x1900 xt 512, preiskampf!!!

postmann

Neuling
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Hi es geht darum das meine x1900 xt512 Connect 3D einfach so(ohne übertaktung oder andere veränderungen) angefangen hat fehler zu produzieren, horizontale Balken etc. . Jedenfalls habe ich von den 2 Jahren Gewährleistung noch einige Monate übrig und habe die Karte deswegen zu preis-kampf.de(sch..s Laden) zurückgeschickt, die haben die aber wiederrum zu mir zurückgeschickt, mit folgender notiz:

Bei dem angegebenen Mangel ist nicht davon auszugehen, dass dieser Mangel bei der Fertigung entstand. Es ist davon auszugehen das er in Folge von Eingriffen Unbefugter, unsachgemäßter Behandlung, übermäßiger Nutzung, nichtbestimmungsgemäßter Verwendung, unsachgemän Reparaturen/Serviceeingriffen durch nicht von uns autorisierte Dritte, Veränderungen am Produkt , oder äußere Gewalteinwirkungen wie z.B. Fall oder Stoß eingetreten ist. Daher nicht als Gewährleistungsfall anerkannt. Versuch der Kulanzbearbeitung fehlgseschlagen, geeignete Unterlagen gemäß 476 BGB "Beweislastumkehr" lagen der Rücksendung nicht bei.

Das stehen ja 10 verschiedene begründungen, also wissen die selbst nicht was mit der GraKa ist!:stupid: Was meinen die mit Beweislastumkehr!???

Würde gerne eure Meinung hören!
 
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Das stehen ja 10 verschiedene begründungen, also wissen die selbst nicht was mit der GraKa ist!:stupid: Was meinen die mit Beweislastumkehr!???

Würde gerne eure Meinung hören!

Man unterscheidet zwischen Gewährleistung (2 Jahre) und Garantie (die ersten 6 Monate).

Es ist so, nach Ablauf von 6 Monaten musst du als Käufer nachweisen, das der Grund, welcher zum Ausfall der Karte fürte schon bei der Produktion / beim Verkauf vorlag... (schlechte Quali von Elkos etc...), in den ersten 6 Monaten geht man zum Wohl des Kunden davon aus, das jeder Mangel, auch mechanische Beschädigungen bereits bei Verkauf vorlag, (es sei denn der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen). darum spricht man nach 6 Monaten von Beweislastumkehr vom Verkäufer auf den Käufer.

der Verkäufer muss nach 6 Monaten nicht haften, anders sieht es beim Hersteller aus, wende dich also direkt an den Graka Hersteller !!!!

RsCom, importateur de cartes graphiques
13 Rue Pierre et Marie Curie,
Parc d'activités de Chavailles
33525 Bruges Cedex.
Tel: 05 57 10 21 21
Fax: 05 56 50 74 38
Mail: dh@rscom.biz <mailo:dh@rscom.biz>
 
Zuletzt bearbeitet:
Man unterscheidet zwischen Gewährleistung (2 Jahre) und Garantie (die ersten 6 Monate).

Sorry, aber das ist Unsinn.

Es gibt eine gesetzliche Gewaehrleistung von i. d. R. 24 Monaten, die dem direkten Vertragspartner (also dem Haendler) gegenueber zu beanspruchen ist. In den ersten 6 Monaten wird stets angenommen, dass der geruegte Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenueberganges (also beim Kauf) bestand, ab dem 7ten Monat muss der Kaeufer dies beweisen.

Garantie hingegen ist, was der Hersteller Dir verspricht. Einen gesetzlichen Anspruch auf Garantie gibt es nicht, ausserdem kann der Hersteller sie ausgestalten und ausdruecklich auch einschraenken. Wie lang sie ist, liegt ebenfalls im Ermessen des Herstellers. Sie waere ausserdem in jedem Fall dem Hersteller gegenueber zu beanspruchen.

