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Störerhaftung für freie WLAN-Hotspots könnte Anfang 2015 fallen

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Störerhaftung für freie WLAN-Hotspots könnte Anfang 2015 fallen
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Neben dem flächendeckenden Breitbandausbau und dem geplanten Ende von Zwangs-Routern gilt die Überarbeitung der Störerhaftung als drittes großes Netz-Projekt der aktuellen Bundesregierung. Während es bei den erstgenannten Punkten jedoch nur zögerlich voran geht, scheinen die Eckpunkte in Sachen neuer Störerhaftung festzustehen.

Denn wie die Rheinische Post berichtet, soll das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf noch in diesem Monat zustimmen, die Beratungen im Bundestag könnten dann im November erfolgen. Dann stünde dem Inkrafttreten Anfang 2015 nichts mehr im Wege.

Während es seitens der Opposition kaum öffentliche Kritik an der Neufassung des Gesetzes gibt, geht es dem Verein Digitale Gesellschaft noch immer nicht weit genug. Denn nicht nur die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots sollten nach Ansicht der Bürgerrechtler von der Störerhaftung ausgenommen werden, sondern auch alle privaten Personen.

Die Neuregelung sieht vor, dass beispielsweise Hotels oder Restaurants nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen belangt werden können, die über von ihnen zur Verfügung gestellte freie Hotspots erfolgen. Statt dessen soll es in Zukunft eine „zumutbare Pflicht“ in Form eines deutlichen Hinweises geben, in dem die Betreiber auf den rechtmäßigen Gebrauch des Internet-Zugangs hinweisen. Von der Gesetzesnovelle verspricht sich die Bundesregierung einen schnelleren Ausbau des öffentlichen WLAN-Netzes, der nach Ansicht von Experten aufgrund des noch eingeschränkten Haftungsprivilegs im Telemediengesetz - es gilt derzeit nur für Diensteanbieter in Form von Providern - nur langsam voran kommt.

Im Gegenzug sollen anhaltende Rechtsverletzungen von einigen Diensteanbietern künftig schärfer verfolgt und geahndet werden. Wessen Geschäftsmodell vor allem auf dem Verletzen von Urheberrechten basiert, soll dann nicht mehr auf das Haftungsprivileg verweisen können.

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