Rücktritt vom Kaufvertrag

KittyCat129

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
16.11.2013
Beiträge
1
Guten Abend,

ich Bin Frischling und ich entschuldige mich vorab schon mal, wenn iwas nicht stimmen sollte. :)

Mein Fall als kurze Zusammenfassung:
Anfang September 2013 einen neuen Laptop gekauft. Nach den ersten 3 Wochen kamen Fehler auf. Aus dem Laptop kommen knirschend-kratzende Geräusche. Habe ihn direkt beim Hersteller eingeschickt. Dieser hat angeblich 3 Teile ausgetauscht: Kühler, Festplatte und LED-Kabel. Laptop kam wieder zurück mit demselben Geräusch. Ich habe erneut den Hersteller kontaktiert und musste den Laptop erneut einschicken. Dieser kam am Mittwoch zurück und es stand im Bericht, dass kein Fehler gefunden wurde. Daraufhin habe ich wieder beim Hersteller angerufen, der forderte mich auf Updates zu installieren und es hieß, durch die Updates lässt sich der Fehler beheben. Man kenne sich aus mit diesem Defekt bei diesem Modellt. Nichts haben die Updates gebracht.
Nun wollte ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der 2te Nacherfüllungsversuch nicht als solcher gilt.

Was kann ich in diesem Fall machen?
Ich habe bereits ein Schreiben verfasst und habe vor, einen Fachhandel aufzusuchen, um ein Gutachten erstellen zu lassen.

Wäre echt super, wenn mir jemand weiter helfen könnte, bevor ich komplett verzweifeln tue.

Vielen Dank schon mal :)))
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Welcher Shop?
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?


Also der Laptop weißt immer noch einen Defekt aus?
Welcher Laptop ist das denn?`
Vlt. kann man dann insgesamt mehr sagen.
 
Welcher Shop?
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?


Also der Laptop weißt immer noch einen Defekt aus?
Welcher Laptop ist das denn?`
Vlt. kann man dann insgesamt mehr sagen.


Erst mal viele Dank, dass du dir Zeit nimmst und versuchst mir zu helfen. :)

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung.

Laptop ist: Asus S400CA
Gekauft bei notebooksbilliger

Ja, dieser Defekt tritt immer noch auf. Wie ich zuvor geschrieben habe, hab ich den wegen demselben Fehler 2 Mal eingeschickt
 
Okay ist doch eigentlich ein seriöser laden.
Ich würde mich an die Wenden und sagen das der Laptop nicht funktioniert, wie er sollte und das sie eine Lösung suchen sollen.
Im Zweifelsfall ist das eben der Rücktritt.
Warum die so zicken verstehe ich atm auch nicht, da ja offensichtlich ein Defekt vorhanden ist.

Ggf. mal telefonieren?
 
Okay ist doch eigentlich ein seriöser laden.
Ich würde mich an die Wenden und sagen das der Laptop nicht funktioniert, wie er sollte und das sie eine Lösung suchen sollen.
Im Zweifelsfall ist das eben der Rücktritt.
Warum die so zicken verstehe ich atm auch nicht, da ja offensichtlich ein Defekt vorhanden ist.

Ggf. mal telefonieren?


Ich hatte angerufen gehabt und sie haben mir direkt den Antrag zum Rücktritt vom Kaufvertrag zugeschickt. Ich hatte mich schon gewundert, warum das so schnell und relativ unproblematisch ging. Hab im Inet rumgelesen und nicht unbedingt viel Gutes über den Laden gelesen. Leider.

Ich kann an dem Gerät auch nicht arbeiten, weil dieses Geräusch permanent da ist. Und nochmal einschicken kann ich dem Hersteller nicht zumuten, weil ich auf das Ding angewiesen bin. :(
Und ich muss auch sagen, ich sehe da keine andere Lösung außer vom KV zurückzutreten. Ich habe nur Probleme mit dem Ultrabook.