Gruesse vom

JePe
 
Jahhaa das is ja alles toll aber preis-kampf isn saft laden und service mässig sehr schwer nur zu erreichen! Ausserdem kann ich mich nicht direkt an 3dconnect wenden die meinen es muss über preis-kampf laufen!.
Was isn das da fürne adresse unten bei deinem post????ß^^
 
... schon mal http://www.connect3d.de im Browser eingegeben? Wer hat Dir seitens connect3D die Auskunft gegeben, Du muesstest Dich an den Haendler wenden? Wie bist Du mit connect3D ueberhaupt in Kontakt getreten?

Fragen ueber Fragen hat der

JePe
 
Ich war auf der seite die du angibst und der support meinte es gibt da keinen direkten weg! Ich muss über preis-kampf oder den großhändler...aber direkt geht das nicht, hat der mir mehrfach am telefon gesagt!

P.S. was ist ein browser, der feind von mario?

....LOLOLOL
 
... dann bitte den Haendler darum, die Karte fuer Dich an den Hersteller zu schicken oder frag den Hersteller nach einem Kontakt zum Grosshaendler?!

Irgendwie verstehe ich Dein Problem nicht.
 
Ich war auf der seite die du angibst und der support meinte es gibt da keinen direkten weg! Ich muss über preis-kampf oder den großhändler...aber direkt geht das nicht, hat der mir mehrfach am telefon gesagt!

P.S. was ist ein browser, der feind von mario?

....LOLOLOL

:wall:
Browser

Leider kann ich dir bei deinem Problem auch nicht weiterhelfen.
 
PreisKampf hat doch seit "entstehung" bei Geizhals miese Bewertungen.Da sollten doch nur Masochisten kaufen...

Richtig geil ist der hier:
übermäßiger Nutzung
Wenn ich will,kann ich doch meine Ware 24Std am Tag nutzen,who Cares?
Ich muss nur dafür sorgen,das sie innerhalb der Specs läuft.
 
@ extremist
ich muss preis-kampf nicht erst sagen das die das zum Hersteller shicken sollen, das ist der natürliche ablaufen in jedem hardware shop, dass das vom Händler zum Hersteller geschickt wird! Das problem ist wie gesagt das die versuchen sich rauszureden!!!
Ich verstehe deine komischen fragen nicht!...lol

@listener
ich hab dahinter ja lololol geschrieben, war ironisch^^, hast mich missverstanden!^^


@Khorne
Ja das isses ja, da stehen mehrere fadenscheinige begründungen, bloß die säcke denken sich das ich keinen anwalt einschalten werde um mein recht einzufordern und da haben die wahrscheinlich recht :-(
 
dem grunde nach hat extremist in seinem ersten post recht.
grundsätzlich besteht in deutschland eine 24monatige gewährleistung gegenüber dem direkten vertragshändler. in den ersten 6 monaten dieser zeit kommt dir die beweislastumkehr des § 476 bgb zu gute. d.h. der verkäufer muss nachweisen, dass kein produktionsmangel vorliegt. danach bist du beweispflichtig, dass der mangel von anfang dem produkt angehaftet hat.
unabhängig davon können garantien gewährt werden, egal ob von hersteller(connect3d) oder vom verkäufer(preiskampf.de). folge ist, dass der jeweilige geber verschuldensunabhängig haftet. das ist aber etwas anderes als § 476.

wenn du also gewährleistungsrechte in anspruch nehmen willst, musst du mittlerweile, also immer nach den ersten 6monaten, das bestehen des mangels im zeitpunkt des kaufs nachweisen. das meinen die damit, das keine beweise deinerseits vorlagen, obwohl das nix mehr mit § 476 zu tun hat. ändet aber an deiner situation nix.

grundsätzlich kann man sich immer an den händler wenden, man muss sich nicht an den hersteller verweisen lassen. bei uns gilt verkäufer-gewährleistungsrecht.

