Soviel dazu...........
Im Artikel "Ach wie gut, dass niemand weiß..." der aktuellen Zeitschrift c't (19/02, S. 124ff) wird über das Verhalten von diversen Teledienstleistern in Bezug auf Datenschutz berichtet. In diesem Zusammmenhang wird die Nutzungsdatenspeicherung der T-Online-DSL-Flatrate angesprochen.
T-Online speichert nach deren Aussage die Nutzungsdaten, also wann man verbunden war und welche IP man hatte, aber auch welche Webseiten angefragt wurden, für einen Zeitraum von 80 Tagen. Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) besagt in §6 Abs. 1, dass der Diensteanbieter diese Daten zwar erheben darf, jedoch hat der Diensteanbieter laut Abs. 2 Nr. 1 die "Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt" zu löschen. Da zu einer Flatrate jedoch keine Nutzungsdaten zur Abrechnung gespeichert werden brauchen, muss T-Online die Daten unverzüglich nach Beendigung der Verbindung löschen.
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