***Schnäppchen*** MSI R4850-T2D512 Dual Slot

Ohne Worte. Und das von einem angeblich 44 Jährigen. Sowas würde ich von einem 14 Jährigen erwarten.


@topic
Habe auch mein Storno bekommen.


Dachte ich mir auch als ich den Post gelesen habe.

Bei mir ist noch keine Stonierung bekommen, ich hoffe es kommt auch keine. :(
Aber wird wohl spätestens morgen dasein..
 
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Ich hab auch noch keine Stornierung bekommen. Mal schauen wann ich eine bekomme ;)
 
;)Womit hast Du denn ein Problem?

Was sollen denn solche Attacken?

@Sheena die gleiche Frage


Du stellst in der sehr provokativen E-Mail Sachen als Fakten hin die vorne und hinten nicht stimmen und willst die förmlich dazu zwingen die Ware auszuliefern, dabei hast du garkein Recht auf die Ware, was du auch bestätigt hast als du dich auf der Seite registriert hast. Das ist einfach ziemlich, naja, unreif. So kommt es zumindest rüber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habt ihr heute auch diese IT-Systems E-Mail bekommen das sich die Lieferung bei der gefragten Ware verzögern kann ?
 
wie schon einige male hier gesagt:
das war ein fehler im system und kaum jemand wird die grafikkarten für diesen preis bekommen.
@karlderkleine: was du da schreibst hat absolut keine rechtliche grundlage... ein vertrag kommt in den meisten online shops (wie auch hier) erst mit der auslieferung zustande, NICHT mit der bestätigungsemail oder gar verzögerungsemail!
finde dich damit ab ;)
und an alle die sogar per vorkasse bezahlt haben: viel spaß beim geld hinterher rennen! wenn man so "dreist" fehler ausnutzen will, hat man es nicht anders verdient
 
;)Womit hast Du denn ein Problem?

Ich war zwar nicht adressiert, antworte aber dennoch mal:

Weil Deine eMail, von der gruseligen Orthographie ganz abgesehen, nur heisse Luft enthaelt. Und die auch noch in sehr pampiger Verpackung. Diplomatisch ausgedrueckt.

Die Bewerbung von Ware X in einem Webshop ist kein Angebot - vielmehr ist es eine Aufforderung an einen potenziellen Kaeufer, selbst ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

Der Haendler kann Dein Angebot annehmen oder ausschlagen. Ein Vertragsverhaeltnis wird daraus, wenn der Auftrag foermlich (durch ausdrueckliche Annahme des Auftrages zur Lieferung von Ware X mit Spediteur Y zum Preis Z) oder konkludent (Beginn mit Erfuellung durch Versand der Ware) erfolgt. Das ist so prinzipiell auch Bestandteil der AGB, auf die Du Dich berufst:

§ 2 Vertragsabschluss

§ 2.1 Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot an p+c zum Abschluss eines Vertrags. p+c bestaetigt den Zugang des Angebots durch eine E-Mail oder eine schriftliche Erklaerung. Diese Zugangsbestaetigung ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme des Angebots.

§ 2.2 Die Annahme des Angebots durch p+c kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder, indem p+c dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestaetigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

Genau das - hast Du nicht bekommen. Dir wurde im Gegenteil mitgeteilt, dass man Dein Angebot zwar erhalten hat, zu seiner Annahme und Erfuellung derzeit aber ausser Stande ist. Dass die eMail von T-SYSTEMS nicht eben gluecklich formuliert ist, aendert daran inhaltlich gar nichts.

Selbst wenn irrtuemlich ein Vertrag zu Stande gekommen waere (und das ist er nicht), kann T-SYSTEMS ihn nach BGB 119, 120 wegen Erklärungsirrtums anfechten. Das wurde vom BGH in einem sehr aehnlich aufgehaengten Fall auch ausdruecklich bestaetigt (VIII ZR 79/04).

Und ich finde wirklich, dass nach einer Woche dieser Groschen langsam auch beim Letzten da draussen haette fallen koennen.
 
Hat denn überhaupt schon jemand eine Auftragsbestätigung bekommen?
 
Hat denn überhaupt schon jemand eine Auftragsbestätigung bekommen?