ich kenne deinen genauen sachverhalt nicht, aber es scheint, als griffe keine gewährleistung mehr ein, da du nach einem so grossen zeitraum keine beweismöglichkeiten mehr hast, bzw sie sehr schwer zu führen sind. wenn du also keine garantie hast, d.h. dass der entsprechende garantiegeber verschuldensunabhängig haftet, guckst du leider wohl in die röhre.

frag einfach mal bei connect3d an, ob die was aus kulanz machen können, oder schilder mal den genauen sachverhalt.

duvo
 
@ duvo
Connect 3d kann mir direkt leider gar nicht helfen!
Aber es ist doch üblich das man eine garantie von 2 jahren gibt, diese hab ich dann doch auch auf meiner graka und dann sollte sich dieses problem doch gar nicht stellen!?
 
ich glaub irgendwie kaum das du da bei dem laden was bekommst.....aber wenn du glück hast, kriegste ne austausch karte in richtung 3850 oder sowas, da die x1900xt nicht mehr lieferbar sind
 
Sorry, so leid wie es mir auch tut mit Deinem Problem, aber bei preis-kampf.de kaufen eigentlich nur Daus ein. Das ist doch der Ober-Saft-Laden schlecht hin.
 
Sorry, aber das ist Unsinn.

Es gibt eine gesetzliche Gewaehrleistung von i. d. R. 24 Monaten, die dem direkten Vertragspartner (also dem Haendler) gegenueber zu beanspruchen ist. In den ersten 6 Monaten wird stets angenommen, dass der geruegte Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenueberganges (also beim Kauf) bestand, ab dem 7ten Monat muss der Kaeufer dies beweisen.

Garantie hingegen ist, was der Hersteller Dir verspricht. Einen gesetzlichen Anspruch auf Garantie gibt es nicht, ausserdem kann der Hersteller sie ausgestalten und ausdruecklich auch einschraenken. Wie lang sie ist, liegt ebenfalls im Ermessen des Herstellers. Sie waere ausserdem in jedem Fall dem Hersteller gegenueber zu beanspruchen.

Gruesse vom

JePe

Das sollte man zu nem Sticky machen, hab es satt das andauernd zu erklären... Aber deine Formulierung ist gut, fast schon DAU-gerecht.
 
leider nicht.
hersteller geben in den meisten fällen nur die gesetzlich vorgeschriebene gewährleistung, was eben gerade keine garantie darstellt.
man sollte meinen, dass die produkte 2 jahre halten sollten. aber gerade bei elektronik produkten ist dies meist nicht der fall und eine "anfangsmangel" in aller regel vom käufer nicht nachweisbar. aber das gerade muss man können, will man nach den ersten 6monaten noch ansprüche haben.
eine tatsächliche garantie, die dir weiterhelfen würde scheint nicht vorzuliegen. soweit weder preiskampf.de noch connect3d eine abgegeben haben, bist du also beweisbelastet hinsichtlich des mangels.
schau mal in deinen unterlagen für die karte, ob nicht doch irgendwo eine entsprechende garantie beiliegt. ansonsten bleibt nur kulanz(vgl vpower in post 13) oder eben die sehr schwierige beweisführung. in diesem fall schilder mal den ganzen sachverhalt.
duvo
 
Zuletzt bearbeitet:
hmm also wie sollte den eine beweisführung aussehen, ist doch schlicht unmöglich, weil ich nicht mit soetwas absurdem gerechnet habe!
 
leider nicht.
hersteller geben in den meisten fällen nur die gesetzlich vorgeschriebene gewährleistung, was eben gerade keine garantie darstellt.
man sollte meinen, dass die produkte 2 jahre halten sollten. aber gerade bei elektronik produkten ist dies meist nicht der fall und eine "anfangsmangel" in aller regel vom käufer nicht nachweisbar. aber das gerade muss man können, will man nach den ersten 6monaten noch ansprüche haben.
eine tatsächliche garantie, die dir weiterhelfen würde scheint nicht vorzuliegen. soweit weder preiskampf.de noch connect3d eine abgegeben haben, bist du also beweisbelastet hinsichtlich des mangels.
schau mal in deinen unterlagen für die karte, ob nicht doch irgendwo eine entsprechende garantie beiliegt. ansonsten bleibt nur kulanz(vgl vpower in post 13) oder eben die sehr schwierige beweisführung. in diesem fall schilder mal den ganzen sachverhalt.
duvo

