Sapphire HD 2900 XT - Kratzer auf Nagelneuer Karte !

nein leider nicht!! der aufkleber is für die katz... der geht von selbst auf...

so long
 
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hmm hab ich mir fast schon gedacht, das nervt irgendwie bei CPU wird nen riesen heibu betrieben bei den boxed dingern, dass man die nicht öffnen kann ohne das es auffällt (es ist bei den C2D´s zumindest (fast) unmöglich), aber bei den Grafikkarten die viel teurer sind wird nur nen besserer Tesa streifen draufgeklebt.
 
ja echt total grindig.. alleine schon, dass die sapphire nichtmal in einem antistatiksackerl vertrieben wird....

bye
 
Also meine X1950XT von Mix-Computer war in Folie eingeschweißt!

Auch den Aufkleber konnte man nicht so einfach ab und auf kleben...
 
Meine Fresse, mit manchen Leuten könnte man wohl echt alles machen.

Schick die Karte zurück zu MF. Und falls nochmal sowas passiert, mach keinen Thread auf, sondern schick das Teil direkt retour. Produktive Antworten wirste darauf eh nicht bekommen, sondern 3 Seiten "Stell dich nicht so an!".
 
Also um eins klarzustellen für all die Experten hier: Der Verkäufer ist in keinster Weise verpflichtet dem Käufer eine "absolut perfekte" Sache zu beschaffen, sondern gem. § 433 BGB lediglich eine Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln.
Der Sachmangel ist in diesem Kontext hier dann vor, wenn die Sache sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten darf. Siehe § 434 I S.2 Nr. 2.
Hier kann man sich sicherlich drüber streiten, aber ich denke es ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung durchaus üblich, daß Grafikkarten kleine Kratzer haben können und für die gewöhnliche Verwendung eignet sie sich ja sowieso.
Von daher scheidet eine Minderung des Kaufpreises damit auch aus, da diese einen Sachmangel voraussetzt (unter Anderem).
Das war nur als kleine juristische Info an diejenigen, die hier lauthals große Reden schwingen, daß man sich ja wohl nicht alles bieten lassen kann, etc. ;)

Davon unberührt bleibt aber auf jeden Fall das Recht vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, was der TE ja getan hat. Nur ist da der rechtliche Ansatzpunkt ein völlig anderer.

Hoffen wir, daß er beim nächsten Mal mehr Glück hat und eine Karte erwischt, die vollkommen seinen Vorstellungen entspricht! *daumen drück*

LG,
Osi
 
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behalt das ding oder schick es zurück, kann doch net sein das wegen so einem thema schon 3 seiten entstanden sind... dieses ewig diskutieren um kleinigkeiten.... kopfschüttel!!!
 
Würde die Karte zurückschicken oder einen Preisnachlass von 15% vordern ;)
@ Osirius
Wie man es sieht wegen dem Sachmangel....
Sagt er er wolle die Karte ausstellen, dann hat er schon einen ;) soviel dazu :P

-Mete
 
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Würde die Karte zurückschicken oder einen Preisnachlass von 15% vordern ;)
@ Osirius
Wie man es sieht wegen dem Sachmangel....
Sagt er er wolle die Karte ausstellen, dann hat er schon einen ;) soviel dazu :P

-Mete

Schau ins Gesetz! Da steht was von der gewöhnliches Verwendung! Und die liegt bei Grafikkarten sicher nicht beim Ausstellen im Regal. Mir ist sehr wohl bewusst, da es Leute gibt, die das tun. Aber im verhältnis von verkauften Grafikkarten zu ausgestellten, wird der Schwerpunkt eher beim Einbau in den PC liegen! ;)
Entscheidend ist, wie gesagt, die Verkehrsauffassung! Anders wäre es lediglich, wenn man im Kaufvertrag eine bestimmte Verwendung vereinbart hätte, dann würde sich nämlich auch der Sachmangel nach einer anderen Vorschrift, als der von mir genannten, bestimmen.

LG,
Osi
 
Ich finde das keines Wegs pingelig. Man hat ein neuse Produkt gekauft und möchte es auch im neuen Zustand haben und keine Kratzer, denn dann könnte man auch eine hier auf dem Marktplatz oder bei ebay kaufen. Ich glaub die meisten die sagen das wäre übertrieben haben einfach nur kein bock; angst oder sonstwas um die Ware, die sich nicht im Neuzustand befindet, um zutauschen. Da sind die Argumente von Kinslayer und blade04 sehr schlüssig.
Also schick sie zurück und hör nicht auf die Leute die sogar mit nem riesen Kratzer auf dem PCB noch glücklich sind.
 
Also die Karte habe ich eben zur Post gebracht.

Zu der Rechtssache, sowas ist immer sehr stark auslegung.

Der Sachmangel ist in diesem Kontext hier dann vor, wenn die Sache sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten darf.

Welche beschaffenheit ist üblich? Was darf man als Käufer erwarten? Wer legt sowas fest ?! Das ist doch immer Auslegungssache!

