Samsung SSD - Garantie ohne Rechnung?

m0bbed

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Hallo,
ich lese hier des Öfteren, dass man bei Samsung SSDs auch ohne Rechnung Garantie über die Seriennummer hat. Ich hab nun mal etwas recherchiert, nur finde ich das nirgends beschrieben. Hier z.B. ist ein Auszug aus den Garantiebestimmungen:
Garantiebestimmungen | Samsung DE

Garantiebedingungen SSDs, SDs, microSDs & externe Laufwerke

Samsung Electronics GmbH, Am Kronberger Hang 6 65824 Schwalbach übernimmt bei nachgewiesenem Garantieanspruch (Kaufbeleg mit Datum und Seriennummer) gegenüber Endkunden, Wiederverkäufern und Distributoren in Deutschland, für die von Samsung Electronics GmbH, IT Storage – Division verkauften SSDs, SDs, microSDs & externen Laufwerken folgende Garantie:

• Zeigt sich während der Garantiezeit ein Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler, der nicht den gültigen Samsung Gerätespezifikationen entspricht, gewährt Samsung eine der folgenden Leistungen:
• Kostenfreie Reparatur durch einen von Samsung autorisierten Servicepartner für externe Laufwerke
• Austausch gegen ein gleichwertiges oder neues Gerät oder
• Austausch gegen ein gleichwertiges Nachfolgermodell für SSDs, SDs, microSDs und externe Laufwerke

Die Wahl der Art der zu erbringenden Garantieleistung obliegt Samsung.

Die jeweilige Garantiezeit ist im Datenblatt des jeweiligen Produkts angegeben und beginnt ab dem Datum im Kaufbeleg. /

Hinweis:
Bitte prüfen Sie bei SSDs die korrekte Endung der Modellbezeichnung:

SSD 470 und 830 Serie mit Modellbezeichnung „EU oder WW“ als Endung (bspw. MZ-5PA064/EU für die 470 mit 64 GB oder MZ-7PC128WW für die 830 mit 128 GB) - SSD 840 Serien (840, 840 PRO und 840 EVO) mit Modellbezeichnung „BW“ (bspw. MZ-7TE120BW für die 840 EVO 120GB Basic) oder „KW“ (bspw. MZ-7TE250KW für 840 EVO 250GB Desktop Upgrade Kit) oder „LW“ (bspw. MZ-7TE250LW für die 840 EVO 250GB Laptop Upgrade Kit) als Endung.

SSDs, deren Artikelnummer eine andere Endung (bspw. MZ-7TD120Z) haben, sind für PC Integratoren bestimmt und fallen nicht unter die Garantie- und Serviceleistungen der Samsung Electronics GmbH.

Für defekte SDs und microSDs wenden Sie sich bitte zunächst an den Händler, bei welchem Sie die SDs oder microSDs erworben haben.

Hinweis:
Bitte senden Sie defekte Geräte nicht an die Postadresse nach Schwalbach.
Bitte wenden Sie sich im Falle eines Defektes an unsere Hotline oder Ihren Händler.

Ich habe im Text mal Fett markiert, wo eindeutig drin steht, das man einen Kaufbeleg benötigt.
Was stimmt denn nun?
Ich habe den Thread hier eröffnet, weil hier im Forum immer wieder Samsung SSDs verkauft werden ohne Rechnung, es aber behauptet wird, man hat trotzdem die volle Garantie.

m0bbed
 
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Nur weil Samsung das in den Garantiebedingungen schreibt heißt das nicht dass es ohne Rechnung unmöglich ist.
Wenn der Datecode / SN aus 2016 ist bekommste sie sicher auch ohne Rechnung getauscht. Rechnung ist primär dann relevant wenn laut Datecode / SN die Garantie abgelaufen wäre. Dann musst du mit dem Kaufbeleg nachweisen dass du innerhalb der Garantiefrist bist.

