Sandy Bridge Umtausch

Soylent

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Ich habe mich heute mal mit meinem Händler (MIX Computer) in Verbindung gesetzt, wie der Umtausch denn aussehen soll, bzw ob es möglich ist den Hersteller zu wechseln. (auf Asus Maximus IV).

Als Antwort erhielt ich:

Hallo Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre Serviceanfrage. Hierzu teilen wir Ihnen folgendes mit:

Eine konkrete Abwicklung können wir Ihnen derzeit noch leider nicht anbieten.
Die reguläre Vorgehensweise wäre:

Sie senden die Ware zu uns ein und sobald uns fehlerfreie Ware vom Hersteller vorliegt, erhalten Sie einen Austausch.

Da wir jedoch keinen genauen Zeitpunkt benennen können, wann uns fehlerfreie Ware vom Hersteller erreicht können wir Ihnen aus Kulanz folgende Vorgehensweise vorschlagen:

Sie behalten im Auge, wann wir diesen Artikel auf unserer Homepage wieder
führen. Danach melden Sie sich per Mail bei uns und beantragen unter Angabe der Kundennummer, Rechnungsnummer und Artikelnummer eine RMA-Nummer zur Einsendung der Ware. Sobald uns diese erreicht hat, senden wir Ihnen Austauschware zu.

Einen Umtausch des betreffenden Boards ist bedauerlicherweise nicht möglich, da die Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Kauf bereits verstrichen ist.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich finde es irgendwie seltsam, dass sie es Kulanz nennen, wenn ich mich letztendlich selber drum kümmern darf. Jeder Online Shop hat alle Kundendaten in einer Datenbank und kann sehr einfach diejenigen ausfiltern, die ein 1155er Board gekauft haben und diese benachrichtigen. Aber das haben sie nichtmal auf der Website getan.

Alternate bietet z.B. eine Gutschrift oder schickt das neue Board mit Retourschein für's alte mit. Bei MIX würde ich dann mind. 1 Woche ohne PC dasitzen, weil mein Board in ganz Deutschland (mit Hermes :kotz:) unterwegs ist.
Werde da jedenfalls nicht nocheinmal bestellen, da zahle ich lieber 30-50€ mehr und hab nen ordentlichen Service.

Meine Frage ist jetzt, wie gehe ich am sinnvollsten vor? Eine Gutschrift für das alte Board verlangen, mit dem Hinweis, dass sie es ja verpasst haben, ihre Kunden zu verständigen. DAS wäre dann echte Kulanz, aber die oben genannte E-mail hat mich etwas gestört. Wie sieht es bei den anderen betroffenen aus?
 
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Eigentlich hast Du ja Anspruch auf einen fehlerfreien Artikel. Du hast ja etwas erhalten was bereits beim Übergang an Dich erwiesenermaßen mit einem Mangel versehen war.

Du könntest also den Kaufvertrag als nicht erfüllt ansehen und eine Frist zur Nacherfüllung setzen.

Da Du ausschließen kannst dass der Artikel repariert werden und der Händler liefern kann, kannst Du IMHO den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und die Erstattung verlangen.

Du hast sowieso als Käufer das Recht zu wählen ob das Gerät repariert werden oder ein neues geliefert werden soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
in deren AGBs steht:
Umtausch-, Gutschriftsgesuche oder Rücknahmen, deren Ursache nicht wir zu vertreten haben, werden nur nach unserer schriftlichen Bestätigung abgewickelt
Frage doch mal danach. ;) Dann müsstest du dir nur vor der Rückgabe ein anderes Board besorgen.

MfG
Heinz
 
Das heißt, einzig das Angebot die senden mir sobald verfügbar Ersatz, ist also nicht ausreichend?
Das kann ja genausogut Mitte/Ende März werden und bis dahin wäre ich ja (auch wenns Schwachsinn ist) der Gefahr ausgesetzt Datenverlust oder mehr zu haben, falls ich erst später umtausche.

@HeinzS: Jo ich schreib denen nochmal eine Mail, überleg nur grad wie ich das am geschicktesten formuliere ;)
 
Ehrlich gesagt finde ich jetzt nichts verwerfliches an der Antwort von MIX-Computer. Alle deine Fragen wurden korrekt und höflich beantwortet, sogar ausführlicher als man es von manch anderem Kundendienst gewöhnt ist.

