Belph_egor
Enthusiast
Wenn jemand mit Schleifpapier an die CPU geht ist das ganz klar nicht zulaessig. Das tauscht Dir kein Haendler aus. Wenn Du einfach so die Beschriftung abbekommen wuerdest waers ja was anderes, aber das geht nicht so einfach.
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Das Entfernen der Beschriftung hat aber nichts mit einem Defekt in der CPU zu tun. Es fehlt einfach zu offensichtlich der kausale Zusammenhang.
Wenn ich bei einem eine Woche altem Mercedes den Stern abmache und darauf der Motor kaputt geht, dann kann sich Mercedes auch nicht damit rausreden, dass der Stern fehlt und das Auto demnach unsachgemäß genutzt wurde.
Und sich irgendwelche lustigen Übertreibungen wie "mit dem Hammer bearbeitet" ausdenken, ändert auch nichts an der Tatsache, dass das simple Entfernen einer Beschriftung nicht Ursache für einen CPU Defekt sein kann. Und selbst wenn: die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten nun mal beim Händler, nicht beim Käufer.
Ich denke, der Händler würde, wenn man etwas Druck ausübt (Eidesstattliche Versicherung auf den Tisch legen, dass es sich um die bei ihm gekaufte CPU handelt, Fristen setzen und Klage androhen), sehr schnell einbrechen und eine neue CPU rausrücken.
sry aber habe beim Kundenservice gefragt und die haben gesagt auch mit anderer Wärmeleitpaste bleibt die Garantie. Solange sie nicht metallisch is sowie vom TE. Aber z.B. die vom Mugen ist erlaubt.
Zu diesen und Deinen weiteren Ausführungen: volle Zustimmung. Das papageienhafte "Herstellermeinungs-Nachgequatsche" kommt wohl daher weil einige meinen, sie bekommen von denen was geschenkt, wenn sie immer nur schön brav die jew. Herstellermeinung nachbeten.Das Entfernen der Beschriftung hat aber nichts mit einem Defekt in der CPU zu tun. Es fehlt einfach zu offensichtlich der kausale Zusammenhang.
Wenn ich bei einem eine Woche altem Mercedes den Stern abmache und darauf der Motor kaputt geht, dann kann sich Mercedes auch nicht damit rausreden, dass der Stern fehlt und das Auto demnach unsachgemäß genutzt wurde. (....)
Yep. Wer sich nicht wehrt, macht was verkehrt!Grundsätzlich sehe ich auch, das es hier unterschiedliche Auffassungen von Gewährleistung zwischen Intel und den deutschen Gesetzen gibt. Mal schauen was passiert, ggf. werde ich mal eine Verbraucherzentrale und dann den Anwalt kontaktieren. Wegen einer CPU geht aber denke ich kein großer Laden vor Gericht.
Das Entfernen der Beschriftung hat aber nichts mit einem Defekt in der CPU zu tun. Es fehlt einfach zu offensichtlich der kausale Zusammenhang.
Wenn ich bei einem eine Woche altem Mercedes den Stern abmache und darauf der Motor kaputt geht, dann kann sich Mercedes auch nicht damit rausreden, dass der Stern fehlt und das Auto demnach unsachgemäß genutzt wurde.
Ich denke, der Händler würde, wenn man etwas Druck ausübt (Eidesstattliche Versicherung auf den Tisch legen, dass es sich um die bei ihm gekaufte CPU handelt, Fristen setzen und Klage androhen), sehr schnell einbrechen und eine neue CPU rausrücken.
Solch' einen Unsinn braucht man sich doch gar nicht vorzustellen. Zudem ist die Schrift auf dem HS weder "eingestanzt", noch bedeutet "tiefgedruckt" eine besonders haltbare, abriebfeste Art des Aufdrucks - sie bezieht sich nur auf die Art der Farbaufbringung: nämlich nicht mittels "erhabener", sondern "eingeschnittener" (tiefer) farbtragender Stempeloberflächen. Gleichzeitiges "Einstanzen" und Bedrucken (Farbauftrag) wäre also nur in einer Kombination von Hochdruck und Prägung möglich. Dies ist aber nicht der Fall.1. Stell dir vor, du stehst vor Gericht, und die 7 Anwälte von Intel, fragen den einen Anwalt von dir, Wie es sein kann dass eine EINGESTANZTE, TIEFGEDRUCKTE Beschriftung ohne nicht von Intel zertifizierten Mitteln entfernt wurde.
Die geben dir eben jenes Mittel welches du angegeben hast, und lassen dich vor Gericht das nachstellen, nennt sich Wahrheitsfindung
. (......)
Doch, können sie, da es ihre Garantiebedingungen sind. Zumal es ja mit normaler WLP nicht passiert wäre.So einfach kann es sich Intel doch nicht machen, und meinen dadürch würde das Produkt unsachgemäß behandelt!
Dann hat Intel damit doch nicht einmal was zu tun.Der Defekt ist meines Erachtens dadurch gekommen, das dein Mosfet des Mainboard´s abgeraucht ist. Danach war scheinbar auch die CPU defekt.
Gewährleistung hast vom Händler, nicht von Intel.Grundsätzlich sehe ich auch, das es hier unterschiedliche Auffassungen von Gewährleistung zwischen Intel und den deutschen Gesetzen gibt. Mal schauen was passiert, ggf. werde ich mal eine Verbraucherzentrale und dann den Anwalt kontaktieren. Wegen einer CPU geht aber denke ich kein großer Laden vor Gericht.
Und ja es ist eingestanzt, reib mal mit 800er Schleifpapier bis die Schrift gerade nicht mehr da ist. Dann streich 20&ige Salzsäure drüber und bewundere was passiert.
Intel hat mit der Gewährleistung nichts am Hut.Wenn Intel in Deutschland Hardware verkauft, muss sich die Firma in erster Linie mal an die geltenden Rechte halten. Was die sich auf die Gewährleistungsfahne schreiben ist ein anderes Blatt^^
Also ich weis ja nicht wie frühere CPU´s alle im einzelnen beschriftet waren, und ob du eine i2500K CPU besitzt, aber bei meiner war nichts eingestanzt, und es ist genau so gewesen wie ich es beschrieben habe. Kurz drüber mit dieserm säuberungspad siehe Bild, und weg war die Schrift. Ich hab da ja keine 5 Minuten mit Schleifpapier dran rumgeschmirgelt ;-)
Wenn Intel in Deutschland Hardware verkauft, muss sich die Firma in erster Linie mal an die geltenden Rechte halten. Was die sich auf die Gewährleistungsfahne schreiben ist ein anderes Blatt^^
Ich finde diese Verfahrensweise von Intel bzw. dem Händler in jedem Fall sehr ärgerlich! Ich hoffe hier noch auf entsprechendes Einlenken. Einfach mal 180 EUR in die Tonne zu treten, ohne das man einen Fehler gemacht hat außer die Oberfläche zu reinigen....
Seht doch einfach mal den Sachverhalt von der logischen Seite. Ist es möglich, das ich die CPU durch kurzes Abreiben des Heatspreaders(@Chezzard: der im übrigen nicht aus Kupfer ist) kaputt gemacht habe? Seeeehr unwahrscheinlich. Auch wenn ich möglicherweise irgendwelche Unebenheiten eingeschliffen hätte, sollte die WLP das doch geradebiegen. Und auch beim Auftragen laut Intel Anleitung hängt das ganze wohl vom Handwerksgeschik des Endkunden ab....und kann unter Umständen auch schief gehen...
Wie henrik schon schreibt, versuchen kann ich es ja. Viele Grüße!