Natürlich DÜRFTE Samsung die Garantie ohne Kaufbeleg verweigern, das ist richtig. Dann hätte man nur noch Gewährleistung vom Händler. Da braucht man im worst-case nur einen Zeugen, keine Rechnung.
 
wenn die SSD aus 2016 ist, dann ist das schon klar, dass es hier gute Chancen auf Austausch gibt. Nur gibt's ja auch die Pro Serie von Samsung, die 10 Jahre Garantie hat, wäre ja doof, wenn die SSD nach paar Jahren kaputt geht und man dann keine Garantie wegen fehlender Rechnung hat.

Ich habe den Thread hier eröffnet, weil hier im Forum immer wieder Samsung SSDs verkauft werden ohne Rechnung, es aber behauptet wird, man hat trotzdem die volle Garantie.

Hier ein Beispiel im MP:
http://www.hardwareluxx.de/community/f168/samsung-ssds-850-evo-1tb-2tb-intel-750-400gb-ssd-32gb-ddr4-ram-3400mhz-1145581.html
 
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Konfrontiere doch den Verkäufer mit dem Link aus dem Eröffnungsthread und dessen Inhalt.
 
hab ich schon gemacht, noch keine Info von ihm...
 
Gute Idee, der Thread, da ich gerade genau den von dir beschriebenen Fall habe: Bin über den Marktplatz (eines anderen großen Forums) preiswert an eine neue 850 Pro gekommen - allerdings ohne Rechnung. Es wäre da natürlich schön, wenn man das trotzdem irgendwie mit Samsung lösen könnte. Im Zweifel ist Garantie eine freiwillige Leistung des Produzenten. Vielleicht haben andere Besitzer ohne Rechnung ja Erfahrungen mit der Abwicklung im Garantiefall...

Btw: Gerade gelesen:

In the event that a valid proof of purchase is not available, the limited warranty period will be determined by the date of manufacture.
Quelle: Service & Warranty | FAQs | Samsung V-NAND SSD

D.h. abgelehnt wird es nicht, nur weil man keinen Kaufbeleg besitzt. Wie oben bereits erwähnt: Der Garantiezeitraum wird einfach anders berechnet.
 
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Hier wird ebenfalls so argumentiert:

Ohne Rechnung wird die Garantiezeit mit dem Herstellungsdatum bestimmt.
Hier in original Englisch, Link auf der ersten Seite.

(In the event that a valid proof of purchase is not available, the limited warranty period will be determined by the date of manufacture.)

Nur weil Samsung GmbH das nicht erwähnt heisst es nicht, dass du die Garantie nicht direkt bei Samsung.com beanspruchen kannst.
 
Händler können auch über ihren Grosshandel sachen zurück schicken. Die haben die Seriennummer im System drinnen.
 
Gewährleistung (meist nur 1/2 Jahr durchsetzbar) wird es nur gegen Beleg geben - Garantie ist doch nur die freiwillige Zusage von Samsung und die hat wenig mit dem Kaufbeleg zu tun
 
Bei Retail SSDs, vor allem den teuren Pro Modellen, ist Samsung meist kulant, sofern sie nicht so alt ist das die Garantie ggf. schon abgelaufen ist.
 
Ist ja alles widersprüchlich...
Was stimmt denn nun?
 
Es gibt keine absolute Wahrheit, bzw. die wäre wahrscheinlich, dass man gemäß den Bestimmungen zur Garantie ohne den Kaufbeleg keine Garantie hat. Dann gibt es aber noch eine Kulanz und daher sollte man es im Zweifel durchaus mal versuchen, man kann ja Glück haben und die Garantiedauer wird dann einfach ab dem Herstellungsdatum gerechnet.
 
Hatte vor Jahren mal dass Problem das ich die Rechnung verlegt hatte.
Atelco wollte damals 40 Euro alleine für die Rechnungskopie haben. Deshalb schrieb ich dann direkt Samsung an und schilderte denen die Sache mit der Rechnungskopie.
Hatte auch die Seriennummer mit benannt.

Hierauf bekam ich dann eine Rückantwort das meine Festplatte laut Seriennummer noch Garantie hätte und die Adresse wohin ich die Festplatte senden sollte.
Vier Wochen später hatte ich eine neue Festplatte.

Hat mich am ende nur 6,99 Euro Versand gekostet.
Den Rückversand musste ich noch nicht mal bezahlen.

Dieser Fall liegt aber schon etwa 8 Jahre zurück.
 