Händer würde sagen: Sowas kommt öfter vor, da "darf der Kunde mit Rechnen"

Kunde würde sagen: Bis jetzt hatte ich nur einwandfreie Karten, und da das die erste meiner Karten ist die solche Probeleme hat, muss ich "nicht damit rechnen" das eine Grafikkarte Kratzer aufweist!

Ich sehr so einfach ist das nicht.

Ich weiß auch gar nicht warum so viele immer meinen die Händler / hersteller verteidigen zu müssen. Ihr bettelt ja teilweise grade zu darum Produkte mir kleineren macken zu bekommen!

Wie schon gesagt wurde, was manche mit sich machen lassen, damit meine ich jetzt nicht meinen speziellen Fall sondern allgemein.

Hab hier schon öfters sowas gelesen wie, "gehäuse ist heute angekommen, hat ne kleine Delle da und da. Naja aber ansonsten is ok, sowas kann ja immer mal passieren ich werds trotzdem behalten."

Was meint ihr, wenn ihr nem Händler nen z.B. nen Case mit ner Delle zurückschick als Rückgabe nach FAG, das vorher keine gehabt hat. Der "haut euch das ding um die Ohren" ^^ bzw. zieht gleich mal 20-30% Wertminderung ab. Aber der Kunde soll das hinnehmen oder wie?

Das is jetzt etwas überspitzt formuliert, abe rich denke ihr evrsteht worauf ich hinaus will ^^
 
@ Blade04:

Ich nehme hier garnicht die Händler in Schutz, sondern sehe das (vor allem weil ich mich mit meinem Studium ein klein wenig *gg* damit befasse) ein wenig differenzierter.
Sicherlich ist das zum Teil Auslegungssache, aber das kleine Rollenspiel, was du als Beispiel anführst, geht leider in die falsche Richtung! Es ist nicht entscheidend, was der jeweilige Käufer denkt, sondern was die Verkehrsauffassung ist! An der würde sich auch der Richter im Fall der Fälle orientieren. Und nun stell dir mal vor, man fragt 1000 Leute, ob man bei einer Grafikkarte, die intern im PC werkelt mit ein paar kleinen fertigungsbedingten Kratzern leben kann! Ich denke du kannst dir vorstellen, wie Antwort ausfällt. ;) Siehst ja allein an den Usern hier im Forum (wobei hier alles Hardware-Interessierte sind), daß es viele nicht stört.

Das Beispiel mit dem Gehäuse geht da natürlich in eine andere Richtung, weil das Case im Gegensatz zu einer Grafikkarte auch primär eine ästhetische Funktion erfüllt. Von daher würde ich da durchaus zum Sachmangel tendieren und eine Minderung des Kaufpreises für gerechtfertigt halten.

LG,
Osi
 
ok nun gut intressant auch mal was rechtliche szu hören von wem der sich bissl auskennt.

Ich glaube ja wohl kaum das mf wegen der Rückzahlung für eine Karte vor gericht ziehen will XD.

Zumal ich da in den letzten 3-4 Jahren für insgesamt bestimmt so 1500€ bestellt hab und bisher erst wenn überhaupt einmal was zurückgegeben hab (weiss net emhr ob das bei MF war).

Also wie ihr seht bin ich keiner von denen die jede 2te bestellungen zurücksenden wegen irgendwas!
 
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ok nun gut intressant auch mal was rechtliche szu hören von wem der sich bissl auskennt.

Ich glaube ja wohl kaum das mf wegen der Rückzahlung für eine Karte vor gericht ziehen will XD.

Zumal ich da in den letzten 3-4 Jahren für insgesamt bestimmt so 1500€ bestellt hab und bisher erst wenn überhaupt einmal was zurückgegeben hab (weiss net emhr ob das bei MF war).

Also wie ihr seht bin ich keiner von denen die jede 2te bestellungen zurücksenden wegen irgendwas!

Nee, Quatsch! So war mein Post auch garnicht gemeint! ;) Ich hab lediglich geschrieben, daß die paar Kratzer meines Erachtens nicht unbedingt einen Sachmangel darstellen und daß deswegen eine Minderung auch nicht in Betracht kommt!
Ein Widerruf welcher sich aus der Fernabsatzvertragssituation ergibt, bleibt davon gänzlich unberührt und ist gutes Recht des Käufers! ;)
Deshalb schrieb ich ja auch, daß du das Ding einfach zurückschicken sollst, wenn es dir nicht gefällt! Ob ich es in der Situation zurückschicken würd, steht hier auch garnicht zur Debatte! ^^ Wie gesagt, ich hoffe bei der nächsten Bestellung hast du mehr Glück und erwischst eine Karte, die völlig deinen Vorstellungen entspricht!

Gruß,
Osi
 
so heute hab ich Nachricht bekommen.

Eine Mail mit Gutschriftenrechnung im Anhang (fragt sich nur obs jetzt meinem Kunden oder Bankkonto gutgeschriben wird, letzteres fänd ich net so prall :(.