Gewährleistung kommt vom Händler, der Hersteller hat damit NIX am Hut!!!
 
steht in der anleitung der karte das sie 2 Jahre garantie hat?
wenn ja, MUSS der Hersteller direkten support leisten, egla ob er will oder nicht.

@interC:
was schreibst du denn da für nen blödsinn?
gewährleistung siehe post #3 und der einzelhandel muss für die ware die er verkauft allerdings auch die Garantieabwicklung übernehmen, was die meisten aber nicht machen wollen wg. Versandkosten.
 
hmm also wie sollte den eine beweisführung aussehen, ist doch schlicht unmöglich, weil ich nicht mit soetwas absurdem gerechnet habe!

So ist es, ich habe lange Zeit bei nem Händler geschafft.
Er hat keine Chance. Er hat keine Möglichkeit auf eine Beweißlastumkehr, die Karte war ja beim kauf nicht defekt.
UNd Garantie, eigentlich sollte Connect3D 2 Jahre haben. ABER davon ist in deren AGB nichts zu finden. Haben se wohl abgeschafft...
 
@bogser: richtig, hab mich verschrieben, d.h. verkäufer übernehmen die gewährleistung und garantien können beide geben, wenn sie denn wollen. steht aber auch genau so in meinem obigen thread (nr. 11). also nich aufregen.

um es nochmal zu sagen: nicht nur der hersteller kann eine garantie geben. das können grundsätzlich auch die verkäufer tun, auch wenn es eher selten vorkommt.
und ja, die beweisführung ist sehr schwierig, wie gesagt, willst du es versuchen und von uns hilfe, dann schilder den genauen ablauf.
duvo
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle zeichen stehn also auf --->shice<---
Nur um eine erfahrung reicher nicht bei sch...-kampf und connect"shice"3D mehr zu kaufn!
 
Auch wenn Connect3D dich auch den Händler verweist, sobald du zwecks Garantieabwicklung nachfragst, könntest du zumindest auf dem Wege versuchen, zu erfahren, ob denn überhaupt eine Garantieinanspruchnahme über deinen Händler in dem Fall möglich wäre, sprich Connect3D Garantie gibt.
Falls das positiv beantwortet wird, musst du das nur bei noch preiskampf durchgesetzt bekommen, sprich denen klar machen, das du nicht über deren Gewährleistungspflicht gehen willst (was bei denen nach 6 Monaten wohl eh chancenlos ist) sondern über die Garantiebestimmungen von Connect3D.
 
@luschy0815: womit wir wieder beim ausgangsproblem wären, ob denn tatsächlich eine garantie seitens connect3d besteht.
@postmann: die deustche seite von connect3d is imo offline und auf der englischen kann ich die terms of trade iwie nicht öffnen. muss auch gleich zur arbeit. aber schau da mal oder bei deinen grakaunterlagen.
duvo
 
Lt. deinem 1. Post schreibt der Laden dir, daß sie glauben, daß du an der Karte herumgefummelt bzw. sie übertaktet hast und Sie dir deshalb die Gewährleistung verweigern.

Beweislastumkehr bedeutet, daß du jetzt nachweisen sollst (oder mußt??), das dem nicht so ist.

Meiner Meinung nach wollen die dich bloß hinhalten bzw. nix mehr mit Ihrem Kunden zu tun haben.

Tip: Schicke die Karte mit Rechnungskopie zum Hersteller ein und beschreibe genau den Fehler und die Weigerung des Händlers, den Umtausch vorzunehmen.
 