MIX-Computer hat keinerlei Verpflichtung, jeden 1155-Board-Käufer gesondert anzuschreiben. Nach bisherigen Hochrechnungen werden 95% der verkauften Boards den Fehler niemals zeigen, und selbst das ist noch in der Annahme, dass 100% der Boards auch ihre SATA 3G Ports nutzen (was absolut unrealistisch ist, real werden es weniger als 50% sein).

Warum soll MIX-Computer also von 20 Mainboards alle 20 austauschen, wenn wahrscheinlich nur eines jemals betroffen ist? Das kostet alles dick Geld, und ein Online-Shop muss sowieso schon extrem hart kalkulieren. Intel hat zwar ein Budget bereitgestellt, aber du kannst davon ausgehen, dass dieses bei weitem nicht alle verkauften Boards abdeckt. Es ist betriebswirtschaftlich gesehen grober Unsinn, pauschal alle Boards austauschen zu lassen. Vom Umweltschutz her übrigens auch.
 
Ehrlich gesagt finde ich jetzt nichts verwerfliches an der Antwort von MIX-Computer. Alle deine Fragen wurden korrekt und höflich beantwortet, sogar ausführlicher als man es von manch anderem Kundendienst gewöhnt ist.

MIX-Computer hat keinerlei Verpflichtung, jeden 1155-Board-Käufer gesondert anzuschreiben. Nach bisherigen Hochrechnungen werden 95% der verkauften Boards den Fehler niemals zeigen, und selbst das ist noch in der Annahme, dass 100% der Boards auch ihre SATA 3G Ports nutzen (was absolut unrealistisch ist, real werden es weniger als 50% sein).

Warum soll MIX-Computer also von 20 Mainboards alle 20 austauschen, wenn wahrscheinlich nur eines jemals betroffen ist? Das kostet alles dick Geld, und ein Online-Shop muss sowieso schon extrem hart kalkulieren. Intel hat zwar ein Budget bereitgestellt, aber du kannst davon ausgehen, dass dieses bei weitem nicht alle verkauften Boards abdeckt. Es ist betriebswirtschaftlich gesehen grober Unsinn, pauschal alle Boards austauschen zu lassen. Vom Umweltschutz her übrigens auch.

Das sehe ich anders, es ist ein Hardware Fehler bekannt, Intel ruft alle zurück, da es u.a. zum Datenverlust kommen kann. Was rein statistisch dabei rauskommt, ist im Einzefall völlig uninteressant.
Lege das auf ein Auto um: 5% aller Autos haben nach 2 Jahren Probleme mit den Bremsen. Deiner Aussage nach wäre das ja egal, da 95% nicht in den nächsten Baum rasen.

Es geht mir zudem nicht um den reinen Austausch, sondern um die Rücknahme des Boards.
 
@KeinNameFrei

Siehst Du leider Falsch - Mix Computer versucht sich hier aus den gesetzlich festgelegten Pflichten heraus zu winden.

Die Erheblichkeit des Mangels spielt keine Rolle - es ist ein Mangel vorhanden - der Käufer hat Anspruch auf eine Sache ohne Mängel.

Und es spielt auch keine Rolle dass der Hersteller den Mangel verschuldet hat.

Der Käufer entscheidet über die Art der Nacherfüllung - Du wünscht die Lieferung eines neuen Boards - Du kannst ausschließen dass Mix dazu in der Lage ist ergo:

Du erklärst den Rücktritt vom Kaufvertrag - der Verkäufer hat ALLE Kosten zu tragen - auch die für die Rücksendung und Lieferung des Artikels.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist derzeit kein Mangel vorhanden (oder hast du schon mal ein P67 Board gesehen bei dem das Problem aufgetreten ist?) , solange die P67 Boards einwandfrei funktionieren besteht kein Recht auf Umtausch!
 
FALSCH - der Hersteller hat eingeräumt dass ein Mangel vorhanden ist. Die Erheblichkeit des Mangels spielt keine Rolle.
 
Wen's interessiert: mir wurde von KM-Elektronik mitgeteilt, dass bei ihnen der SandyBridge Umtausch folgendermaßen gehandhabt wird:
wer dort schon ein SB-Mainboard mit dem Chipsatz-Bug gekauft hat, bzw. jetzt noch eins kauft, hat bei Verfügbarkeit der neuen Revisionen mehrere Möglichkeiten.
Entweder, das "buggy" Board wird gegen ein neues ausgetauscht, oder man kann (unabhängig vom 2-wöchigen Rückgaberecht) das "buggy" Board gegen eine Gutschrift zurückgeben und mit der Gutschrift etwas anderes aus dem Shop holen.
Dies gilt natürlich nur für das Mainboard.
Gute Sache eigentlich, wenn jetzt nicht schon der Bulldozer vor der Tür stünde und man nicht so recht weiß, ob's 'ne SB oder ein Bulldozer werden soll.

