taugt diese S939 MB für 17,99 Neu was ?

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Berlinrider schrieb:
Hm, hab mir auch 2 bestellt und mit Kreditkarte bezahlt - damit müssen sie es liefern[/COLOR]

Warum müssen die liefern, wenn du mit Kreditkarte zahlst, in welchem Märchenbuch stand das denn? Wenn sie die Bestellung stornieren, belasten sie halt dein Kreditkartenkonto nicht. Und der Händler kann auch eine Gutschrift auf das Kreditkartenkonto veranlassen, falls die Buchung doch schon erfolgt sein sollte. Aber Amazon belastet die Kreditkarte erst, nachdem die Ware ausgeliefert wurde.
 
Ich wollte vorhin auch eins bestellen aber nöööp, geht nicht mehr :d

edit:

jetzt steht dort auch ein höherer preis, 94,xx€
aber von einem Marketplace händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
matthschu schrieb:
Warum müssen die liefern, wenn du mit Kreditkarte zahlst, in welchem Märchenbuch stand das denn? Wenn sie die Bestellung stornieren, belasten sie halt dein Kreditkartenkonto nicht. Und der Händler kann auch eine Gutschrift auf das Kreditkartenkonto veranlassen, falls die Buchung doch schon erfolgt sein sollte. Aber Amazon belastet die Kreditkarte erst, nachdem die Ware ausgeliefert wurde.

weil ein rechtsbindender vertrag zustande gekommen ist, und sie da nicht so leicht wieder rauskommen

was anderes ist, wenn du noch net bezahlt hast, aber bei KK bezahlt man ja indirekt sofort

beim eingehen eines kaufvertrags verpflichtet sich ...
... der kunde zu zahlen & die ware anzunehmen
... der händler das geld anzunehmen und die ware zu liefern

lernt man irgendwann in wirtschaft und recht
 
SinSilla schrieb:
Sind doch auch nur Menschen, es ist ja gerade mal 10 Uhr.

Lass die erstmal ihren Kaffee austrinken. :)

Aber wird schon klappen...

Ya vielleicht hauen se dann ja noch n paar passende Dualcores für n zwani raus! Soll sich ja schließlich auch lohnen. ;)
 
komi$ch schrieb:
weil ein rechtsbindender vertrag zustande gekommen ist, und sie da nicht so leicht wieder rauskommen

was anderes ist, wenn du noch net bezahlt hast, aber bei KK bezahlt man ja indirekt sofort

beim eingehen eines kaufvertrags verpflichtet sich ...
... der kunde zu zahlen & die ware anzunehmen
... der händler das geld anzunehmen und die ware zu liefern

lernt man irgendwann in wirtschaft und recht


So,

mal zum Thema Wirtschaft & Recht:

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.

Auszug aus den AGB von AMAZON.de - ist übrigens eine Luxembourger Firma ;)

Somit ist die Bestellung NICHTIG - bzw. noch gar nicht rechtsverbindlich.

Geändert ist es auch schon, jetzt gibts für die 17,99 € ein Sockel 775 MoBo.

Gruss
Christian
 
Aha, und ab wann darf der liebe Kunde davon ausgehen das es sich um ein verbindliches Rechtsgeschäft handelt?

Wie bereits erwähnt, dafür erforderlich sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Was soll denn nach der Bestellbestätigung noch kommen?

Überall ist es üblich das eben diese Bestellbestätigung als oben erwähnte Willenserklräung gilt, und Amazon backt sich nen Extrakuchen. (und hunderte andere wohlmöglich auch...weiss ich nicht)

Und für den Rest hab ich scheinbar nicht gut genug aufgepasst in WLSK. :fresse:

Für genau solche Fälle, also ein versehentlich eingestelltes Angebot, gibt es aber ne gesetzliche Regelung.
 
http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/browse/-/505048/302-8632990-4839246

Die müssen sich auch nicht melden. Die werden einfach die Bestellung in die runde Ablage verschieben und das wars dann für die.

Allerdings haben die auch einen Fehler - das ganze heißt "unsere AGB" und nicht "unsere AGB´s ( Allgemeine Beschäftsbedingungens?! ;) )"

Gruss
Christian

@SinSilla:

beinahe JEDER Shop macht das so! Die automatische mail gilt nicht als AB oder Annahme des Angebotes!

Außerdem steht meistens irgendwo: "Irrtümer, Druckfehler & Änderungen vorbehalten" - hab ich zwar grad nicht gefunden, sollte aber da sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
SinSilla schrieb:
Aha, und ab wann darf der liebe Kunde davon ausgehen das es sich um ein verbindliches Rechtsgeschäft handelt?

mit dem versenden der ware gibt der händler seine willenserklärung ab. und ganz sicher nicht mit der bestellbestätigung.
 
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.

Steht alles in den AGB von AMAZON. Liest überhaupt jemand irgendwann die AGB von Shops?
 
Naja solange nicht irgendwer gleich 100 Stück bestellt hat das ja vielleicht doch aussicht auf erfolg ;>
 
king_of_comedy schrieb:
Auszug aus den AGB von AMAZON.de - ist übrigens eine Luxembourger Firma ;)

Somit ist die Bestellung NICHTIG - bzw. noch gar nicht rechtsverbindlich.


Was in den AGB's steht ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Die sind bei den meisten Shops eh fehlerbehaftet. Beispiel dazu? Einige Shops verdonnern dich dazu, deine Hardware im Schadensfall an den Hersteller zu senden, sonst berechnen sie dir eine Vermittlungsebühr. Rechtlich gesehen totaler quatsch, da der Händler dir Gewährleistung geben muss.

Und sobald ich gezahlt habe, kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zu Stande. Dell hatte mal Festplatten für 12,7 Euro statt 127 Euro verkauft - allen die mit Kreditkarte gezahlt haben mussten sie liefern, da diese sofort belastet wurde.

Und ich habe extra geschrieben, dass dies nur gilt, wenn die Karte sofort belastet wird - und ich nicht weiß, wann Amazon die Karte belastet! Falls Amazon erst bei Lieferung belastet, was ich mir aber nicht vorstellen kann, dann können sie natürlich noch problemlos stornieren.

PS: Hab mir jetzt auch mal 2 Intel Boards bestellt - sind die DC ready? Dann würde ich vielleicht n' 805 draufpflanzen. :)

PSS: Das war vermutlich kein Fehler. Die machen doch nicht zwei Fehler an zwei Tagen. Das kann ich mir bei aller Skepsis nicht vorstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn ich auf rechnung bestelle, können die mir dann den preis noch auf den richtigen ändern oder stornieren die dann die bestellung einfach und sagen das es ein fehler im system war?
 
hab mir auch 2 s775 bestellt. hoffentlich kommen die auch an :)
 
Zitat aus CBase.de

also das P5LD2 unterstützt gar keinen conroe - egal ob Wifi-TV oder normal.
das liegt am i945 chipsatz

der conroe unterstützt nur i975x und i965
 
Das stimmt so aber nich.
Es unterstützen auch ältere Chipsätze den Core 2 Duo, diese müssen aber eine neue Revision bekommen.

mfg

Marvin
 
Nö sie können nicht irgendwie an dem Preis drehen, ohne das du zustimmst. Allerdings könnten sie das ganze einfach stornieren, da sie noch keine Willenserklärung zum Geschäft abgeben haben. :)
 
hab auchmal 2 bestellt, mal sehen was draus wird :d:d
 
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