Rechtsfrage ebay

tumca1

Semiprofi
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Hallo!

Habe vor kurzem einen Prozessor bei ebay verkauft, jetzt gibt's nur Ärger.

Die CPU lief bei mir nicht mehr richtig, deshalb habe ich geschrieben:

"Ich habe nicht mehr gestestet, ob der Fehler bei einem defekten Mainboard liegt, kann gut sein. Allerdings kann ich keine Funktionsgarantie geben."

Die CPU ist für satte 70€ weggegangen, allerdings meldet sich jetzt der Käufer - bei dem die CPU auch nicht läuft - und meint, ich hätte die CPU klar als defekt deklarieren müssen.

Ich halte dagegen, dass ich eindeutig von einem Funktionsfehler geschrieben habe und keine Funktionsgarantie geben konnte. Des weiteren habe ich ja wie in der Beschreibung erläutert gar nicht nachprüfen können, dass die CPU defekt war, sondern nur, dass sie bei mir nicht mehr korrekt erkannt wurde (nicht mehr als 2500+, sondern als unknown cpu mit 1700mhz).

Kennt sich hier jemand mit sowas aus? dbode?

Grüße
tumca
 
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kannst den link von der auktion reinsetzten ?
da können wir genau nachlesen wie dus beschrieben hast.
oder isses schon länger als 90 tage her ?
 
Hallo!

Hier der Beschreibungstext:
"|AMD Athlon XP 2500+ Barton|


Die CPU lief bis vor kurzem für etwa zwei Monate (ohne Übertakten oder Betreiben jenseits irgendwelcher Spezifikationen) auf meinem Mainboard, wird jetzt jedoch seltsamerweise nicht mehr bei mir korrekt erkannt. Da ich sowieso auf Intel umsteigen wollte, biete ich die CPU hier an. Ich habe nicht mehr gestestet, ob der Fehler bei einem defekten Mainboard liegt, kann gut sein. Allerdings kann ich keine Funktionsgarantie geben. Bei dem Bild handelt es sich um einen Scan genau des Prozessors, der hier verkauft wird. Die CPU hat keine optischen Mängel (Pins gerade, keine abgebrochenen Die-Ecken etc.) und ist nicht gelocked. Versendet wird sicher und statisch geschützt verpackt."
 
naja eigentlich hast dus ja reingeschrieben, aber andererseits hast du das teil ned direkt als defekt deklariert.
ist wohl ne auslegungssache.

muss wohl der richter entscheiden :d
 
Also ich würde sagen, dass es sein Problem ist, da du ja schreibst, dass er bei dir nicht funktioniert und die Funktionsgarantie ausschließt. Bin mir aber nicht mehr sicher, ob du das überhaupt kannst, selbst nach der neuen Gesetzeslage. Würde aber m,al sagen schon. Also: Sein Problem
 
ich fass es nicht! ich habe die cpu jetzt zurückgenommen bzw. das vom käufer mir überwiesene geld erstattet. jetzt meckert der wegen den 4 euro versandkosten rum! leute gibt's... ?!
 
hättste ihm einfach geschrieben du hast es ausreichend hingeschrieben, ich hätte erstmal ebay eingeschaltet, dann hätts sich entweder geklärt oder er hätt nen anwalt eingeschaltet, was aber eher unwarscheinlich ist, und dann hätt sich das ganze eh im sande verlaufn...

ansonsten würdich in solchen fällen schon kulant sein, wenns nicht eindeutig ist, aber dann muss der käufer zumindest die versandkosten zahlen
 
kulant war ich ja, nur die paar euro wird er wohl überhnehmen können. dann ist jeder dem anderen entgegengekommen. wenn er jetzt weiter zickt, schalte ich einfach ebay ein...
 
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