Ansonsten eine tolle Möglichkeit, erst mal ein H67- oder P67-Board zu betreiben und später (gegen Zahlung des eventuellen Mehrpreises) auf ein Z6-Board umzusteigen.

Wäre der BD noch in weiterer Ferne, wäre die Entscheidung klar Pro-SB
 
AGB Mix Computerversand:

7.1 Wir gewährleisten für die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Im Falle des Kaufs gebrauchter Ware gewährleisten wir für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.

7.2 Soweit ein Gewährleistungsfall auftritt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware (Nacherfüllung) berechtigt. Im Rahmen der Nachbesserung gilt der Tausch in höherwertige Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung.

Daraus lese ich, dass es durchaus möglich ist, einen höherwertigen Artikel als Austausch zu erhalten, für den ich ja sogar zahlen würde.
Sehe ich das richtig?

Habe gestern noch einmal eine Mail rausgeschickt, aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Vielleicht wollen sie das aussitzen.
 
Mal anders gefragt: Was spricht denn aus Verkäufersicht dagegen, bei einem Umtausch/Reklamation einen höherwertigen Artikel gegen entsprechendes Entgeld zu ordern?

Da wäre der Verkäufer ja schön blöd ;)
 
Mit dem Umtausch machst Du es nur unnötig kompliziert. Zu einem Vorabaustausch sind die auch nicht verpflichtet - und den wirst Du von Mix auch nicht bekommen.

Bestelle Dir ein einfach das gewünschte Board sobald die gefixten auf dem Markt sind und schicke dann das alte zur Gutschrift zurück.
 
Mit dem Umtausch machst Du es nur unnötig kompliziert. Zu einem Vorabaustausch sind die auch nicht verpflichtet - und den wirst Du von Mix auch nicht bekommen.

Bestelle Dir ein einfach das gewünschte Board sobald die gefixten auf dem Markt sind und schicke dann das alte zur Gutschrift zurück.

Und wer garantiert mir, dass die das in eine Gutschrift umwandeln? Ich hoffe die antworten mir auf die Frage noch, wie CloudStrife schon schrieb, die wären ziemlich bescheuert, wenn sie das nicht tun würden.
 
Lass Dir die Umwandlung in eine Gutschrift schriftlich geben. Sollten dann alle Stricke reissen, haste was schriftliches. Zieht i.V.m. einem Rechtsbeistand immer :)
 
Und wer garantiert mir, dass die das in eine Gutschrift umwandeln? Ich hoffe die antworten mir auf die Frage noch, wie CloudStrife schon schrieb, die wären ziemlich bescheuert, wenn sie das nicht tun würden.
rein kaufmännisch können die das neue Board auch an einen anderen verkaufen, statt es dir zu schicken und haben so 2 zufriedene Kunden statt einem Unzufriedenem;)
Daher denke ich nicht das die sich da groß anstellen, wahrscheinlich haben die halt noch keine neuen Boards und keine Anweisung zum Austausch vom Hersteller.

MfG
Heinz
 
es ist vollkommen egal was in der agb von mix steht,agb's dürfen sich auch nicht über bestehendes recht bzw. gesetz hinwegsetzen.auch wenn 95% der kunden niemals den defekt haben werden,fakt ist intel hat einen mangel ausgewießen,dieser mangel wurde in allen boards verbaut.somit sind diese mangelhaft,der händler ist dazu verpflichtet nachzubessern bzw. auf grund der fehlenden möglichkeit in diesem fall zum austausch verpflichtet.daran gibt es nix zu rütteln,auch wenn das mix anders sieht und evtl. auf die agb's verweißt.

als kunde würde ich aber in zukunft nie wieder dort etwas bestellen bzw. einen kauf tätigen,dann doch lieber 10€ mehr und bei alternate...hätte keine lust auf so einen stress.

