Eieieieiei, da hagelt es wieder Rechtswissenschaften... interessant finde ich auch, dass man auf öffentlichem Raum nicht länger als 3 Tage am Stück parken darf, wobei die Dauer wohl von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich festgelegt ist. In Köln sind es nach Auskunft vom Amt jedefalls 3 Tage. Hatte da so einen Profi, der meinte den Bereich über eine Woche zuparken zu müssen, den ich für den Umzug vorsorglich für eine Parkverbotszone hab einrichten lassen. Da am Vorabend des bessagten Termins des Halteverbots noch immer da stand, hatte ich mich schonmal bei der Stadt erkundigt. Leider hat den Hobel dann doch noch weggeparkt.
Selbst wenn er, wie ich zunächst vermutete im Urlaub gewesen wäre, wärs für ihn teuer geworden. Schilder waren ja fristgerecht aufgestellt. Der Halter hat eben dafür Sorge zu tragen, dass das KFZ zu jeder Zeit bewegt bzw. entfernt werden kann. Die Stadt kümmerts da einen Dreck, ob er grad aufm Klo sitzt oder seinen Wanst in der Sonne der Malediven bräunt.
Gibt da sicher noch mehr unbekannte Regeln der tollen StVO.