Rechnung für MSI 7900GTX für RMA benötigt

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Tanki

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Hallo Leute,

ich habe beim Kauf meiner MSI 7900GTX leider keine Rechnung dazuerhalten. Jetzt ist die Graka defekt und ich kann sie nicht direkt an MSI einschicken, weil MSI nur RMA-Anfragen über Händler abwickelt. Bisher habe ich aber auch noch keinen Händler gefunden, der eine RMA-Abwicklung ohne Rechnung zu nem vernünftigen Preis anbietet. Saturn z.B. will 30 Euro dafür haben.

Meine Frage deshalb, könnte mir jemand eine Rechnung für eine MSI 7900GTX übermitteln, damit ich zum Händler gehen und die RMA anstoßen lassen kann??

Wäre klasse, wenn ihr mir helfen könntet. Besten Dank im Voraus!

Greetz.
 
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Wo hast du die Karte her und wie alt ist sie schon? Kannst du dir nicht von dem Shop die Rechnung zustellen lassen?
 
Hallo Leute,

ich habe beim Kauf meiner MSI 7900GTX leider keine Rechnung dazuerhalten. Jetzt ist die Graka defekt und ich kann sie nicht direkt an MSI einschicken, weil MSI nur RMA-Anfragen über Händler abwickelt. Bisher habe ich aber auch noch keinen Händler gefunden, der eine RMA-Abwicklung ohne Rechnung zu nem vernünftigen Preis anbietet. Saturn z.B. will 30 Euro dafür haben.

Meine Frage deshalb, könnte mir jemand eine Rechnung für eine MSI 7900GTX übermitteln, damit ich zum Händler gehen und die RMA anstoßen lassen kann??

Wäre klasse, wenn ihr mir helfen könntet. Besten Dank im Voraus!

Greetz.


Sorry , aber das ganze hört sich schwer nach LKW an ;)

:wink:

Eagleone19
 
Sorry , aber das ganze hört sich schwer nach LKW an ;)

:wink:

Eagleone19

Hey. Naja, so schlimm ist es auch wieder nicht... also die Graka ist über ebay zu mir gekommen. Rechnung hatte der Verkäufer natürlich leider nicht mehr gefunden, aber deshalb muss ich ja nicht die Suppe auslöffeln. MSI überprüft ja die Garantie anhand der Seriennummer der Graka.
Mein Problem ist halt nur, dass ich ohne dass mir irgendein Händler die Graka zu MSI schick, ich gar nicht soweit komme, dass MSI die Garantie anhand der Seriennummer prüft. Denn dann würden sie sicher feststellen, dass noch Garantie besteht und den Austausch vornehmen.

Also es geht hier auch nicht darum, irgendjemanden über´s Ohr zu hauen oder so. Ich will ja nur, dass die Graka eingeschickt wird. Will ja auch kein Geld von irgendeinem Händler oder so. K&M bei mir hier macht das leider nur, wenn ich denen eine Rechnung von K&M vorlege... :(
 
Nun ja:

Ref-NR : 02-0001 16.02.2006
Produkt: MSI Produktgarantie

Frage/Symptom:
Wie lange ist die Garantiezeit, die MSI auf seine Produkte gewährt?
Antwort/Lösung:

Die Dauer der Herstellergarantie für MSI Produkte beträgt 24 Monate.
Aber es ist auch möglich das Ihr Distributor oder OEM-PC-Hersteller der MSI-Produkte einsetzt einen Vertrag über eine kürzere (oder längere) Garantiezeitraum abgeschlossen hat.
Das Recht auf eine kostenlose Reparatur eines MSI-Produkts läuft am Ende der Garantiezeit ab, oder schon vorher wenn das Produkt mechanisch beschädigt ist (durchtrennte Leiterbahnen, unsachgemäße Behandlung und ähnliches).

Bitte beachten Sie das die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) gilt.
Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Händler gegenüber (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche aufgrund eines Garantiefalles immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen.

Quelle

Du hast nicht bei einem Vertriebspartner gekauft, sondern "von privat" - und damit keinen Anspruch auf eine Herstellergarantie. Fragwuerdig ist Dein Verhalten insoweit allemal ...

Gruesse vom

JePe
 
Nun ja:



Quelle

Du hast nicht bei einem Vertriebspartner gekauft, sondern "von privat" - und damit keinen Anspruch auf eine Herstellergarantie. Fragwuerdig ist Dein Verhalten insoweit allemal ...

