rx 580 oder gtx 1650 super

Bruh2204

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Hallöchen miteinander. Gestern hat leider meine gtx 760 den geist aufgegeben und ich bin auf der suche nach einer neuen grafikkarte. ich habe ein ziemlich knappes budget von max 200€ und ich würd am liebsten neu kaufen um noch die garantie etc zu haben. Nun bin ich bei der gtx 1650 super von evga und der rx 580 pulse von sapphire hängengeblieben, jetzt ist aber die Frage, welche von denen sollte ich holen? Ich bestelle auf Otto de falls es jemanden interessieren sollte, da kosten beide Karten gleich viel, allerdings ist die evga 1650 super erst in 8-10 Tagen lieferbar und die rx 580 in 1-2 tagen. Ich bräuchte den Pc eigentlich so schnell wie möglich wieder am laufen, könnte aber moch warten wenn es sich lohnen würde auf die 1650 super zu warten. ich hab bei einigen benchmarks gesehen, dass der Leistungsunterschied minimal ist, die 1650 super allerdings auch einen viel geringeren stromverbrauch hat. Die 8gb vram der 580 klingen aber auch ganz schön verlockend, daher kann ich mich nicht entscheiden. Ich habe aber auch gehört, dass die 580 anscheinend "schlechtere Treiber" als die 1650 super hat, was ich zwar bezweifle aber zur Sicherheit wollte ich noch einmal nachfragen ob das stimmt.
Tl dr, Soll ich mir eine gtx 1650 Super oder eine rx 580 holen?

Meine Pc specs:
i5 2500k Oc @4.4Ghz
8gb ddr 1333
msi p67a-c43
530w xilence performance a+

vielen dank für alle antworten im Voraus
 
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Gibt es da nichts besseres bei Otto?

Ist auch recht teuer da, die 580 kostet ~210€, die gibt es aber für ~170€ bei Mindfactory.
Du sparst dort mal eben 40€.

Für ~220 gibt es schon eine 1660 Super.

Würde da keine Karte mehr mit 4GB nehmen.
 
Oder du kaufst für um die 100 - 120 so eine Karte gebraucht, idealerweise mit Garantie. Die 1650 mit ihren mickrigen 4 GB ist absolut überteuert und dabei immer noch schwächer als die RX 580. Bei jeder wirst du aber selbst Hand anlegen müssen. 1400 MHz bei 1,1 - 1,15 V sollten darauf gehen. Also entweder die 580 oder eine 1660, bei der 1650 ist das nächste Aufrüsten praktisch schon vorprogrammiert. Die anderen Karten haben mehr Speicher und sind leistungstechnisch noch ausreichend für 1080p mit 60 FPS.

Wie alt ist das Netzteil? Ich denke mal dass es nicht teuer war, dementsprechend ist es möglich dass die 580 Probleme machen könnte. Bei Otto würde ich außerdem nichts bestellen, vor allem keine Hardware.
 
Hallo,

also eine Sapphire RX580 Pulse kann ich so gar nicht empfehlen, nach einem Jahr hat diese bei mir nicht mehr funktioniert erst hat es mit Freezes etc angefangen bis er gar nicht mehr gestartet hat. Austausch hat bei Mindfactory 3 Monate gedauert (mit der begründung ist normal das es bei Sapphire solange dauert) Dazu hatte ich dann noch Probleme mit dem Treiber das nur bestimmte Versionen funktioniert haben, sowie ich manuell die Spannung höher stellen musste das es @Stock stabil war.

Kann alles natürlich nur Pech sein aber ich bin von AMD Karten geheilt.

Meine Empfehlung wäre tatsächlich die 1660 also neu zu kaufen oder wenn gebraucht eine 1070 oder 1080 je nachdem wieviel Glück man beim suchen hat kann man mit dem Budget hinkommen.

Grüße
 
RX580 8GB gebraucht bei Ebay Kleinanzeigen zwischen 100 und 130€ Kaufen.
 
Müssen solche Sprüche immer sein?
Müssen solche Kommentare immer sein?
Was interessiert es dich ob der Nutzer keine AMD mehr will? Oder brauchste noch 5 Beiträge um deinen Tagesschnitt zu halten?
 
also erstmal vielen Dank für die ganze hilfe. ich habe mir jetzt mal die rx 580 bestellt, da mir die 8gb videospeicher dann doch wichtiger waren als der stromverbrauch der 1650 super. Und falls Sie mir nicht gefallen sollte oder ich Probleme habe, kann ich sie ja einfach zurückschicken. Mir ist auch bewusst, dass es bei Otto viel teuerer ist, allerdings bestelle ich dort seit Jahren und mir gefällt der Service dort sehr gut. Hatte ehrlich gesagt noch keine Amd Karte und ich habe verschiedenes gehört, einige sagen Amd Grafikkarten sind stabil, haben bessere Treiber und laufen in vielen Spielen besser, ich habe auch schon oft die Gegenteile gehört. Ich wollte mich aber auch mal selber davon überzeugen, falls es Probleme geben sollte, kann ich Sie ja wie gesagt einfach zurückschicken.
 
Ach mach dich wegen den Treibern nicht verrückt, ich habe Amd sowie auch Nvidia im System gebaut und bei beiden hatte ich Mal das der eine Treiber besser lief als ein anderer.

Im großen und ganzen läuft es aber Recht unspektakulär problemlos.
 
Was den Stromverbrauch angeht, den bist du ja bereits gewohnt, daher gibts diesbezüglich schon mal keine Überraschungen.

Mir war die Leistungsaufnahme auch immer relativ egal, bis ich zufällig mal eine Karte geringerer TDP hatte, seitdem bin ich dahingehend etwas versaut.
 
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Was den Stromverbrauch angeht, den bist du ja bereits gewohnt, daher gibts diesbezüglich schon mal keine Überraschungen.

Wir war die Leistungsaufnahme auch immer relativ egal, bis ich zufällig mal eine Karte geringerer TDP hatte, seitdem bin ich dahingehend etwas versaut.
das ist das was ich dachte. Wenn ich mir jetzt ne karte mit geringem verbrauch hole, werde ich immer darauf achten, dass ich immer die Karte mit geringstem verbrauch oder so nehme. Aber die 15watt mehr verbrauch der rx 580 im gegensatz zur 760 sind mir echt schnuppe. Nochmals vielen Dank für all den Input von Jedem
 
Garantie bringt dir als Zweitbesitzer nichts (EVGA außen vor)

Du brauchst nur den Kaufbeleg, Gewährleistungsansprüche / Garantie ist Produkt gebunden und nicht an den Kunden. Dann könnte man niemals Hardware verschenken, weil ja dann nicht der Käufer die Garantie in Anspruch nehmen würde.
 
Du brauchst nur den Kaufbeleg, Gewährleistungsansprüche /
Gewährleistung ist je nachdem wie der Verkäufer drauf ist nur die ersten 6 Monate etwas wert, danach bist du effektiv auf seine freiwillige Unterstützung angewiesen.
Garantie ist Produkt gebunden und nicht an den Kunden.
Das ist pauschal nicht korrekt bzw. falsch. Quasi alle PC Hardware Hersteller sehen da eine andere Regelung vor.
 
Da muss einer noch viel lesen, lernen und verstehen.

.

Das gibt es nicht das man als zweiter Besitzer keine Garantie Ansprüche hat, manche Hersteller versuchen sich davon zu drücken. Sie würden in jedem Gerichtsverfahren verlieren. Es sei denn es handelt sich um Garantie durch eine Versicherung die nicht mittelbar zum Produkt sondern zum Besitzer zugeordnet wird. z. B eine Garantieerweiterung bei Märchenmarkt oder Armersohn.
 
Dort steht nicht dass der Hersteller/Garantiegeber Drittbesitzer nicht ausschließen kann. Und niemand strebt ein Gerichtsverfahren wegen einer Grafikkarte an...
 
kurzes Update falls es jemanden interessieren sollte. Ich habe die Rx 580 bekommen, hab sie eingebaut aber so gut wie keinen performance boost bekommen, da meine cpu bottleneckt. Ich habe aber meine alte 760 reparieren können, indem ich sie erhitzt habe (Der Defekt lag wohl an kalten Lötstellen) und jetzt schick ich die rx 580 zurück, da ich wie schon vorher gesagt keinen spürbaren performance boost habe und 2. Das Spulenfiepen der Karte so unglaublich laut ist, das ich es selbst mit meinem Headset auf voller Lautstärke noch höre. Also werde ich meine gtx 760 noch ein paar Monate weiterverwenden, bis ich ein komplettes Plattform Upgrade durchziehe
 
Sicher, dass die Karte das Fiepen verursacht und nicht das Netzteil?

Das mit dem Backen hält nicht lange, dann brauchst Du wieder eine neue Karte.
 
Das Backen hätte man auch bevor man eine neue Karte bestellt, probiere können.
 
Ich hatte selbst eine Polaris Karte mit nem 4 Ghz 2600k am laufen, diese Kombi hat deutlich mehr Leistung gebracht als eine GTX 760, iwas ist bei dir faul.

Deine gefixte GTX 760 wird nicht lange halten...
 
Sicher, dass die Karte das Fiepen verursacht und nicht das Netzteil?

