegenseitigkeit der Regel. Das einzige was beidseitig gelten dürfte ist, dass beide im gleichen Zollgebiet sind und daher kein Zoll anfällt, aber es sind nicht beide im gleichen Steuergebiet und daher kann dort die dortige Mehrwertsteuer anfallen. Aber da gibt es wie gesagt eigentlich überall Freibeträge, der Zoll hat ja auch keine Lust für jedes Urlaubsmitbringsel den Wert zu ermitteln, die schauen eben auch nur nach wertvollen Sachen die man einführt wie eben Gold(schmuck) oder diese Apple Vision Pro Brillen, dazu natürlich nach Tabak, Alkohol und verbotenen Gegenständen.
 
So, ich hab jetz auch noch bei unserem Zolldienstleister gefragt. Es ist völlig egal. <1000EUR/1000KG kannst du im Zollgebiet der Union machen was du willst (mit Ausnahme Alkohol, Tabak etc).
Das klingt für mich eindeutig; der Zolldienstleister sollte es wissen, oder? :unsure:
 
der Zolldienstleister sollte es wissen, oder? :unsure:
Naja, die sind in aller Regel für die Regeln bei Versand zuständig, aber nicht für die Regeln für Reisegepäck und die können eben abweichen und tun es meist auch, wenn man sich nur mal die Freibeträge anschaut.
 
Meinste nicht, das die ein breites Wissen in Sachen Gesetze haben? :unsure:
 
Nein, die fliegen ja nicht mit den Waren im Gepäck um die Welt. Zolldienstleister machen die Abwicklung für die Warren die um die Welt geschickt werden, sei es im Paket oder ein ganzer Container, aber da gelten wie gesagt nicht unbedingt die gleichen Regeln wie bei Reisegepäck. Selbst da sieht man ja, dass die Freigrenze bei Einreisen nach Deutschland per Schiff oder Flugzeug mit 430€ höher ist als die 300€ die man sonst hat, wenn man z.B. mit dem Auto aus der Schweiz kommt. Wie hoch ist die Freigrenze wenn man was per Paket bekommt?
 
diskutiert ihr mal weiter. Richtige antwort steht in #27

und umgekehrt gilt das nicht? :ROFLMAO: zudem habe ich nur zitiert.
absolut korrekt, denn da die Kanarischen inseln nicht zur Steuerzone gehören, wird dort keine MWSt im Sinne des UZK erhoben. Deswegen wird bei der Einreise aus diesem Gebiet EUSt fällig.

Der Warenversand beinhaltet die Möglichkeit kommerzieller Warensendungen und den Versand von nicht-Unionsware. Außerdem ist ein Versanddienstleister was komplett anderes als Muddi mit der Handtasche.

Das Flugzeug betritt die Insel rein rechtlich nicht.
Es ist zolltechnisch völlig irrelevant, ob ein Verkehrsträger in ein Land kommt, oder nicht. Es ist relevant, ob Waren in das Land eingeführt werden sollen und welchen Status diese Waren haben. Ein Frachter der von Shanghai über Doha nach Frankfurt fliegt, wird nicht in Doha von den Qataris zollabgefertigt, weil die Waren dort nicht eingeführt werden, sondern erst in Deutschland.

Naja, die sind in aller Regel für die Regeln bei Versand zuständig, aber nicht für die Regeln für Reisegepäck
Alle Regeln stehen im UZK. Das ist ein großes Buch, in dem man nachblättern kann.

Internationale Flugverkehr und Schifffahrt wären ja auch unmöglich bzw. extrem teuer, wenn ein Flugzeug oder Schiff bei jeder Landung, bei jedem Anlegen in einem anderen Zollgebiet verzollt werden müsste, Auch hätten die Deutschen in den 50ern nie mit ihren Autos ins Ausland reisen können, man stelle sich vor den Käfer bei der Einreise nach Österreich verzollen zu müssen, dann in Italien wieder und auf dem Rückweg dann nochmal in Österreich, so wäre die Adria sicher nicht zum „Teutonengrill“ geworden.
Es ist zolltechnisch völlig irrelevant, ob ein Verkehrsträger in ein Land kommt, oder nicht. Es ist relevant, ob Waren in das Land eingeführt werden sollen und welchen Status diese Waren haben.

So ganz stimmt das nicht, es kann z.B. beschlagnahmt werden, wenn es in einem Land gelandet ist, wo ein besprechender Gerichtsbeschluss vollstreckt werden kann. Die russischen Fluggesellschaften die ja einige geleaste Maschinen weder zurückgegeben haben noch weiter die Leasingraten bezahlten haben, hatten meine ich damit einige Probleme und vermeiden anderen Länder, so sie dieses Problem bekommen könnten.
nein, allen russischen Fluggesellschaften wurden nach dem Beginn des Krieges auf Beschluss der EU die Flugrechte entzogen. Siehe 9 Freiheiten der Luftfahrt. Geleaste Flugzeuge, wie beispielsweise die 747-800F von AirBridge Cargo gehören einer leasinggesellschaft in Hong Kong, welche unrechmäßig in Moskau festgehalten, afaik inzwischen aber zurückgegeben wurden.
In München steht noch ein A320 der Aeroflot, der nicht fliegen darf weil a) keine Rechte und b) keine Wartung, da alle Wartungsverträge von Boeing und Airbus gekündigt wurden. Der gehört auch einer chinesischen leasinggesellschaft und es wird aktuell daran gearbeitet, dass der hier weg kann (hätte eigentlich schon weg sein sollen). Da wurde rein gar nichts beschlagnahmt.
Das einzige mir bekannte tatsächlich beschlagnahmte Flugzeug ist die AN124 in Toronto, die kurz vor Kriegsbeginn dort gelandet ist. Diese gehörte der Volga-Dnepr Gruppe und wurde von den kanadischen Behörden einkassiert und das war allem voran ein politisches Thema.
Hat halt mal wieder so gar nix mit dem Thema zu tun, aber das is ja nix neues.
 
Der Zoll hat auch ne ganz brauchbare App für so Fragen.
 
Jetzt hast mich erwischt, nein, der deutsche Zoll.
 
Jungs, ihr habt eindeutig zu viel Freizeit...

Anyway :popcorn:
 
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