Reicht ein 14,1" Notebook?

Jo bin auch mal gespannt, und treffe dann meine Entscheidung. Denn die ersten A8JP's sind ja auch schon hier an ForenUser geschickt worden, die sollen dann auch mal testen und ein Review schreiben mit Benchmark's und Spielen etc...
Danach schau ich mal was ich mache!

Gruß Danyel
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
hehe...die Berühmte "Ich fang an Informatik zu studieren und brauche deswegen ein Notebook" Ausrede *g*
Bin selber Informatikstudent und wenn du wirklich eins zum Java oder C++ programmieren, surfen und Office brauchst, dann tut es auch ein billigeres Notebook, aber ich weiß wie du denkst. Hab damals auch meinen Verwandten gesagt, dass ich ein Notebook bräuchte, weil ich ja anfange Informatik zu studieren, obwohl ich nen geilen Desktop PC hab. AAAAAABERR spieletauglich muss es natürlich sein..muhahahaha. Alles moralische Ausreden ;) Hab in Vorlesungen noch nie per Notebook mitgeschrieben sondern nur damit gesurft und mich ablenken lassen. Gespielt hab ich in Vorlesungen und in den Zwischenpausen sowieso nicht. In den Übungen oke, aber dafür brauhct man kein Notebook mit Grafikchip.
Aber ehrlich ich versteh dich...wollte auch einfach nur ein Notebook haben und hab versucht das möglichst so darzustellen als ob ichs ja unbedingt bräuchte^^

Soweit stimme ich dir zu, ich studiere auch Informatik und dazu braucht man absolut keinen Hochleistungs-Laptop.
Ich habe mir ein IBM R50e für 570€ gekauft und das reicht locker. Ich benutze Office, Dreamweaver und Eclipse/NetBeans zum Java Programmieren, habe aber nur 512MB RAM. Aber wie gesagt, das reicht locker.

Willst du ein "etwas" besseres Notebook, würde ich mir ein R60 oder T60 mit 1400er Auflösung holen. Die sind ziemlich teuer und zum Zocken wohl weniger geeignet, aber dafür sehr robust und hochqualitativ. (IBM hat die mit Abstand niedrigste Reklamationsquote bei Notebooks)
Außerdem ist die Akkulaufzeit super.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh