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Während die Bundesregierung beim Ausbau des Breitbandnetzes kaum vom Fleck kommt und darüber diskutiert, ob die Verlegung von Glasfaser beim Bau von Straßen Pflicht werden soll, tut sich zumindest am wortwörtlich anderen Ende der Leitung etwas. Denn ab dem 1. August haben Festnetzkunden die freie Wahl bezüglich der Endgeräte. An diesem Tag endet die sechsmonatige Übergangsfrist, die die Politik den Providern zugestanden hat. Spätesten dann müssen diese ihren Kunden die benötigen Zugangsdaten zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass jedes technisch kompatible Gerät grundsätzlich am Anschluss betrieben werden kann.
Während Kunden der Deutschen Telekom sowie einiger anderer Anbieter davon nicht betroffen sind, da diese die Informationen mit Vertragsabschluss erhalten, muss bei einigen anderen Unternehmen spätestens jetzt das Umdenken einsetzen. Nicht nur, dass man sicherstellen muss, dass die Bestandskunden bis dahin ihre Daten erhalten, auch wirtschaftlich könnte sich beim ein oder anderen Anbieter etwas ändern. Denn waren Kunden bislang verpflichtet, spezielle Endgeräte gegen eine einmalige oder monatliche Gebühr abzunehmen, können diese sich nun anderweitig umschauen. Dadurch dürften Einnahmen in nennenswerte Höhe wegfallen.
Mit diesem Argument wollten die Anbieter das Gesetz aber nicht verhindern. Stattdessen verwiesen sie bis zuletzt auf mögliche Probleme im Zusammenspiel mit frei gewählten Endgeräten sowie steigenden Kosten für die Kundenbetreuung. Dabei übten Verbände auch auf den Bundesrat Druck aus, der entsprechend Änderungen am Gesetz verlangte, diese aber mangels Mitspracherecht aber nicht einbringen konnte.
Allerdings enthält das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ unter Umständen eine Lücke. Denn die Rede ist lediglich von den entsprechenden Zugangsdaten, unter anderem Nutzer eines Hybrid-Anschlusses der Deutschen Telekom stünden, falls ein alternativer Router auf den Markt kommt, noch vor einem ganz anderen Problem. Denn die für den Betrieb notwendige SIM-Karte kann im vollen Umfang lediglich im Hybrid-Modell der Bonner genutzt werden.