NEWS

Bundesanwaltschaft hat keine Hinweise auf systematisches Ausspähen in Deutschland

Portrait des Authors


Bundesanwaltschaft hat keine Hinweise auf systematisches Ausspähen in Deutschland
6

Werbung

Das Ausspähen von Verbindungsdaten, die Überwachung von Kommunikationsnetzen und das Analysieren von Cookies: All dies soll der US-Geheimdienst NSA dem ehemaligen Mitarbeiter Edward Snowden zufolge in den vergangenen Jahren praktiziert haben.

Von ihm veröffentlichte Dokumente weisen zudem darauf hin, dass auch deutsche Telefon- und Internet-Nutzer vom Ausspähen betroffen waren. Doch die Bundesanwaltschaft als höchste deutsche Ermittlungsinstanz hat nach eigenen Angaben noch immer keine Hinweise darauf, „dass die NSA oder das GCHQ den deutschen Telefon- und Internetverkehr systematisch überwacht haben“. Dies erklärte Generalbundesanwalt Harald Range gestern auf der Jahrespressekonferenz der Behörde. Nach wie vor würden verschiedene Ermittlungen zu diesem Themenkomplex laufen, so Range, dabei würde alles getan, „was wir rechtlich dürfen“.

Nach aktuellem Stand aber müsse man davon ausgehen, dass der Zugriff auf Daten deutscher Nutzer nicht in Deutschland erfolge. Den Snowden-Unterlagen zufolge würde genau dies zwar erfolgen, den Wahrheitsgehalt derartiger Aussagen hält man bei den Ermittlern aber für eher gering. Als Beispiel führte Range die angebliche Nutzung des BND-Standortes Bad Aibling, der von der NSA als SIGAD (Signals Intelligence Activity Designator) - also als Zugriffspunkt auf Daten - eingestuft wird, an. Den Dokumenten zufolge hätte der deutsche Geheimdienst hier Sammelaktionen durchgeführt und die Daten an die US-amerikanische NSA sowie das britische Pendant GCHQ weitergeleitet.

Dem Generalbundesanwalt nach wäre dies illegal, tatsächlich aber sollen die Daten vom BND in Afghanistan abgeschöpft worden sein. Dies, so Range, wäre aber rechtmäßig. Allerdings belege dies, „dass vorgeblich aus dem Fundus stammende Dokumente nicht ohne Weiteres geeignet sind, illegale Aktivitäten der NSA in Deutschland zu belegen“. Zusammengefasst: Nicht alles, was in den „angeblichen“ Unterlagen der NSA berichtet wird, stimme mit der Wahrheit überein. Allerdings enthalten die Dokumente mitunter sehr wenige Details, die Schlussfolgerungen nahezu unmöglich machen. So heißt es zum Thema Sammlung von Handy-Standortdaten lediglich, dass die NSA hierfür auf zehn wichtige SIGADs zurückgreift - welche genau, ist aber unbekannt.

Aber auch in einem anderen Punkt habe man Range zufolge noch keine gesicherten Erkenntnisse. Dabei geht es um die mögliche Überwachung des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel, über die im Oktober berichtet wurde. Auch hier würden die Ermittlungen noch andauern. Warum die deutsche Bundesanwaltschaft derart zögerlich agiert, ist unklar. Zuletzt wurde der Bundesregierung jedoch zu viel Respekt vor den USA vorgeworfen.

Dass es aber auch anders geht, zeigt ausgerechnet die für ihre Neutralität bekannte Schweiz. Denn dort läuft seit der vergangenen Woche eine offizielle Ermittlung, nachdem der Bundesrat einem Antrag der Bundesanwaltschaft zugestimmt hat. Dort ist man überzeugt davon, dass ein begründeter Anfangsverdacht bestehe. Dabei geht es um verbotene Handlungen für einen fremden Staat, ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.

Quellen und weitere Links KOMMENTARE (6) VGWort