tiuningmaster schrieb:
Ich möchte auf ne lan gehen bin erst 14 und die spielen da bf vietnam
da steht man braucht dann ne einvertändniserklärung der eltern weil das spiel erst ab 16 ist geht das dann in ordnung oder nicht
Wenn die Veranstalter dich unter 16 reinlassen mit der Einverständniserklärung ja, hängt aber von der Lan ab.
Davidh1990 schrieb:
Und hier findet ihr die Lan wo man mit der Einverständniserklärung auch schon ab 14 hin kann !
www.lan-oldschool.de
Jein, denn:
Mindestalter: 16 Jahre (Ausnahmen möglich)
Einen 14 jährigen werden se kaum bzw. gar nicht reinlassen, wenn du jetzt 15 wärst, und sagen wir mal noch ein paar Monate hättest bis zu deinen 16. Geb. würde die Ausnahmeregelung ziehen. Das man nach halt sagt, das des eh nicht mehr so lang hast, komm, darfst kommen.
nOOb schrieb:
Spiele ab 16 dürfen dir deine eltern geben, aber ab 18 nicht! Da steht ja auch "keine Jugendfreigaben" drauf!!! Allerdings steht bei den games ab 16 "geeignet ab" drauf, das is also nur ne empfehlung.
Schau mal genauer die niedlichen Aufkleber an.
Freigegeben ab... nach § ... Jugendschutzgesetz
Nix Empfehlung, und nix legal normalerweise. Unter 16 darfst sie nicht erwerben. Wie das jetzt aussieht wenn deine Eltern dir das Spiel kaufen und du Eigentümer oder Besitzer wirst weiss ich jetzt nicht genau wie sich des da verhält, aber ist normal auch nicht richtig.
Was die Shops angeht, steht 1 weiter unten:
NyLeZ schrieb:
Die ab 16 Fraktion ist eigentlich frei erhältlich und obliegt eigentlich nicht den Jugendschutz Gesetzen (man kann die spiele ja ohne Alterskontrolle Bestellen und eigentlich auch in jedem Laden frei bekommen).
Falsch, meinst die pappen die Aufkleberchen zum Spass drauf?
Das unterliegt genauso dem Gesetz wie ein Spiel mit FSK12, wo kommen wir denn da hin...
Das keine Alterskontrolle besteht ist wahr, bezogen auf I-Net Shops, im Fachgeschäft müsste man normalerweise kontrollieren und nachfragen, was ja aber nicht oder fast nicht gemacht wird in der Praxis, obwohl die Shops / Geschäfte dadurch Ärger bekommen könnten wenn sich Eltern beschweren würden, wenn sie damit nicht einverstanden wären und die Sache ans Licht bringen würden.