Kannst du mir denn vielleicht sagen, wo ich ein Gutachten erstellen lassen kann?
 
Wieso kannst du es dem Hersteller nicht zumuten weil DU auf das Gerät angewiesen bist, das ist doch dann viel mehr dein Problem und Pech. Außerdem muss doch afaik 3 mal versucht werden nachzubessern bevor man das Gerät umtauschen kann, oder sind das doch nur 2 ?
 
3x waren es doch und das dadurch für den Käufer eine dumme Situation entsteht, wenn er auf das gerät angewiesen ist, ist verständlich. daran kann aber der Händler auch nix ändern.

Gesendet von meinem XT890 mit der Hardwareluxx App
 
2 Nachbesserungen

Vll hatte ich mich da etwas unglücklich ausgedrückt. Lassen wir den Satz aus. Ich habe einfach schon so einen Schädel. Sorry

- - - Updated - - -

3x waren es doch und das dadurch für den Käufer eine dumme Situation entsteht, wenn er auf das gerät angewiesen ist, ist verständlich. daran kann aber der Händler auch nix ändern.

Gesendet von meinem XT890 mit der Hardwareluxx App

Ich müsste es jetzt zum dritten Mal einsenden, weil ein Grund bzw. Defekt besteht. Dazu bin ich aber nicht bereit.
 
wenn der Händler das aber fordern kann und im recht ist (gehen wir mal davon aus), musst du das aber hinnehmen.

Gesendet von meinem XT890 mit der Hardwareluxx App
 
wenn der Händler das aber fordern kann und im recht ist (gehen wir mal davon aus), musst du das aber hinnehmen.

Gesendet von meinem XT890 mit der Hardwareluxx App

Der Händler kann sich doch auch nur auf das BGB beziehen. Und da stehen nun mal 2 Nachbesserungsversuche.
 
Jo, der Händler hat zwei Nachbesserungsversuche. Dein "Fehler" war das Notebook auf Garantie direkt zum Hersteller einzuschicken, das zählt für Nachbesserungsversuche in Sachen Gewährleistung des Händlers nicht. Zwei unterschiedliche Paar Schuhe, das ist leider so. Deswegen empfehle ich direktes Einschicken zum Händler auch nur dann, wenn man weiß das der Support von denen was taugt.
 
Der Händler würde das Notebook doch eh an den Hersteller weiter schicken und das würde dann länger dauern. :(
 
Das ist richtig, aber du hast auch noch dein 14-tägiges Widerrufsrecht, da kannst du bei einem guten Shop auch einen Direktaustausch arrangieren. Oder notfalls halt woanders ein neues bestellen. Aber dafür ist es zu spät :/
 
Zuletzt bearbeitet:
Gekauft habe ich es am 4.09.2013.

Lieber Lord ... iwie verwirrst du mich hier total
 
Ich meinte, dass du Widerrufsrecht als Alternative zum Einschicken zum Hersteller hättest nutzen können - direkt nach dem Kauf, als den Fehler bemerkt hattest. Jetzt natürlich nicht mehr, das ist klar.
 
Wie breits oben geschrieben, traten die ersten Defekte nach DREI Wochen auf. Da war mein Widerrufsrecht schon "abgelaufen".
 
Der Händler würde das Notebook doch eh an den Hersteller weiter schicken und das würde dann länger dauern. :(

Das schon, aber Du hast einen Vetrag mit dem Händler abgeschlossen und nicht mit dem Hersteller.
Also hättest Du den Garantiefall über den Händler abwickeln müssen, da dieser der erste Ansprechpartner ist.
Egal ob es länger dauert oder nicht.

Jetzt dauert es noch länger

Da hättest Du vielleicht auch, wenn die Gut drauf gewesen wären, ein Tauschgerät bekommen.

Kannst also dem Händler keinen Vorwurf machen.