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Bisher ist mir noch keine einzige SSD defekt gegangen. Damit wäre das Thema eh vom Tisch :)
 
Bisher ist mir noch keine einzige SSD defekt gegangen. Damit wäre das Thema eh vom Tisch :)

Hallo,

Nur zur Ergänzung:

Gewährleistung: Der Verkäufer gibt eine Gewährleistung für die Mängelfreiheit des Produkts, meist 12 oder 24 Monate. Ansprechpanrtner ist der Verkäufer, der kann wiederum den Hersteller haftbar machen. (also die mangelhaft Ware zurücksenden). Kann eingeklagt werden, eine fehlende Rechnung ist kein Ablehnungsgrund.

Garantie: Eine Garantie ist eine freiwilliger vertragliche Bestandteil eines Kaufes und meistens an Bedingungen geknüpft. Garantie ist auch einklagbar. Garantie gibt ein Hersteller eines Produkts. Laufzeit kann der Hersteller bestimmen, darf aber nicht kürzer als die Gewährleisung sein

Kulanz ist eine freiwillige Leistung, kann also gewährt werden oder aber auch nicht.

Ob der Hersteller/Händler eine Reparatur jetzt als Gewährleistung, Garantie oder Kulanz betitelt kann dem Kunden wurst sein, zumindest solange es für den Kunden positiv ist. Kulanz ist nicht einklagbar, fragen kostet aber nichts.

Gruß middle
 
Garantie ist auch einklagbar. Garantie gibt ein Hersteller eines Produkts. Laufzeit kann der Hersteller bestimmen, darf aber nicht kürzer als die Gewährleisung sein

Da würde ich fast dagegen wetten, weil bspw. Apple gibt nur 1 Jahr Garantie. Kann man zwar erweitern, aber kostet extra. Warum die Garantie nicht kürzer als die Gewährleistung sein darf erschliesst sich mir auch nicht wirklich. Als Verbraucher hab ich egal wie die Garantiebedingungen gestaltet sind oder wie lange die Garantie gilt, doch trotzdem die gesetzliche Gewährleistung.


Gesendet von meinem ASUS_Z00AD mit Tapatalk
 
Gewährleistung: Der Verkäufer gibt eine Gewährleistung für die Mängelfreiheit des Produkts, meist 12 oder 24 Monate. Ansprechpanrtner ist der Verkäufer
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und ist daher immer vom Verkäufer zu erbringen, die Dauer ist immer 24 Monate und sie deckt Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und wo der Mangel oder dessen Ursache schon zum Kaufzeitpunkt bestand. Das wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist und danach muss der Käufer das beweisen (Beweislastumkehr). Das basiert auf EU Vergaben und musste daher von allen EU Ländern praktisch identisch umgesetzt worden.


Laufzeit kann der Hersteller bestimmen, darf aber nicht kürzer als die Gewährleisung sein
Wo steht das?
 
Das die Garantie nicht weniger als die Gewährleistung betragen darf stimmt nicht.
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, die kann vergeben werden, die kann auch nur ein Jahr oder auch Lebenslang betragen.

Hatte selbst mal eine Sat Flachantenne gekauft die nur 1 Jahr Garantie hatte.
Bei einer Tray CPUs wird beispielsweise gar keine Garantie vergeben.
 
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Nur weil Samsung das in den Garantiebedingungen schreibt heißt das nicht dass es ohne Rechnung unmöglich ist.
Wenn der Datecode / SN aus 2016 ist bekommste sie sicher auch ohne Rechnung getauscht. Rechnung ist primär dann relevant wenn laut Datecode / SN die Garantie abgelaufen wäre. Dann musst du mit dem Kaufbeleg nachweisen dass du innerhalb der Garantiefrist bist.

Natürlich DÜRFTE Samsung die Garantie ohne Kaufbeleg verweigern, das ist richtig. Dann hätte man nur noch Gewährleistung vom Händler. Da braucht man im worst-case nur einen Zeugen, keine Rechnung.
- Genau!
 
Ja aber laut Deutschem Recht, Hersteller aus dem Ausland müssen sich aber nicht dran halten.
Kenne dass ganze aber auch nur aus der Theorie. Und Theorie und Praxis sind am ende meist dann doch zwei paar Schuhe.