Man hat eine Bestellbestätigung bekommen + eine E-Mail das es zu Lieferengpässen kommt und man sich deswegen Gedulden muss, blabla, wohl beides auto-generierte E-Mails. Eine Versandbestätigung hat soviel wie ich mitgekriegt habe, hier keiner bekommen.


desweiteren: ich habe mich mal schlau gemacht, es gab natürlich shcon mehrere solcher fällt. innerhalb von 14 tagen muss der versender da klarheit schaffen, sei es eine stornierung oder sonst irgendwas, ansonsten steht einem der artikel zum bestellen preis auch zu. also zur not: noch eine woche geduld :)

Darauf wollte ich nochmal genauer eingehen. Sicher das es so ist? Muss man sich das recht dann erklagen oder wie? Versteht mich nicht falsch, ich will davor nicht zu einem Anwalt rennen, mir ist klar das es ein Fehler im System war. Jedoch sollte ich bis in (6 Tagen) keine Stonierung erhalten, wäre dies ja wirklich genial. Also woher hast du das mit den 2 Wochen? (Notfalls wäre ich auch so kulant und würde sagen "Ach, schicken sie mir eine andere 4850 für den Preis. :wall: :) )
 
:lol::lol:Kann doch echt nicht sein nach Deinen anderen Äußerungen hier im Thread :wall:
Man hat eine Bestellbestätigung bekommen + eine E-Mail das es zu Lieferengpässen kommt und man sich deswegen Gedulden muss, blabla, wohl beides auto-generierte E-Mails. Eine Versandbestätigung hat soviel wie ich mitgekriegt habe, hier keiner bekommen.




Darauf wollte ich nochmal genauer eingehen. Sicher das es so ist? Muss man sich das recht dann erklagen oder wie? Versteht mich nicht falsch, ich will davor nicht zu einem Anwalt rennen, mir ist klar das es ein Fehler im System war. Jedoch sollte ich bis in (6 Tagen) keine Stonierung erhalten, wäre dies ja wirklich genial. Also woher hast du das mit den 2 Wochen? (Notfalls wäre ich auch so kulant und würde sagen "Ach, schicken sie mir eine andere 4850 für den Preis. :wall: :) )
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hab das irgendwo im web gelesen, es gab da einen fall wo ein plasma fernseher statt für 3999 euro für 399 euro ausgeschrieben war, der verprellte käufer ist mit dem fall vor gericht und da wurde das mit den 2 wochen entschieden. erscheint mir auch logisch dass es da sowas wie eine frist gibt, schließlich hat man als kunde auch besseres zu tun als monatelang auf ein vermeintliches schnäppchen zu warten. 2 wochen sollten auch eigentlich ausreichen um als verkäufer zu stornieren oder eben die ware für den preis zu liefern, bzw letzteres zu bestätigen.
 
also ich hab bei t-systems und 2-3tage später bei nem anderen shop bestellt...
T-systems steht noch auf bearbeitung
beim anderen steht "An die Versandabt. übergeben" .. hmm.. ma schauen =) waren zwar teuerer als bei den adneren shops, aber immernoch ein schnäppchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hört ma auf zu gieren, keiner bekommt mehr ne Karte für den Preis, schon gar nicht von besagtem t-shop!
 
Bei mir war es leider ein Fehler im Preissystem. Die haben mir die Karte für 145€ statt für 157€ angeboten, na ja es war trotzdem ein Versuch wert.
 
ich hab das irgendwo im web gelesen, es gab da einen fall wo ein plasma fernseher statt für 3999 euro für 399 euro ausgeschrieben war, der verprellte käufer ist mit dem fall vor gericht und da wurde das mit den 2 wochen entschieden. erscheint mir auch logisch dass es da sowas wie eine frist gibt, schließlich hat man als kunde auch besseres zu tun als monatelang auf ein vermeintliches schnäppchen zu warten. 2 wochen sollten auch eigentlich ausreichen um als verkäufer zu stornieren oder eben die ware für den preis zu liefern, bzw letzteres zu bestätigen.

Man muss da unterscheiden. Es gibt durchaus abundan solche Fälle. Konkret weiß ich von Quelle. Die hatten mal einen Fernseher für 199 statt 1999 gelistet. Quelle hat aber dann freiwillig das Gerät ausgeliefert als es zum Verfahren kommen sollte. Diese Aktion beruhte rein auf Kulanz. Ein Urteil gab es meines Wissens nicht.

