Wo ist da der Haken? MSI 6800GT 256MB für 313€

Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ja z.B. das das ein neuer Laden oder so ist, denn er hat nur 2 bewertungen...von dem würde ich erstmal die finger lassen, vielleicht haben die sie ja gar nicht auf lager oder so... Ist ei bisschen zu billig um günstig zu sein....

Edit: OK die Seite vom Laden hab cih mir net angeguckt...
 
Bin mal gespannt wie schnell Geizhals diesen Traumpreis korrigiert. Es wäre auch zu schön gewesen. :wall:

SniperMK :coolblue:
 
In meiner Bestellübersicht stehts noch richtig drin!
Mal abwarten...
Vielleicht habe ich Glück :d
 
wenn der preis offensichtlich ein fehler ist, das ist hier wohl der fall, dann muss der shop dir das produkt nicht zu diesem preis geben

wenn sie den fehler nicht bemerken ... :banana:
 
Ja leider, wenn du in Laden die Karte für 313€ gesehen hättest, zugegriffen und an die Kasse, dann hätten Sie sie dir für 313€ geben müssen, aber bei Onlineshops stehts meistens in den AGB´s das evtl. Preisänderungen möglich sind.

Viell haste ja Glück und die Deppen schicken se dir für 313€.
 
Naja, als Deppen würde ich die nicht bezeichnen ;)
Sowas passiert! Ich wär da sicherlich nicht anders.


Aber mal abwarten, was da kommt...

PS.: Und ja, in den AGBs steht leider eine Klausel, die eben bei falschen Preisen greift.
Aber solangs noch in meinem bestellstatus drinsteht...
Zudem hatte ich erst Geburtstag :d
 
Tja,

wie gesagt: es sind keine Deppen:

25.08.2004 Storniert Sehr geehrter Kunde, leider handelte es sich bei dem ausgewiesenen Preis um einen Tippfehler, der noch in der Nacht zu heute korrigiert wurde. Die Grafikkarte ist derzeit bestellt, der Preis beläuft sich auf 436.40EUR. Aus diesem Grunde kann Ihre Bestellung nicht aufrecht erhalten werden. Wir bitten die Umstände zu entschuldigen


:shake:
 
Pech gehabt! Wäre aber auch zu schön gewesen! :rolleyes:
 
wenn du das ding für 313 bestellt hast hat der shop PECH. SIE MÜSSEN DIE WARE ZUM IM "LADEN" GEKENNZEIOCHNETEN Preis verkaufen! das gilt online und offline!

nur bei prospekten/werbung gilt der druckfehler passus sonst nicht.

offentsichtlich falsch ausgeschriebene preise sind das problem des geschäfts nicht des kunden! der kunde muss das gerät zum ausgeschriebenen preis bekommen!

edit:

habe gerade erst den kommentar von händler gelesen, geh mit der aussage dochmal zum Verbraucherschutz, ein vertrag darf nicht einseitig vom händler storniert werden!!

edit2:

so einen klausel in den AGB´s ist NICHT rechtsgültig!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sanbonmatsu schrieb:

nix träum weiter, das ist geltendes recht!
und bei 100Euro würde ich da zum anwalt/verbraucherschutz gehen. vor allem da er ja auch noch von denen eine bestätigung hat das sie sie den Artikel aus eigenem fehler falsch etikiert haben und das ist dann deren pech.
 
Auch wenn es geltendes Recht ist. Das habe ich oder haben wir schon sooo oft erlebt, das ein shop irgendeinen Artikel zum "falschen" Preis angeboten hat - alle haben sich gefreut; ihre Bestellung aufgegeben und...?

Es kommt dann immer die bekannte mail: bla bla Versehen, bla bla Irrtum, bla Entschuldigung, bla korrekter Preis...
 
Folgendes hat das Landgericht Essen hierzu entschieden:

Bei falschen Preisen im Internet kein Anspruch auf Lieferung

Essen (dpa/lnw) - Wer im Internet Waren bestellt, die versehentlich mit einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet worden sind, hat keinen Anspruch auf deren Lieferung. Das hat das Landgericht Essen entschieden und damit einer Internet-Versandfirma Recht gegeben (Az.: 16 O 416/02), berichtet die Neue Juristische Wochenzeitschrift in ihrer aktuellen Ausgabe.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger Computerteile bestellt, deren Wert etwa beim hundertfachen des angegebenen Preises lag. Die Firma verweigerte die Lieferung mit Hinweis auf das Versehen. Auch wenn der Eingang der Bestellung wiederum mit dem falschen Preis bestätigt wurde, habe kein Kaufvertrag vorgelegen, entschieden die Richter.