Jedenfalls stand auf der Rechnung:

"Die Karte war Originalversiegelt vom Hersteller
und haben diese so erhalten, wenn Sie meinen
das seien Gebrauchsspuren, müssen Sie sich
beim Hersteller beschweren. Die Karte war
absolute Neuware und versiegelt. Kein Fehler der
Mindfactory AG !"

In der Rechnung stand dann aber Gutschrift nach FAG :).

Naja gut solang das mit der Rückzahlung jetzt klappt .... egal

P.S. Schient ja so als wärs doch kein Rückläufer. Entweder stammen die Kratzer ja scheinbar von der Produktion oder was auch immer das bei Sapphire verursacht hat. spricht nicht so für deren Qualitätskontrolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Rechnung stand dann aber Gutschrift nach FAG :).

Gesetz dem Fall deine Karte war ein Rückläufer, wovon ich aber nicht ausgehe, würde das ein Onlineshop bestimmt auch nicht zugeben. Das könnte nämlich eine Menge Ärger bedeuten.

Die werden der Gutschrift nach zu urteilen dir das Geld zurücküberweisen.

m.f.G.
 
Gesetz dem Fall deine Karte war ein Rückläufer, wovon ich aber nicht ausgehe, würde das ein Onlineshop bestimmt auch nicht zugeben. Das könnte nämlich eine Menge Ärger bedeuten.


Da haste auch wieder recht ... ach solange ich das geld zurückbekommen solls mir egal sein, was auch immer nun mit der Karte gewesen ist.
 
Gesetz dem Fall deine Karte war ein Rückläufer, wovon ich aber nicht ausgehe, würde das ein Onlineshop bestimmt auch nicht zugeben. Das könnte nämlich eine Menge Ärger bedeuten.

Was soll der Händler denn sonst mit den Karten machen die sie in der 14 Tage Frist aus irgendwelchen Gründen zurückbekommen? In die Tonne kloppen? Natürlich werden sie wieder verkauft.
 
ich kenn die Texte von denen. Ich hab mein P5B Deluxe in einem Karton bekommen, der sah aus wie schonmal gegessen oder zumindest wie schonmal alles rausgefetzt! Als ich mich daraufhin beschwert habe, kam der gleiche Text ;)

hab das Board aber dann behalten. Hatte keenen Bock auf warten.
Hinzugefügter Post:
Was soll der Händler denn sonst mit den Karten machen die sie in der 14 Tage Frist aus irgendwelchen Gründen zurückbekommen? In die Tonne kloppen? Natürlich werden sie wieder verkauft.

Sorry dann mach dich mal ein bisschen schlau! Laut Gesetz dürfen diese Karten nicht mehr als als Neuware und dementsprechend nicht mehr zum vollen Preis verkauft werden. Entweder der Händler hat eine Sonderrubrik -Rückläufer- oder -Sonderposten- oder manchmal werden diese beispielsweise von Olando bei Ebay verklingelt. Alles Andere wäre illegal!
 
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Ich hätte die karte auch zurückgeschickt, das sind immerhin 330€
Das ist für jeden von uns viel Geld, und dann möchte man auch ein makelloses Produkt erhalten. Ausserdem gibt es weniger Probleme bei einem Garantiefall, dann fragt der Hersteller nicht noch, woher diese Kratzer auf dem Kühler kommen. Blade04 hat alles richtig gemacht, naja, ok der Thread sit vlt. ein bischen übertrieben, aber naja
Frage an Dich:
Wirst Du Dir die Karte dann erneut bestellen??
Auch wieder von MF?
 
ne ich hol mir ne 8800 GTS wo grad die sparke für 301€ gibt.
Ich meine die karten sind genau gleich schnell bissl vortweile bei ATI ohne AA/AF - aber wayne.
Weil ich kenn wen der hat sich jetzt auch die ATI gekauft und das teil is so laut ... da wäre der frust ein bissl später nach dem einbau gekommen, aber dann hätt ich mir vmtl. nen andere kühler gkauft naja egal jetzt ...

Ob ich wieder bei MF bestelle muss ich sehn, wenns nen anderen vernünftigen shop gibts ders billiger hat ...
 
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das is da vllt was bei MF.

Ich hab meine Kontoverbindung schön aufn reklamationsschein eingetragen und geschriben sie sollen auf das Konto überweisen.

Was machen die schreiben es meinem Kundenkonto gut :rolleyes: .
Ich wieder hingemailt, dass ich aber Überweisung möchte.
Überweisung geht dann laut deren Aussage von gestern schnellstmöglich raus. So heute wieder ne Mail bekommen, bitte teilen sie uns die Bankverbindung mit :wall: :wall: :wall:. Also nochmal meine Bankdaten hingeschickt, die sie schon die ganze Zeit haben ... ich hoffe die kriegen das nun endlich mal gebacken da. Es kann doch net so schwer sein ne silmple Überweisung zu machen, ne überweisung hab ich in 2 min erledigt ...
 
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