Vom zweiten Shop wo ich bestellt habe, habe ich auch nichts mehr gehört.

desweiteren: ich habe mich mal schlau gemacht, es gab natürlich shcon mehrere solcher fällt. innerhalb von 14 tagen muss der versender da klarheit schaffen, sei es eine stornierung oder sonst irgendwas, ansonsten steht einem der artikel zum bestellen preis auch zu. also zur not: noch eine woche geduld :)

Darf man deine Quellen erfahren? "Ich habe mich mal schlau gemacht" klingt extrem seriös. Urteile? In Standard-AGBs steht in der Regel folgender Passus:

Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.
.

Mehr nicht. Also mache hier keine Pferde scheu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quelle hat einen Flachbildfernseher online mit €199,- bepreist, der eigentlich €1.999,99 kosten sollte - ein klassischer Eingabefehler also. Allerdings hat Quelle dem Kunden einige Zeit nach seiner Onlinebestellung eine Zahlungsaufforderung geschickt - was das AG Fuerth (Az. 340 C 1198/08) im krassen Gegensatz zu dem von mir etwas weiter oben verlinkten Urteil des BGH dahingehend ausgelegt, dass der Kunde dies als Vertragsschluss begreifen kann und Quelle -weshalb auch immer- eine Anfechtung abgesprochen hat. Bei einer unmittelbar nach Bestellung automatisiert zugestellten Zahlungsaufforderung haette das AG vermutlich anders entschieden - so jedenfalls laesst sich die Urteilsbegruendung interpretieren. Quelle hat auf eine Berufung verzichtet.

Und diese zwei-Wochen-oder-der-Preis-ist-bindend-Nummer ist Humbug. Der Haendler kann das Angebot annehmen oder es bleiben lassen. Keine Reaktion = bleiben lassen.
 
Heute bekommen

Sehr geehrter Herr XXXXX,

die von Ihnen bestellten unten aufgeführten Artikel sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausverkauft. Leider kann unser Hersteller Ihnen dieses Produkt nicht mehr liefern.

Auftrags-Nr: XXXXX

Anzahl: 2
Artikel: 320659, MSI R4850-T2D512 - Grafikadapter

Einzelpreis: 75,99 EUR
Gutschrift: 151,98 EUR

Lieferkosten: 8,90 EUR

Gutschriftsumme: 160,88 EUR
Die Summe enthält 19,00% Mehrwertsteuer


Wir passen unsere Produktpalette ständig dem sich rasant entwickelnden IT-Markt an und nehmen täglich weitere, technisch und preislich attraktive Produkte in unseren Katalog auf. Werfen Sie doch einmal einen Blick auf unser Online-Sortiment oder fragen Sie die Mitarbeiter unserer Bestell- und Service-Hotline. Vielleicht haben wir inzwischen ein aktuelles Produkt im Angebot, das für Sie besonders interessant ist.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Systems IT Shop Service-Team
Aus der Traum :(
 
Wieder so eine fadenscheinige Ausrede-Mail. Warum können die nicht Klartext reden und sagen, dass die sich geirrt haben?
 
VERKLAGEN !!!


glei druff und Verklagen, ob das was bringt ? Hab ich da jetzt ne Gutschrift Oo ?


Sehr geehrter Herr XXXXXX,

die von Ihnen bestellten unten aufgeführten Artikel sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausverkauft. Leider kann unser Hersteller Ihnen dieses Produkt nicht mehr liefern.

Auftrags-Nr: 772237

Anzahl: 1
Artikel: 320659, MSI R4850-T2D512 - Grafikadapter

Einzelpreis: 75,99 EUR
Gutschrift: 75,99 EUR

Lieferkosten: 8,90 EUR

Gutschriftsumme: 84,89 EUR
Die Summe enthält 19,00% Mehrwertsteuer


Wir passen unsere Produktpalette ständig dem sich rasant entwickelnden IT-Markt an und nehmen täglich weitere, technisch und preislich attraktive Produkte in unseren Katalog auf. Werfen Sie doch einmal einen Blick auf unser Online-Sortiment oder fragen Sie die Mitarbeiter unserer Bestell- und Service-Hotline. Vielleicht haben wir inzwischen ein aktuelles Produkt im Angebot, das für Sie besonders interessant ist.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Systems IT Shop Service-Team
 
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Wird dann anscheinend doch nichts mit dem 4850 Schnäppchen, hätte mir eine 4830 holen sollen. Wobei da der Unterschied zu einer 3850 wohl nicht so groß ist... Naja, ich habe NOCH keine Stonierung bekommen, morgen dann bestimmt. :(
 
Hä?Den Scheck kann man doch einlösen,dann hat man das Geld doch wieder oO
 
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