Gruesse vom

JePe

Hä? Du gibst doch die Antwort mit dem Zitat selber:

"...Daher müssen Endkunden Ansprüche aufgrund eines Garantiefalles immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen."
-> die Karte wurde ja schließlich mal bei nem Fachhändler gekauft. Nur halt nicht von mir. Und solange der Fachhändler nicht ausdrücklich die Weitergabe von Gewährleistungsansprüchen ausschließt, kann ich diese Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fachhändler ebenso geltend machen!
Vom Gesetz her ist der Fachhändler natürlich nicht dazu verpflichtet eine Weitergabe der Gewährleistungsansprüche einzuräumen, das ist richtig. Aber das kann man ja dann mit dem Fachhändler abklären. Ich bin ja auch bereit, eine Bearbeitungsgebühr dafür zu zahlen. Die 30 Euro, die Saturn dafür aufruft, kommen mir im ersten Moment aber etwas hochgegriffen vor!

Der Fachhändler macht ja nix weiter, als die Karte einzuschicken und fertig. Nachteile hat er dadurch ja keine.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte beachten Sie das die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) gilt.
Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Händler gegenüber (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche aufgrund eines Garantiefalles immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen.

Zitiert man vollstaendig, ergibt es durchaus einen (unbequemen) Sinn.
 
Hey. Naja, so schlimm ist es auch wieder nicht... also die Graka ist über ebay zu mir gekommen. Rechnung hatte der Verkäufer natürlich leider nicht mehr gefunden, aber deshalb muss ich ja nicht die Suppe auslöffeln.

Genau das musst Du. Vorher überlegen erspart einem später oft viel Ärger.
Was Du vorhast, grenzt ja schon an ******.
 
Genau das musst Du. Vorher überlegen erspart einem später oft viel Ärger.
Was Du vorhast, grenzt ja schon an ******.

Dito... auch wenns ziemlich ärgerlich für dich ist, aber deswegen gehen bei Ebay ja Produkte ohne Rechnung so schlecht weg. Die paar Euros die du gespart hast haben dir jetzt halt ein großes Problem beschert.
 
naja b.trug ihm gleich vorwerfen finde ich ehrlich gesagt nicht so pralle!
ich habe hier im feb. ein asus board gekauft ,auch ohne rechnung! als es im mai kaputt gin hat asus es anhand der seriennummer ausgetauscht!
bin ich deswegen auch ein b.trüger?
ich denke auch msi kann anhand der seriennummer feststellen ob die karte noch in der garantie ist!

Allerdings muss ich sagen das ich ganz schön lange hin und herschreiben musste mit asus bis es auch ohne rechnung okay war, deswegen achte ich jetzt auch immer beim kauf das ich eine rechnung bekomme.
Spart mir zeit und nerven!
 
Genau das musst Du. Vorher überlegen erspart einem später oft viel Ärger.
Was Du vorhast, grenzt ja schon an ******.

An was soll es denn grenzen?? Ich suche im Prinzip ja nur einen Händler, der mir die Karte zu MSI einschickt, also quasi die Gewährleistung gewährt.

Dass die Garantie von MSI nur dem Händler gegenüber gewährt wird, ist mir klar. Deshalb brauch ich ja auch einen Händler... ich weiss gar nicht, was ihr wollt. Ich hoffe euch ist der unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung klar, oder??
Das gleiche wäre es doch, wenn mir bei nem Umzug die Rechnung abhanden gekommen wäre. Da habe ich die Karte ja dann auch bei nem Händler erworben. Oder würde ich dabei eurer Meinung nach auch gleich den Gewährleistungsanspruch verlieren, nur weil ich die original Rechnung nicht mehr auftreiben kann? Ich verlange von dem Händler ja nicht das Geld zurück, was ich irgendwann beim Kauf bei einem anderen Händler bezahlt habe...

Man, man... :hmm:
Hinzugefügter Post:
ich denke auch msi kann anhand der seriennummer feststellen ob die karte noch in der garantie ist!

genau das machen sie ja auch... wenn die Karte durch Seriennummer-Prüfung am Ende doch keine Garantie mehr haben sollte, weil älter als 24 Monate -> okay, dann hab ich tatsächlich die Arschkarte. Aber soweit bin ich doch noch gar nicht!

Entspannt euch mal... das hier hat nix mit ****** zu tun oder so!
 
Zuletzt bearbeitet:
"grenzt an" (!!!)

Tanki schrieb:
Ich hoffe euch ist der unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung klar, oder??
Sehr klar. Du hast aber eine "Aufbewahrungspflicht", wenn Du Ansprüche geltend machen willst. Der kannst Du in diesem Fall nicht nachkommen - also: Pech gehabt (so leid es mir auch tut).
 
Dass die Garantie von MSI nur dem Händler gegenüber gewährt wird, ist mir klar. Deshalb brauch ich ja auch einen Händler... ich weiss gar nicht, was ihr wollt.

Ich hab mal die widerspruechlichen Textstellen hervorgehoben ...

... und das der Haendler keinen Nachteil hat, ist so auch nur bedingt richtig: er hat keinen Nachteil, aber Aufwand - bei der Loesung eines Problems, mit dem er rein gar nichts zu tun hat.