Bei meinem Beitrag gib es mehr um die Aussage dass eine Garantie mindestens zwei Jahre betragen muss, was in diesem Sinn nicht korrekt war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Bei meiner Aussage "die Garantie darf nicht kürzer als die Gewährleistung sein" hätte ich besser schreiben sollen "die Garantie darf die gesetzliche Gewährleistung nicht verkürzen" was heißt der Verkäufer darf nicht mit einem Verweis auf eine kürzere Garantie die gesetzliche Gewährleistung ablehnen.

Allerdings kann die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt werden (z. B. Gebrauchtwagen von einem Händler) Gilt nicht für Neuwaren, dort gelten 24 Monate wie schon einige angemerkt haben.
Gruß middle
 
Garantie und Gewährleistung haben nichts miteinander zu tun, es sind zwei unabhängige und unterschiedliche Dinge, auch wenn es so oft durcheinander geworfen wird. Vermutlich weil es für den Kunden oft auf das Gleiche hinausläuft: Er bekommt sein defektes Gerät ersetzt. Und es gibt zuweilen in den Garantiebestimmungen auch den Hinweis, dass währen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist die Garantie nicht in Anspruch genommen werden kann, nur dann hat die Garantie auch mal etwas mit der Gewährleistung zu tun, aber nur dann!
 
Garantie und Gewährleistung haben nichts miteinander zu tun, es sind zwei unabhängige und unterschiedliche Dinge, auch wenn es so oft durcheinander geworfen wird. Vermutlich weil es für den Kunden oft auf das Gleiche hinausläuft: Er bekommt sein defektes Gerät ersetzt. Und es gibt zuweilen in den Garantiebestimmungen auch den Hinweis, dass währen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist die Garantie nicht in Anspruch genommen werden kann, nur dann hat die Garantie auch mal etwas mit der Gewährleistung zu tun, aber nur dann!

http://www.samsung.com/semiconductor/minisite/ssd/downloads/warranty/SAMSUNG_SSD_Limited_Warranty_German.pdf

(Falls kein gültiger Kaufbeleg vorliegt, wird der Beginn des beschränkten
Garantiezeitraums durch das Datum der Herstellung festgelegt.)
 
Bei meiner Aussage "die Garantie darf nicht kürzer als die Gewährleistung sein" hätte ich besser schreiben sollen "die Garantie darf die gesetzliche Gewährleistung nicht verkürzen" was heißt der Verkäufer darf nicht mit einem Verweis auf eine kürzere Garantie die gesetzliche Gewährleistung ablehnen.
Bedingt... Wenn du dir ein defektes Produkt beim Hersteller auf Garantie tauschen lässt hast du keinen Gewährleistungsanspruch mehr gegenüber dem Händler, weil es ja nicht mehr das Produkt ist was du vom Händler gekauft hast.
Geht das Austauschprodukt also auch kaputt bzw. hat ebenfalls einen Sachmangel kannst du diesen nicht per Gewährleistung beim Händler durchsetzen (auch wenn viele Händler das nicht so eng sehen).
 
So, der Link führt ins leere, habe ich mir damals aber gespeichert, hier noch mal zum Nachschlagen, falls man die mal brauchen sollte:
Dropbox - SAMSUNG_SSD_Limited_Warranty_German.pdf

Unter Punkt A: Gelb markiert:
Falls kein gültiger Kaufbeleg vorliegt, wird der Beginn des beschränkten
Garantiezeitraums durch das Datum der Herstellung festgelegt.
 
Die Garantiebedingungen sind das eine, aber Samsungs Kundendienst war Vergangenheit schon oft kulant. Nur wenn es um die OEM Modelle geht, dann kann man das vergessen, da die eben von einer anderen Tochterfirma stammen als die Consumermodelle.
 
Samsung ist naja... Ob Laptops oder Fernseher eher mäßig von der Haltbarkeit.. Aber, der Support ist immer 1A und oft seeehr Kulant.
 
Laptops und Fernseher kommen von anderen Abteilungen als die NANDs und SSDs und sind daher zu Bewertung der SSD irrelevant.
 
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