---------- Beitrag hinzugefügt um 14:19 ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:17 ----------

Es ist derzeit kein Mangel vorhanden (oder hast du schon mal ein P67 Board gesehen bei dem das Problem aufgetreten ist?) , solange die P67 Boards einwandfrei funktionieren besteht kein Recht auf Umtausch!

nochmal der mangel ist vorhanden...nur der defekt noch nicht.

alle boards haben einen fehler (zu viel spannung),ob der fehler zum defekt führt ist vollkommen egal,der fehler ist da,im design und das ist der mangel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sehe ich anders, es ist ein Hardware Fehler bekannt, Intel ruft alle zurück, da es u.a. zum Datenverlust kommen kann. Was rein statistisch dabei rauskommt, ist im Einzefall völlig uninteressant.
Lege das auf ein Auto um: 5% aller Autos haben nach 2 Jahren Probleme mit den Bremsen. Deiner Aussage nach wäre das ja egal, da 95% nicht in den nächsten Baum rasen.

Es geht mir zudem nicht um den reinen Austausch, sondern um die Rücknahme des Boards.

Moment... Intel ruft nix zurück. Intel hat die Produktion der Chipsätze gestoppt und produziert jetzt das neue Stepping ohne den Fehler.
Eine generelle Rückrufaktion habe ich so nicht mitbekommen... Einige Händler haben von sich selbst die Auslieferung der vermeindlich Fehlerbehafteten Boards gestoppt. Wohl um den Aufwand für den Tausch möglist gering zu halten.

Fakt scheint im Moment zu sein, das es aktuell keine klare Reglung gibt bei dem Thema Umtausch.
Grundsätzlich hat wie in jedem RMA Fall wohl niemand das Recht auf Vorabtausch. (also so wie es Alternate möglich macht)
Das ist Kulanz und Händlersache.

Im schlimmsten Fall muss man damit leben, das alte Board einzuschicken, und dann nach Prüfung der Ware durch den Händler/Hersteller erst eine Reaktion zu bekommen. Ich sehe aber nach Bekanntgabe von Intel zu dem Thema keine Probleme was den Tausch angeht.

Im Idealfall trifft man mit dem Händler vorher eine am besten schriftliche Reglung, wie das ganze ablaufen wird. Sprich was passiert mit der Gutschrift, die er geben wird. Erst dann würde ich als Kunde ein neues Board selbst bestellen. (es kann ja auch sein, der Händler erstattet nicht das Geld zurück, sondern gibt einen Gutschein für seinen Shop, dann hat man ein Problem, wenn man vorher schon das neue Board bestellt/bezahlt hat)
Auch steht natürlich jedem frei den normalen RMA Weg zu gehen, sprich alles schön der Reihenfolge nach -> mit der nötigen Wartezeit...
 
Antwort von Mix erhalten:

Nach Rücksprache mit der entsprechenden Abteilung möchten wir Ihnen im Rahmen
der Kulanz eine Rücksendung zur Gutschrift ermöglichen. Wir bitten daher um
Einsendung des Artikel innerhalb der nächsten sieben Werktage.

Finde zwar eine 7 Tagesfrist etwas knapp, aber besser als gar nichts. Jetzt kann ich nur hoffen, dass die neuen Boards nicht erst Ende März kommen ...
 
Schick es zurück...wenn die dir Geld geben nimm das,kauf ein Board z.b. bei einem Händler der dir dann auch Vorabaustausch anbietet (z.B. JZ) oder warte solange bis die neuen Boards kommen,wenn es bald passiert und merke dir eins,zimmere es in deinen Kopf...nie wieder bestelle ich bei MIX,sei MIX auch noch so günstig.

Lieber 20€ mehr und bei JZ oder Alternate,die von sich aus sagen,wir tauschen um,sobald neue Boards da sind und sich nicht versuchen hinter AGB's zu verstecken,zu tun als sein das Problem noch nicht bekannt usw.

Was ich mich immer frage..."Gutschrift",ist das Geld zurück oder Gutschein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wird weiter unten in der E-mail klar:

Nach Eingang werden wir eine interne Gutschrift für Sie ausstellen, welche
anschließend mit einer neuen Bestellung verrechnet werden kann.

Das heißt, den S-a-ftladen werd ich damit leider nicht los.
 
jetzt zu tauschen bzw. das Board einzuschicken macht wenig Sinn, wo doch nicht klar ist, wann die Austauschboards kommen. Unter Umständen wartest du nun wirklich über einen Monat ohne Board.

Und das was du jetzt erwirkt hast, hättest du auch in 1-2 Monaten erwirkt. Sprich dann wenn die Boards da sind, die Fehlerfrei kommen...