Und ja, ich kenne den Unterschied zwischen Gewaehrleistung und Garantie. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers - die er prinzipiell auch verklausulieren darf. Schraenkt er sie etwa dahingehend ein, dass sie nur gegenueber dem (und eben nicht irgendeinem) Haendler gewaehrt wird, der die Hardware bezogen hat, hast Du Pech - und ist der Versuch, mit irgendeiner Rechnung die Garantie zu beanspruchen, eben mindestens fragwuerdig.

Es ist nicht so, dass ich Dir die Gewaehrung der Garantie missgoennen wuerde. Aber gelegentlich waere eine etwas reflektierte Betrachtung wuenschenswert, anstatt sich ein paar zur eigenen Erwartungshaltung konforme Silben aus einem Zitat zu klauben und daraus dann Saetze zu bilden, die mit dem zitierten nichts mehr zu tun haben...

Gruesse vom

JePe
 
... und das der Haendler keinen Nachteil hat, ist so auch nur bedingt richtig: er hat keinen Nachteil, aber Aufwand - bei der Loesung eines Problems, mit dem er rein gar nichts zu tun hat.

[...]

Es ist nicht so, dass ich Dir die Gewaehrung der Garantie missgoennen wuerde. Aber gelegentlich waere eine etwas reflektierte Betrachtung wuenschenswert, anstatt sich ein paar zur eigenen Erwartungshaltung konforme Silben aus einem Zitat zu klauben und daraus dann Saetze zu bilden, die mit dem zitierten nichts mehr zu tun haben...

Gruesse vom

JePe
Ich hab doch nie behauptet, dass ich diese Dienstleistung kostenlos erwarte... dass da Bearbeitungsgebühren anfallen, ist mir schon klar und kann ich auch gut mit leben!
Es geht nur darum, dass einige Händler hier in D eben nur das schnelle Geschäft machen wollen und in Sachen Service noch hinterm Mond leben. Dazu gehört eben auch eine unkomplizierte Abwicklung einer RMA für einen Kunden, der keine Rechnung (mehr) hat, aus welchen Gründen auch immer. Diesem Kunden wird dann eben eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt und Kunden, die mit Rechnung des eigenen Shops ankommen, bekommen diese Leistung eben kostenlos.
Wo ist denn da bitte nun das Problem?? Und vor allem, was soll das mit B.trug zu tun haben? Ich will ja keine Garantie einfordern, die evt. für die Karte nicht mehr besteht. Das wird MSI dann schon anhand der Seriennummer herausfinden, ob da noch Garantie besteht oder nicht.

...und wo habe ich bitte falsch zitiert? Ich habe die für mich relevanten Stellen sauber zitiert...! Man muss ja nicht immer die kompletten AGB zitieren, um die relevanten Stellen anzusprechen!

Im übrigen, andere Hersteller können das offensichtlich besser als MSI. Da gibt´s solche Probleme nicht unbedingt in diesem Maße. Da kann man auch als Endkunde eine RMA in Anspruch nehmen! Sogar ohne Rechnung...

Wenn ihr halt immer nur kuscht, weil ein Hersteller irgendwelche doofen Klauseln in seinen AGBs stehen hat, die nicht gerade kundenfreundlich sind, dann ist das ja okay für euch. Fakt ist, dass ich eine Karte von MSI habe. Irgendwann hat MSI für diese Karte auch das Geld bekommen. Warum also sollte ich nun aus dem logischen Verständnis heraus nicht berechtigt sein, wenn die von MSI produzierte Ware defekt ist, eine Anfrage auf Ersatz/Reparatur zu stellen?? Nur weil der Gestzgeber den Herstellern dies nicht vorschreibt? Muss denn alles immer über Gesetze geregelt werden?
Aber gut, das geht jetzt am Thema vorbei.

Im übrigen ist die Diskussion darüber ja auch müßig. Wenn ihr keine Rechnung habt, oder mir keine Kopie einer Rechnung überlassen möchtet, ist das doch in Ordnung. Ich habe ja auch nur gefragt, ob jemand eine Rechnung hat und sie mir kopieren kann/möchte. Wenn derjenige bereit dazu ist, freue ich mich, ansonsten muss ich halt andere Wege finden. So einfach ist das!

Gruß.
Hinzugefügter Post:
Sehr klar. Du hast aber eine "Aufbewahrungspflicht", wenn Du Ansprüche geltend machen willst. Der kannst Du in diesem Fall nicht nachkommen - also: Pech gehabt (so leid es mir auch tut).

Aha... hast du dafür bitte mal einen Link zu einer Rechtsgrundlage, die mir als PRIVATPERSON eine Aufbewahrungspflicht vorschreibt??
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtsfragen sind hier nicht erwünscht, ebenso wenig wie Rechnungshandel
-closed-
 
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