Das mit dem Backen hält nicht lange, dann brauchst Du wieder eine neue Karte.
Es liegt an der Grafikkarte, ja. Mit der 760 habe ich kein Fiepen mehr, der Stromverbrauch der beiden Karten ist nahezu identisch also glaube ich nicht das es vom netzteil kommt. Mir ist auch bewusst das der Fix nicht permanent ist, aber wenn die Karte so auch nur einen Monat länger hält, ist ja auch gut. Wollte mir sowieso in ein paar Monaten nen Laptop zulegen, also kommts mir gut, dass ich mir diese 200€ für die 580 sparen kann.

Das Backen hätte man auch bevor man eine neue Karte bestellt, probiere können.
Hab bis gestern irgendwie überhaupt nicht daran gedacht, dass es daran liegen könnte.
 
wieso war eigentlich nur Otto als Shop angedacht? Komplett überteuert da zu kaufen, egal welche Karte es am Ende werden sollte...

Schaut man bei sowas nicht zuerst in nen preisvergleich wie idealo oder geizhals?
 
Das gibt es nicht das man als zweiter Besitzer keine Garantie Ansprüche hat, manche Hersteller versuchen sich davon zu drücken. Sie würden in jedem Gerichtsverfahren verlieren.
Du solltest weiterhin versuchen zu verstehen was dein Anwalt Christian D. Franz geschrieben hat. Es empfiehlt sich kontextbezogenes Verständnis.

https://www.bequiet.com/de/warranty

1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem Fachhändler oder Systemintegrator erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar.

und du glaubst, dass Christian D. Franz erfolgreich gegen Listan Ansprüche für den zweiten, dritten etc. Käufer erwirken könnte?
Du hörst wahrscheinlich auch das Gras wachsen..................... (y)
 
Das spielt nach wie vor keine Rolle, bquiet will nur ausschließen, das so kleine Läden gebrauchte Hardware wieder an den Kunden bringen.

Ein Kauf zwischen Bürger ist kein Erwerb im gesetzlichen Sinne. Damit ist gemeint z. B gebrauchte Hardware. Die von einem Wiederverkäufer gewerblich getätigt wird.

Kunde A kauft das Netzteil und schickt das nach 2 Wochen zurück (warum auch immer) jetzt würde der Händler das Netzteil ggf. wieder verkaufen, solche Geräte werden dann eben aus der Garantie ausgeschlossen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wer die Rechnung bezahlt hat, spielt in Deutschland keine Rolle. Entscheidend ist wer der Eigentümer vom erworbenen gut ist, auch wenn ein anderer Name auf der Rechnung steht, so lange ich im Besitz der Rechnung und des Gegenstandes bin habe ich Anspruch auf die Garantie. Ich kann das für mich privat kaufen aber mit Kreditkarte von den Eltern oder der Firma bezahlen.

Im Märchen Markt kann ich ja auch mit Bargeld bezahlen und erhalte nur eine Quittung ohne Personalisierung.
 
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Ich kaufe ein Gerät bei Conrad Electronics und bezahle bar, nach 6 Monaten verkaufe ich das Netzteil gebraucht an meinen Nachbarn und übergebe den Kassenzettel.

Er hat einen technischen Defekt und bemängelt diesen bei BeQuiet. Für BeQuiet ist er nach den vorschriften der Erstkäufer, da dieser nicht genau bestimmt wird, ist das im Zweifelsfall anfechtbar. Nur weil sich noch keine getraut hatte für 100€ juristisch was zu machen und die meisten Hersteller wissen das ihre Garantiebedingungen anfechtbar sind.

Das ist kein Nonsense.

"1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem Fachhändler oder Systemintegrator erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar. "

Damit ist grundsätzlich gemeint das bei meinem Nachbarn die Frist nicht erneut beginnt. Nicht das mein Nachbar keinen Garantieanspruch hätte.

"2. Garantielaufzeit
Die Garantielaufzeit für betroffene Listan-Produkte ergibt sich aus der voranstehenden Garantieliste, gerechnet ab Datum des Kaufbelegs (Ersterwerb durch Verbraucher bei einem Fachhändler oder Systemintegrator). Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantielaufzeit, noch setzen sie eine neue Garantie in Gang. Die Garantielaufzeit für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantielaufzeit für das Endgerät."

"4. Ausschluss der Garantie
4.1 Garantieansprüche sind ausgeschlossen,

  • wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Stromschlag, Überspannung, Staub o.ä.) beschädigt oder zerstört wurde
  • wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der – in der Produktbeilage beschriebenen – technischen Spezifikationen liegen
  • wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung aufgetreten sind
  • wenn das Gerät ohne Zustimmung geöffnet, repariert oder modifiziert wurde
  • wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist
  • wenn der Seriennummern-Sticker entfernt wurde oder unleserlich ist (gilt nur für Netzteile, Wasserkühler und Gehäuse)
  • hinsichtlich Einzelkomponenten, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen
4.2 Teilweise oder komplett zerlegte oder manipulierte Produkte können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden."

