Tausch von K&M OK ?

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Wenn der Händler den Mangel anerkennt besteht kein Anspruch auf Wertersatz.

Wenn die Karte nicht repariert oder ersetzt werden kann kannst Du Gutschrift des Kaufbetrag verlangen.

Du hast als Verbraucher Anspruch auf einen Artikel der sich wenigstens 24 Monate nutzen lässt.
 
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Wenn der Händler den Mangel anerkennt besteht kein Anspruch auf Wertersatz.

Wenn die Karte nicht repariert oder ersetzt werden kann kannst Du Gutschrift des Kaufbetrag verlangen.

Den 1. Satz verstehe ich nicht. Wenn der Händler den Mangel anerkennt, bestht natürlich ein Ersatzanspruch - was sonst ?
Dieser Anspruch kann in den ersten 6 Moanten durch Reparatur, Gutschrift, Austausch oder Rückzahlung
ausgeglichen werden.
Im Prinzip hat zwar der Käufer die Möglichkeit, die Art der "Vergütung" zu bestimmen, in der Praxis
wird dem Händler aber zweiamal die Möglichlkeit der "Nachbesserung" durch Reparatur gewährt.
Erst danach wird ausgetauscht oder rückerstattet.

Der 2. Satz stimmt grundsätzlich ebenfalls für die ersten 6 Momate nach Kauf.
Danach greift die Beweislastumkehr - wie hier jetzt schon etliche Male gesagt wurde.

Die Karte wurde doch ein Jahr (?) problemlos genutzt, insofern kann der Wertausgleich sich keinesfalls nach dem Kaufpreis richten, sondern nach dem Zeitwert.
Das Angebot von K&M ist völlig in Ordnung.

Die Androhung von juristischen Massnahmen via Anwalt sind obsolet und Beschimpfungen , bzw. Erpressung (negative Bewertung) des "verärgerten" Kunden sind da eher
kontraproduktiv, das kann ganz schön nach hinten losgehen - K&M hat schliesslich auch die Möglichkeit sich juristisch zu wehren.

Unterm Strich ist es so, dass man als Käufer in Deutschland trotz gesetzlicher Gewährleitungspflicht nur in den ersten 6 Monaten auf der stärkeren, sicheren Seite steht.
Wobei sich Händler/Hersteller da in der Regel als sehr kulant zeigen, wie man hier am Beispiel von K&M ja sieht.
 
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Wertersatz > Anspruch des Händler für die Abnutzung des Artikels/den Gebrauchsvorteil des Käufer.

Reparatur/Austausch gegen gleichen Artikel scheint nicht möglich - Händler hat zur Erfüllung die Lieferung der genannten Karten angeboten.

Das würde ich ablehnen und vollständige Gutschrift des Kaufpreises verlangen. Habe selbst vollständige Gutschrift bei zwei defekten Grafikkarten durchgesetzt.
 
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Wieso sollten die ne alte GTX 480 eigtl. gegen eine aktuelle Grafikkarte tauschen, die derzeit so teuer ist wie damals die GTX 480?

Wenn dem so ist, dann wart ich defnitiv noch ein paar wenige Monate bis bei EVGA die Preise für die aktuelle Generation sinken und auf dem Level der GTX 570 sind, den ich damals bezahlt hab und werd dann wohl einfach meine 570er gegen was aktuelles eintauschen, warum nicht, wenns denn so einfach geht... ist klar :rolleyes:

Oder kauft jetzt ein Auto für 50t € und gebts einfach nächstes Jahr kaputt zurück und verlangt dann das aktuelle Modell, was den gleichen Preis kostet...

Das wären ja reine Verlustgeschäfte die da wohl gemacht werden würden, von daher kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das rechtens sein soll, ich glaub mit der GTX 570 als Ersatzleistung kann er mehr als zufrieden sein, ich könnte mir gut vorstellen das, egal welcher Laden auch immer, nicht dazu verpflichtet ist den damaligen Kaufpreis zu berücksichtigen.

Achja, bevor die Frage kommt, ob ich denn überhaupt Ahnung hab von Gewährleistung und Co., nicht großartig, es hält sich in Grenzen, von daher ist mein Beitrag nicht als Rechtsberatung aufzufassen!

P.S.: Und wenn schon groß von Anwälten gefaselt wird, warum wälzen die dann nicht mal ihre Bücher? Dafür sind die Schlipsträger doch da...
 
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So einfach ist es nicht da ein KFZ in der Regel repariert wird und Verschleißteile enthält - daher würde es sicher einen Abzug für den Gebrauchsvorteil geben.

Es kann den angebotenen Austausch akzeptieren muss es aber nicht, wenn er keine Verschlechterung in Kauf nehmen möchte.

Ob eine GTX570 eine Verschlechterung darstellt .... darüber lässt sich halt vortrefflich streiten ... weniger VRAM würde ich nicht akzeptieren.
 
So, da nun alles zu meiner Zufriedenheit verlaufen ist und hier schon lange nur noch über juristische Fragen diskutiert wird bitte ich den Thread zu closen ! Danke !!
 
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