und umgekehrt gilt das nicht, siehe IGIC?
zudem habe ich nur zitiert.
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und wahrscheinlich gilt das nur für das Paket aber nicht für das Flugzeug, das Auto, die Fähre etc.
Weiter vorne wurde ja bereits die IGIC, die kanarische lokale Umsatzsteuer, genannt. Die Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria etc) gehören nicht zu dem europäischen und auch nicht zum spanischen Umsatzsteuersystem. Das Ziel dieser steuerlichen Sonderregelung ist die Förderung und auch der Schutz der lokalen Wirtschaft und der Ausgleich von Nachteilen durch den Inselstatus mit verbundenen Nachteilen und höheren kosten der Inselbewohner, nicht umsonst sind die Freigrenzen ab 2017 an die Dynamik des eCommerce angehoben worden.
Im eCommerce darf deshalb keine Mehrwertsteuer für Bestellungen von Käufern von den Kanaren verlangt werden, für Ware von außerhalb der Kanarischen Inseln. Sollte Mehrwertsteuer für Bestellungen aus den Kanaren erhoben werden, kann der Käufer die Erstattung der Mehrwertsteuer verlangen, denn der niedrigere IGIC Satz bewirkt einen niedrigeren Preis (netto plus IGIC) und stellt den Käufer so, als würde er im eCommerce auf den Kanaren gekauft haben.
Für Elektrogeräte, Computer, Videospiele... ~6.5 % mit Freigrenzen und der private Gebrauch ist nicht definiert als ungeregelte Einfuhr von Neuware durch Touristen, denn kein Tourist nutzt einen neuen "eingeführten Prozessor" im Urlaub privat und verschenkt ihn dann. Wie auch? ein Prozessor alleine ist auch privat entsprechend seiner Funktion nicht nutzbar. Hier stellt sich auch die Frage, ob das für unbegrenzte Mengen im Gepäck gelten soll.
Wie dem auch sei, die Realität wird so ausschauen, dass man eine einzelne CPU in den Koffer oder das Handgepäck legt und dass das in 99% aller Fälle bei der Einreise kein Mensch interessiert, außer der Zufall will es und man erwischt einen technikaffinen Beamten, der wird das aus seiner Sicht im Rahmen der kanarischen Rechtsnormen beurteilen.
Dein Totschlagargument ist daher wenig überzeugend, denn du biegst dir das hin und argumentierst in spitzfindiger, kleinlicher, rechthaberischer Weise und verdrehst den tatsächlichen Sachverhalt. Du musst deine Argumentation mal zu Ende denken, denn der örtliche eCommerce auf den Kanaren ist von deiner Argumentation sicherlich nicht "begeistert" und das ist auch nicht das Ziel geltender Rechtsnormen, aber egal....das ist deine Meinung, die nicht alle teilen.
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