Und ehrliche Frage, hattest du wirklich einen Fehler seit Kauf der den Tausch bzw. das Einschicken des Boards jetzt sofort rechtfertigen würde?
Warum geduldest du dich nicht noch wie alle anderen auch bis die Boards da sind!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wird weiter unten in der E-mail klar:



Das heißt, den S-a-ftladen werd ich damit leider nicht los.

Würde dann nochmal schreiben,das du das so nicht akzeptierst,entweder jetzt Geld oder Board erst dann austauschen wenn neue da sind und nichts mit RMA oder so einen Käse akzeptieren.Ganz klar auf Käuferrechte verweißen und ggf. mit rechtlichen Beistand drohen.

---------- Beitrag hinzugefügt um 15:45 ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:43 ----------

http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)

Kaufvertrag/ Sachmangel

Als Rechtsfolgen kann der Käufer bei Vorliegen eines Sachmangels nach dem Gesetz Nachbesserung, Minderung oder sogar Rückabwicklung des Geschäfts verlangen.

Man darf sich nicht immer gleich ins Boxhorn jagen lassen,die spekulieren darauf,die wissen ganz genau wie die Rechte aussehen,Gesetz steht auch über jeder AGB.Hatte auch einen Rechtstreit mit Vodafone,der hat am Ende Vodafone 400€ gekostet (300€ mein Anwalt + 100€ die ich nicht bezahlen wollte)...also die wollten zu Unrecht Geld von uns haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schick es zurück...wenn die dir Geld geben nimm das,kauf ein Board z.b. bei einem Händler der dir dann auch Vorabaustausch anbietet (z.B. JZ) oder warte solange bis die neuen Boards kommen,wenn es bald passiert und merke dir eins,zimmere es in deinen Kopf...nie wieder bestelle ich bei MIX,sei MIX auch noch so günstig.

Lieber 20€ mehr und bei JZ oder Alternate,die von sich aus sagen,wir tauschen um,sobald neue Boards da sind und sich nicht versuchen hinter AGB's zu verstecken,zu tun als sein das Problem noch nicht bekannt usw.

Was ich mich immer frage..."Gutschrift",ist das Geld zurück oder Gutschein?

So siehts aus, dem kann ich nurnoch hinzufügen: Zimmere es in deinen Kopf...kaufe nie wieder Hardware, die erst seit 7 Tagen auf dem Markt ist! :)
Man hat deutlich weniger graue Haare am Ende ;)

lg
Manxx
 
@CoreTrickle
Ich lese da das komplette Gegenteil von deinen Posts hier, denn dort steht explizit:

"Liegt ein Mangel vor, kann der Käufer vom Verkäufer zunächst nur Nacherfüllung verlangen.

Der Verkäufer hat aber das Recht, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob es nicht einfacher ist, den Mangel zu beheben.

Für die Nacherfüllung muss der Käufer dem Verkäufer eine Frist setzen. Die Kosten für die Nacherfüllung hat der Verkäufer zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Erst wenn der Verkäufer die Nacherfüllung:

* verweigert oder
* die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder
* die Nacherfüllung dem Käufer unzumutbar ist,

kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern, bzw. den Kaufpreis mindern.

Eine Nachlieferung gilt aber erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."



Die Frage wäre also noch, wie ist die Frist die der Käufer dem Verkäufer setzen kann angemessen. Ist das ein Tag? Ist das eine Woche? Ist das ein Monat?

Die Frage ist weiterhin, ab wann gilt die Frist? Denn der Verkäufer hat immernoch das Recht zur Prüfung des Mangels...
Was Nacherfüllung heist, steht hier:
Nacherfüllung


Oder steh ich grad aufm Schlauch?
 
@fdsonne:

Das heißt ja dann, rein rechtlich könnte ich auf sofortige Nacherfüllung innerhalb von einer Woche pochen, da sie dies aber unmöglich erfüllen können, kann ich mein Geld zurückverlangen? Ist den kein Jurist hier!? xD
 
Mangel ist da...Hersteller bestätigt diesen.

Frist sollte angemessen sein,in einem wie es im juristischen Bereich heißt angemessenen Verhältnis stehen.Die Faustregel sagt 14 Tage.

Das ist aber vollkommen irrelevant,da Nachbesserung in diesem Fall unmöglich ist.