Da steht nichts davon man keinen Anspruch auf Garantie hat wenn man das Gerät von einer anderen privaten Person erworben hat, solange es noch in der Garantielaufzeit ist mit dem Kauf nachweis nach "1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem Fachhändler oder Systemintegrator erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar. "

Aber ich höre ja schon auf zu diskutieren, manche Menschen strotzen vor lauter Unwissenheit und informieren sich nicht richtig.
Auch Sachbearbeiter oder Verkäufer können leider keine Ahnung von Ihren Pflichten bei Rechtsansprüchen haben.
 
Würde der Nachbar ehrlich mit hinzuschreiben , das er das NT von dir gebraucht gekauft hat, würde die Garantie verweigert werden, da du weder Fachhändler noch Sytemintegrator bist und er nicht der Erstkäufer. Ihre Garantie, ihre Regeln, da eine freiwillige Leistung und nicht gesetztlich vorgeschrieben.
Und der erste Erwerb eines Produkts durch eine Kunden/Verbraucher ist nunmal der Erstkäufer.
Beispiel Panasonic:
"...Der Anspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch die Panasonic Deutschland bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar....."

Beispiel TREK:
"Lebenslange Garantie
Alle Bontrager-Carbonlaufräder sind mit einer lebenslangen Garantie für Erstkäufer gegen Defekte abgesichert. "
 
Wie in meinem vorletzten Post erwähnt, das dient dazu Wiederverkäufer einzuschränken wie z. B diese kleinen Läden die eben auch gebrauchte Artikel verkaufen.

Sehr viele kleine Ebay Händler kaufen bei Angeboten von anderen Großen und verkaufen die Artikel weiter, logischerweise werden diese ausgeschlossen.

Wenn du einen Artikel verschenkst, wird dieser nicht verkauft. Es findet nur eine Eigentumsübertragung statt. Deswegen verfällt nicht der Garantieanspruch wie viele hier angemerkt hatten.

Wenn ich meinem Nachbarn das Netzteil verschenke und eine Service Pauschale für die Lieferung verlange, verkaufe ich das dann auch nicht.
Wie erwähnt ist das als Private Person anfechtbar und man verliert seine Rechte nicht. Wenn explizit was von Eigentumswechsel steht, dann wäre auch eine Schenkung ausgeschlossen.

Das steht aber nicht explizit drin, deswegen sollte man die Quittung auch bei gebrauchten Artikeln verlangen sonst kann selbstverständlich der Hersteller die Garantievereinbarung verweigern, weil man den Passus "Fachhändler/Systemintegrator" nicht nachweisen kann.
Schließlich gilt der Garantie Zeitraum auch erst ab Kaufdatum, welcher Name oder Käufer drinnen steht spielt keine Rolle, du könntest auch jemanden beauftragt haben für dich was zu kaufen (dadurch dürfen deine Ansprüche nicht erlöschen).

Sicher dürfen bei Garantieansprüchen die Hersteller viel reinschreiben, aber sie dürfen keine Wettbewerbswidrigen Versprechungen machen um dann im Kleingedruckten alle Ansprüche ausschließen.

Es gibt Klauseln die sind "schwebend wirksam", aber sie sind anfechtbar. Wo kein Kläger kein Richter heißt ein Grundsatz und daran halten sich sicher alle Hersteller.

Als Beispiel für Kulanz: Du Kaufst im Supermarkt einen Schokoriegel, du verzehrst ihn. Du bemerkst das er komisch geschmeckt hat, laut Haltbarkeit ist er nicht abgelaufen.

An dieser Stelle hättest du beim Händler rechtlich erstmal keine Chance dein Geld oder einen Ersatz Artikel zu bekommen, du kannst weder ein Stück vom Riegel nachweisen noch ist die Verpackung ein Indiz für mindere Qualität (Haltbarkeit ist okay). Blähungen oder Durchfall, da musst du erstmal nachweisen das es vom Schokoriegel war und nicht vom deinem Frühstück daheim etc.
99% aller Händler würden an der Stelle als Kulanz um einen Rechtsstreit wegen ein paar € dir einfach das Geld oder einen Riegel als Ersatz anbieten.

Aber es reicht aus um die Kunden abzuschrecken sich zu beschweren, obwohl sie Ansprüche hätten.

Um Streit zu vermeiden sind die Hersteller sehr entgegenkommend, nicht weil sie das aus Herzensgüte machen, sondern weil sie wegen kleinen Summen einen teuern Rechtsstreit vermeiden wollen.
 
Dann hast du bestimmt auch Beispiele für eine Grafikkarte, darum gings ja ursprünglich, wo ein Hersteller eine Garantie nur für den Erstkäufer anbietet und sich ein Gebrauchtkäufer die Garantie erflogreich eingeklagt oder eingefordert hat.

Ansonsten ist das nur graue Theorie und hilft nicht im Schadensfall.
 

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