Kannst jetzt höchstens nochmal probieren, das Gerät beim Händler zu reklamieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das schon, aber Du hast einen Vetrag mit dem Händler abgeschlossen und nicht mit dem Hersteller.
Also hättest Du den Garantiefall über den Händler abwickeln müssen, da dieser der erste Ansprechpartner ist.
Egal ob es länger dauert oder nicht.

Jetzt dauert es noch länger

Da hättest Du vielleicht auch, wenn die Gut drauf gewesen wären, ein Tauschgerät bekommen.

Kannst also dem Händler keinen Vorwurf machen.

Kannst jetzt höchstens nochmal probieren, das Gerät beim Händler zu reklamieren.


Vll jetzt eine ganz doofe Frage ...
Aber wird in dem ersten halben Jahr nicht automatisch auf den Händler zurückgegriffen?
Ich meine, der Hersteller will ja auch nicht für den Schaden aufkommen, wenn ein anderer (in dem Fall der Verkäufer) noch für den verantworlich gemacht werden kann.
 
Der Hersteller kann an den Händler verweisen. Aber Du kannst auch an den Hersteller schicken.
Aber an erster Stelle immer über den Händler anwickeln.
 
Der Hersteller kann an den Händler verweisen. Aber Du kannst auch an den Hersteller schicken.
Aber an erster Stelle immer über den Händler anwickeln.

Der Händler hat ja auch direkt an den Herstellerservice verwiesen, dass ich es direkt über den Hersteller abwickeln kann.
 
Damit hat er sich aus der Affäre gezogen, finde ich.
 
Wer das BGB kennt der weiß, dass der te einen Vertrag mit Notebooks billiger geschlossen hat und nicht mit asus. Der händler muss dafür sorgen, dass die ware einwandfrei funktioniert. Tut sie das nicht, dann kann der Kunde vom Kaufvertrag zurück treten. Allerdings hat der Verkäufer die Möglichkeit zum nachbessern und kann dafür auch auf dritte zurückgreifen, in diesem Fall asus. Insgesamt hat der Händler zwei nachbesserungsversuche. Schlagen beide fehl, kann der Kunde eine preisminderung verlangen oder vom Kaufvertrag zurück treten. So einfach ist das. Und da so wie ich gelesen habe schon zweimal nachgebessert wurde sehe ich keinen Grund, warum der te nicht vom Kaufvertrag zurücktreten könnte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jaaa.... aber, wenn Du es mitbekommen hast, hat der TE das NB direkt zum Hersteller geschickt und hat es nicht über den Händler laufen lassen.

So ist der Händler erstmal raus und hat damit nichts zu tun.

Es sei denn, er schickt es jetzt nochmal zu Händler und verlangt von diesem Nachbesserung.


Was Du geschrieben hast stimmt schon.
Aber nur wenn es direkt über den Händler gelaufen wäre (Ware zum Händler und dieser schickt es dann zur Nachbesserung an den Hersteller)
 
Wer das BGB kennt der weiß, dass der te einen Vertrag mit Notebooks billiger geschlossen hat und nicht mit asus. Der händler muss dafür sorgen, dass die ware einwandfrei funktioniert. Tut sie das nicht, dann kann der Kunde vom Kaufvertrag zurück treten. Allerdings hat der Verkäufer die Möglichkeit zum nachbessern und kann dafür auch auf dritte zurückgreifen, in diesem Fall asus. Insgesamt hat der Händler zwei nachbesserungsversuche. Schlagen beide fehl, kann der Kunde eine preisminderung verlangen oder vom Kaufvertrag zurück treten. So einfach ist das. Und da so wie ich gelesen habe schon zweimal nachgebessert wurde sehe ich keinen Grund, warum der te nicht vom Kaufvertrag zurücktreten könnte?