Somit bleibt für Verkäufer

Option A)

Austausch des Boards.Vorabaustausch ist Kulanz,kann man nicht verlangen.Aber Board jetzt einziehen und erst verschicken wenn neue erscheinen sollten,ist nicht rechtens.

Option B)

Rückabwicklung des Kaufgeschäftes,also Rückerstattung sämtlicher Kosten,wobei ich persönlich hier auf evtl. getätigte Versandkosten verzichten würde.

Diese 2 Optionen hat MIX.

Wenn MIX clever wäre und keine Reaktanz beim Käufer hervorrufen will,schreibt man einfach BlaBlaBla...wenn neue Boards da sind melden wir uns oder sie sich bei uns und wir tauschen die Sache aus.

Wenn aber MIX sich hier mit Hilfe von zwielichtigen AGB's,Unwissenheit,Druck (7 Tage),Gutscheinen anstatt Geld versuchen will rauszumogeln...würden bei mir sofort die Alarmglocken läuten und ich eine nette E-Mail zurück schreiben.

Wenn darauf hin nichts passieren sollte,würde ich eine Frist von 14 Tagen setzen und Rechtsbeistand im folgenden Verlauf einschalten,auch diese Kosten kann man einklagen bzw. geltend machen.

Man kann auch mal erwähnen das man bei gewissen Seiten auch eine entsprechende Bewertung abgeben wird,usw.

Man hat schon Möglichkeiten als Kunde.

Ps: Ich kann nur mit 4 Semstern Recht im laufe meines VWL-Studiums dienen,aber da hatten wir eben vorallem Zivielrecht,und genau solche Sachen.

Das erste was man machen muß,eine Frist setzen,diese ist dann für alles andere wichtig und verbindlich.
Dann auf eigene Rechte hinweißen und explizit auf die Wahrnehmung dieser Rechte hinweißen.

Ich persönlich würde hier Geld verlangen,sehr unseriös dieser Laden.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Liegt ein Mangel vor, kann der Käufer vom Verkäufer zunächst nur Nacherfüllung verlangen.

Richtig! Die Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer steigern sich quasi von der Reparatur über die Nacherfüllung bis hin zur Wandlung bzw. Wandlung & Schadenersatz.

Der Verkäufer hat aber das Recht, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Unverhältnissmäßig hohe Kosten definieren sich z.B. darin, dass der Kunde 1 Glas Erdbeermarmelade per Expressversendung ersetzt bekommen haben möchte. Insofern trifft dieser Fall hier NICHT zu!

Die Frage wäre also noch, wie ist die Frist die der Käufer dem Verkäufer setzen kann angemessen. Ist das ein Tag? Ist das eine Woche? Ist das ein Monat?
Ist eine Frist nicht gesetzt, so kann der Käufer die Leistung unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) verlangen. I.d.R. 3 - 5 Werktage.

Die Frage ist weiterhin, ab wann gilt die Frist? Denn der Verkäufer hat immernoch das Recht zur Prüfung des Mangels...
Klar hat er das Recht. Er muss schließlich innerhalb der ersten 6 Monate den Gegenbeweis antreten, dass die Ware bei Kaufdatum frei von Fehlern/Mängeln war. Die Prüfung muss der Verkäufer ebenfalls unverzüglich durchführen ...
 
Richtig! Die Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer steigern sich quasi von der Reparatur über die Nacherfüllung bis hin zur Wandlung bzw. Wandlung & Schadenersatz.


Unverhältnissmäßig hohe Kosten definieren sich z.B. darin, dass der Kunde 1 Glas Erdbeermarmelade per Expressversendung ersetzt bekommen haben möchte. Insofern trifft dieser Fall hier NICHT zu!


Ist eine Frist nicht gesetzt, so kann der Käufer die Leistung unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) verlangen. I.d.R. 3 - 5 Werktage.


Klar hat er das Recht. Er muss schließlich innerhalb der ersten 6 Monate den Gegenbeweis antreten, dass die Ware bei Kaufdatum frei von Fehlern/Mängeln war. Die Prüfung muss der Verkäufer ebenfalls unverzüglich durchführen ...

Der Mangel ist aber bekannt,nachzulesen bei Intel bzw. den Mainboardhersteller,kann man ja als netten Link schicken.

Somit ist eine Prüfung genauso sinnlos wie eine definitiv nicht mögliche Nachbesserung.

MIX versucht sich hier ganz klar nach dem typischen Schema FF heraus zu schlawinern.
 
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