@zaphod b: stimmt so nicht ganz. sollte er übertaktet haben oder dergleichen, wäre die gewährleistung sowieso hienüber.
hier geht es mittlerweile vielmehr darum, dass ein etwaiger fehler sogar im zeitpunkt der fertigung oder zumindest vor übergabe an den käufer bestanden haben muss, bzw, dass ein solcher fehler die grundlage für den nun auftretenden mangel darstellt.
will heißen: man muss nicht nur beweisen dass man selbst nichts falsch gemacht hat, sondern dass der hersteller oder der verkäufer (das ist egal) etwas falsch gemacht hat. nur dann greift die gewährleistung.
also: fehler genau beschreiben und versuchen darzulegen, dass er nicht durch ein fehlverhalten des kunden entstanden sein kann, sondern vielmehr durch seine ursache auf seiten des herstellers oder des verkäufers hat.
duvo
 
Jo. Deswegen muß man die Ware ja auch nach Erhalt auf sichtbare Mängel prüfen.

Für versteckte Mängel, die erst im Betrieb oder nach ein paar Jahren auftreten, haftet der Händler meines Wissens aber eigentlich nicht mehr. Das ist dann eher ein Ding für den Hersteller, da ja eigentlich auch nur der Hersteller in der Lage ist, den Mangel zu bestätigen.

Ich verstehe halt den Einwand des Händlers nicht so ganz, daß er die Reklamation nicht abwickeln will. Im Endeffekt ist es für einen Händler einfacher und schneller zu erledigen, da dieser ja in ständigem Kontakt mit dem Hersteller steht.

Außerdem gehts ja auch um Image/Prestige des Händlers und nach so einer Antwort würde ich bei dem Laden nix mehr Kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich muss preis-kampf nicht erst sagen das die das zum Hersteller shicken sollen, das ist der natürliche ablaufen in jedem hardware shop, dass das vom Händler zum Hersteller geschickt wird! Das problem ist wie gesagt das die versuchen sich rauszureden!!!
Ich verstehe deine komischen fragen nicht!...lol

Noe, ist es nicht. Wuerdest Du lesen, was ich (und andere) schreibe(n), haettest Du zumindest das mittlerweile auch verstanden.

Der Haendler muss sich ab dem 7ten Monat nicht "herausreden" - Du musst ab dem 7ten Monat Deinen Anspruch auf Gewaehrleistung beweisen. Das kannst Du beispielsweise durch Vorlage eines Gutachtens - dass aber voraussichtlich ein Vielfaches des Zeitwertes der Grafikkarte kosten wuerde und in dem nicht unbedingt dass stehen wird, was Du gerne lesen moechtest. In der Antwort, die Du bekommen hast, stellt der Haendler lediglich klar, dass er ohne einen solchen Nachweis nicht in die Gewaehrleistung eintritt. Das ist nicht nett (das Leben ist halt kein Ponyhof), aber rechtlich voellig in Ordnung. Man bekommt, was man bezahlt: und im billigsten Preis im Geizhals ist selten Premiumservice enthalten.

Falls Du stattdessen nun Dein Glueck mit der Beanspruchung einer Garantie (so es denn eine gibt) beim Hersteller versuchen wolltest, haettest Du das dem Haendler ausdruecklich auch so mitteilen muessen. Da Du aber offenkundig noch immer nicht den Unterschied zwischen Gewaehrleistung und Garantie verstanden hast, bezweifle ich das mal.

@ duvo
Connect 3d kann mir direkt leider gar nicht helfen!
Aber es ist doch üblich das man eine garantie von 2 jahren gibt, diese hab ich dann doch auch auf meiner graka und dann sollte sich dieses problem doch gar nicht stellen!?

Noe, ist es nicht. Begruendung siehe oben.

EDIT: Typo gefixt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?

Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
 
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