Genau so sieht mein Wissenstand auch auch. :)
Nur hat nbb meinen Antrag auf Rücktritt vom KV abgelenht, da aus derer Sicht der 2te Nachbesserungsversuch nicht zählt. Deren Entgegenkommen mir gegenüber ist, dass ich den Laptop zu denen schicke und die den weiter leiten an Asus oder ich soll direkt die dritte Reparatur über den Hersteller abwickeln.
Was ich ja nicht will.

Nach dem BGB geht der Gesetzgeber überhaupt davon aus, dass zum Zeitpunkt des Kaufs dieser Defekt schon vorlag. Hab grad den § nicht im Kopf. Da muss ich eigentlich nicht mals was beweisen.

Aber wer gibt denn schon gerne Geld wieder heraus?

- - - Updated - - -

Jaaa.... aber, wenn Du es mitbekommen hast, hat der TE das NB direkt zum Hersteller geschickt und hat es nicht über den Händler laufen lassen.

So ist der Händler erstmal raus und hat damit nichts zu tun.

Es sei denn, er schickt es jetzt nochmal zu Händler und verlangt von diesem Nachbesserung.


Was Du geschrieben hast stimmt schon.
Aber nur wenn es direkt über den Händler gelaufen wäre (Ware zum Händler und dieser schickt es dann zur Nachbesserung an den Hersteller)

Wenn ich jetzt rein nach der Ablehnung durch nbb gehe, haben sie dem ersten Nacherfüllungsversuch zugestimmt. Wobei ich alles durch den Hersteller abgewickelt habe. Hatte ich auch in der Mail geschrieben.

Vielleicht bringt der Schriftverkehr ja etwas:


Meine Mail vom 14.112013:

[...]

Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit reiche ich meinen Antrag auf den Rücktritt vom Kaufvertrag vom 04.09.2013 ein. Desweiteren schicke ich Ihnen im Anhang die beiden Berichte des Herstellers nach zweimahliger Nachbesserung ohne Erfolg.

Das Gerät wurde auch nach der zweiten Nachbesserung fehlerhaft an mich zurück geliefert.



Das erste Einschicken erfolgte am 21.10.2013 und wurde fehlerhaft an mich am 30.10.2013 ausgeliefert.

Das zweite Einschicken erfolgte am 04.11.2013 und das Gerät kam fehlerhaft am 13.11.2013 bei mir an.



Am 13.11.2013 habe ich noch einmal bei dem Hersteller angerufen und wurde aufgefordert alle Updates zu installieren um möglicherweise den Defekt zu beheben. Ohne Erfolg! [...]


Antwort von nbb - Zitat Mail vom 15.11.2013:

"[...] vielen Dank für Ihre Nachricht.



Mir wurde Ihr Vorgang zur Prüfung weitergeleitet. Ihren Ärger mit dem Gerät bedauern wir sehr. Dennoch müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir dem Rücktritt vom Kaufvertrag nicht entsprechen können. Bevor wir einen Rücktritt vom Kaufvertrag einleiten, behalten wir uns zwei fehlgeschlagene Nachbesserungen vor. Eine Nachbesserung bezieht sich in solch einem Fall auf einen reinen Hardwaredefekt des Gerätes. Laut den uns vorliegenden Informationen wurde an Ihrem Gerät erst eine Nachbesserung durchgeführt. Bei der weiteren Einsendung hat der Herstellerservice das Gerät fehlerfrei überprüft. Dieses gilt im Zuge des Rücktritts vom Kaufvertrag nicht als Nachbesserung.



Gerne werden wir das Gerät für Sie prüfen und alles weitere einleiten. Hierfür bitten wir Sie uns das Gerät einzusenden.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Direktabwicklung über den Herstellerservice.



Wir bedauern, Ihnen keinen positiven Bescheid übermitteln zu können und verbleiben



Mit freundlichen Grüßen" [...]
 
Zuletzt bearbeitet:
wurde schon gesagt, dass 3x repariert werden muss?

erst danach kann man das geld wieder holen
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh