... und das der Haendler keinen Nachteil hat, ist so auch nur bedingt richtig: er hat keinen Nachteil, aber Aufwand - bei der Loesung eines Problems, mit dem er rein gar nichts zu tun hat.
[...]
Es ist nicht so, dass ich Dir die Gewaehrung der Garantie missgoennen wuerde. Aber gelegentlich waere eine etwas reflektierte Betrachtung wuenschenswert, anstatt sich ein paar zur eigenen Erwartungshaltung konforme Silben aus einem Zitat zu klauben und daraus dann Saetze zu bilden, die mit dem zitierten nichts mehr zu tun haben...
Gruesse vom
JePe
Ich hab doch nie behauptet, dass ich diese Dienstleistung kostenlos erwarte... dass da Bearbeitungsgebühren anfallen, ist mir schon klar und kann ich auch gut mit leben!
Es geht nur darum, dass einige Händler hier in D eben nur das schnelle Geschäft machen wollen und in Sachen Service noch hinterm Mond leben. Dazu gehört eben auch eine unkomplizierte Abwicklung einer RMA für einen Kunden, der keine Rechnung (mehr) hat, aus welchen Gründen auch immer. Diesem Kunden wird dann eben eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt und Kunden, die mit Rechnung des eigenen Shops ankommen, bekommen diese Leistung eben kostenlos.
Wo ist denn da bitte nun das Problem?? Und vor allem, was soll das mit B.trug zu tun haben? Ich will ja keine Garantie einfordern, die evt. für die Karte nicht mehr besteht. Das wird MSI dann schon anhand der Seriennummer herausfinden, ob da noch Garantie besteht oder nicht.
...und wo habe ich bitte falsch zitiert? Ich habe die für mich relevanten Stellen sauber zitiert...! Man muss ja nicht immer die kompletten AGB zitieren, um die relevanten Stellen anzusprechen!
Im übrigen, andere Hersteller können das offensichtlich besser als MSI. Da gibt´s solche Probleme nicht unbedingt in diesem Maße. Da kann man auch als Endkunde eine RMA in Anspruch nehmen! Sogar ohne Rechnung...
Wenn ihr halt immer nur kuscht, weil ein Hersteller irgendwelche doofen Klauseln in seinen AGBs stehen hat, die nicht gerade kundenfreundlich sind, dann ist das ja okay für euch. Fakt ist, dass ich eine Karte von MSI habe. Irgendwann hat MSI für diese Karte auch das Geld bekommen. Warum also sollte ich nun aus dem logischen Verständnis heraus nicht berechtigt sein, wenn die von MSI produzierte Ware defekt ist, eine Anfrage auf Ersatz/Reparatur zu stellen?? Nur weil der Gestzgeber den Herstellern dies nicht vorschreibt? Muss denn alles immer über Gesetze geregelt werden?
Aber gut, das geht jetzt am Thema vorbei.
Im übrigen ist die Diskussion darüber ja auch müßig. Wenn ihr keine Rechnung habt, oder mir keine Kopie einer Rechnung überlassen möchtet, ist das doch in Ordnung. Ich habe ja auch nur gefragt, ob jemand eine Rechnung hat und sie mir kopieren kann/möchte. Wenn derjenige bereit dazu ist, freue ich mich, ansonsten muss ich halt andere Wege finden. So einfach ist das!
Gruß.
Hinzugefügter Post:
Sehr klar. Du hast aber eine "Aufbewahrungspflicht", wenn Du Ansprüche geltend machen willst. Der kannst Du in diesem Fall nicht nachkommen - also: Pech gehabt (so leid es mir auch tut).
Aha... hast du dafür bitte mal einen Link zu einer Rechtsgrundlage, die mir als PRIVATPERSON eine Aufbewahrungspflicht vorschreibt??