Rechtsfrage zu egay

McRip

Revolutionäre Zelle
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2.290
Hi
ist es rechtmäßig eine Aktion mit Startpreis 1€ zu starten und in den Text zu schreiben Mindestverkaufspreis meinetwegen 50€??? :hmm:

Ich zock den meinetwegen auf 8-9 €, aber was zur Hölle muß ich dann bezahlen???

Ist sowas wie der das macht rechtskräftig und ok? :fresse:

MfG McRip :rolleyes:
 
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Das verstößt gegen die ebay-Regeln. Aber was soll's - wenn der Verkäufer zickt, wirst du ihn nur schwer zum Verkauf zwingen können.
 
Das ist natürlich nicht zulässig.
Wenn er Mindestpreis will, muß er ihn direkt bei ebay einrichten. Hier wollte wohl jemand die höheren Gebühren sparen, die bei Mindestpreisen über einem Euro fällig werden.
Du kannst ihn Ebay melden, die interesiert das
bestimmt, weil es ihr Einkommen betrifft.

Grundsätzlich gilt natürlich:

Bei solchen Leuten nicht bieten!!

Wer da bietet und sich nachher beklagt, wenn der Verkäufer nicht will, ist in diesem Fall zwar im Recht, aber die Scherereien hat er trotzdem. Und es gibt mehr als genug alternative Angebote bei Ebay.
 
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