Die Preise im Internet seien mit einer Schaufenster-Auslage vergleichbar, deren Preisangaben ebenfalls nicht verbindlich seien. Die Versandfirma hatte in ihren Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware erfolgt.

Landgericht Essen (Az.: 16 O 416/02)
 
Freezer schrieb:
Trotzdem ne Frechheit das hatten wir vor ca 1 Woche schon mal (wurde auch gepostet)
Damit macht der Laden sich keine Freunde

das sieht dann aber ganz so aus als ob der Laden erstmal auf sich aufmerksam machen will zumal der ja noch neu ist. So scheint das ja zu funktionieren ;)
 
Die Versandfirma hatte in ihren Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware erfolgt.
Das heißt aber auch gleichzeitig das man da schauen sollte WANN bei denen ein Kaufvertrag geschlossen wurde!

Aber ich würde da keine Welle machen - sind schließlich auch nur Menschen und die machen nun mal Fehler ;)
Wäre nett wenn sie sie Dir für 10% weniger oder so angeboten hätten aber wass solls....
 
bei dem essener urteil wäre ich in berufung gegangen.
die aussage es hätte kein Kaufvertrag bestanden ist einfach eine falsche aussage, wenn man eine bestätigung sogar bekommt ist das ganze sogar doppelt gemoppelt!

will nicht wissen was der richter da von der firma in die hand gelgt bekommen hat.
 
grugar schrieb:
...die aussage es hätte kein Kaufvertrag bestanden ist einfach eine falsche aussage, wenn man eine bestätigung sogar bekommt ist das ganze sogar doppelt gemoppelt...

In jeder Auftragsbestätigung, die man heutzutage per mail bekommt, steht mittlerweile der Passus, dass damit lediglich der Auftragseingang bestätigt wird und dadurch noch kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Blöd sind die Händler ja nicht.
 
Sanbonmatsu schrieb:
In jeder Auftragsbestätigung, die man heutzutage per mail bekommt, steht mittlerweile der Passus, dass damit lediglich der Auftragseingang bestätigt wird und dadurch noch kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Blöd sind die Händler ja nicht.


So ist es ... kein Händler rückt irgendwas raus wenn es nen irrtum is ...
 
Sanbonmatsu schrieb:
In jeder Auftragsbestätigung, die man heutzutage per mail bekommt, steht mittlerweile der Passus, dass damit lediglich der Auftragseingang bestätigt wird und dadurch noch kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Blöd sind die Händler ja nicht.


Das ist in diesem Fall aber nicht so.
Die haben das scheinbar verplant.

Mein Anwalt meint nach der Überprüfung, dass ich im Recht wäre...
Die AGBs sind scheinbar zu ungenau :d

Ich halte euch auf dem Laufenden...
 
Hatte auch mal so einen Fall ... hab' bei einem Shop einen HP 22 Zoll Schirm mit 140kHz (!) um 320 EUR oder so gesehen. Natürlich hab' ich da gleich 2 bestellt. :drool:
Leider kam dann auch die Mitteilung daß es da ein Irrtum wäre und der 620 EUR kostet.

Also ich glaub' nicht daß man da irgendwie sein Recht geltend machen kann.

Anders in einem Geschäft wo die Ware so ausgepriesen (auf der Ware) ist.
Dann muß lt. Rechtslage der Verkäufer die Ware für den Wert verkaufen.

Anscheinend dürfte das der Großhandelspreis oder der Einkaufspreis sein.
Passiert oft daß sich da die Händler vertun. Jetzt wissen wir in etwa was die da drauf für eine Gewinnspanne haben :mad:
(Oder der von einer normalen 6800 ohne 'GT').
 
Äh ja...

Das schlimme ist nur, dass dieser "tippfehler" schon letzte Woche passiert ist...

Als ich das in mehreren Foren gepostet hatte und ich und andere User bei denen per Mail angefragt hatten, wurde das ganze als Tippfehler aufgelöst...

Nur komisch dass das ganze 1 Woche später wieder genau so passiert...
Glaub es wird zeit für ne Geizhals bewertung... kann nicht sein, dass sowas auch noch belohnt wird...
 
Vieleicht Hast Ja Glück Mit Dem Preis:)
Und Ich Habe 523€ Für Ultra Bezahlt:(
MFG MSIFREAK
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh