NEWS

Geo-Blocking im EU-Ausland soll ab 2018 eingeschränkt werden

Portrait des Authors


Geo-Blocking im EU-Ausland soll ab 2018 eingeschränkt werden
0

Werbung

Fast zwei Jahre nach dem Start der Debatte über das sogenannte Geo-Blocking innerhalb der EU deutet sich eine Einigung an. Denn wie das Europäische Parlament mitteilt, konnten sich Vertreter von EU-Kommission, -Parlament und -Ministerrat auf eine Lösung einigen. Doch bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung könnte noch einiges an Zeit vergehen, ein komplettes Aus der Blockade ist wie erwartet noch nicht einmal angedacht.

Denn der nun vereinbarte Kompromiss folgt weitestgehend dem, was bereits im Dezember 2015 als erster konkreter Plan vorgestellt wurde. Entsprechend sollen lediglich kostenpflichtige Dienste wie Netflix oder Spotify dazu gezwungen werden, ihr Angebot auch im EU-Ausland zugänglich zu machen. Kostenlose Angebot werden hiervon ausgenommen, gleiches gilt für den öffentlich - rechtlichen Rundfunk - obwohl dieser in vielen EU-Staaten gebührenfinanziert und somit nicht kostenlos ist. Ebenfalls nicht vorgesehen ist die dauerhafte Nutzung im EU-Ausland - ein beispielsweise in Deutschland abgeschlossenes Abonnement kann so nur vorübergehend in Frankreich genutzt werden - sowie das Abonnieren im EU-Ausland.

Vor allem letzteres wurde von Kritikern schon 2015 hervorgehoben, konterkariert es doch die Idee des EU-Binnenmarktes. Möglicherweise müssen Verbraucher, die einen Dienst in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nutzen wollen, dies aber mit der Preisgabe zusätzlicher Daten bezahlen. Denn die Anbieter dürfen innerhalb eines angemessenen, aber noch nicht näher definierten Rahmens überprüfen, ob die beim Abonnieren genannten Informationen zutreffend sind. Allerdings sollen die Unternehmen eindeutig darüber informieren, welche Informationen sie nutzen. Und auch ein ausreichender Schutz der Daten muss gewährleistet werden - konkret wird man aber auch diesbezüglich nicht. Stimmen EU-Parlament und -Ministerrat zu, soll die Verordnung ab Anfang 2018 in Kraft treten. Allerdings ist eine neunmonatige Übergangszeit vorgesehen, das zumindest teilweise Aus des Geo-Blockings innerhalb der EU könnte sich somit unter Umständen bis Ende des kommenden Jahres verzögern.

Derzeit blockieren zahlreiche Anbieter von Streaming-Diensten den Zugriff, wenn sich der Nutzer nicht in dem EU-Staat aufhält, in dem das Abonnement abgeschlossen wurde - selbst dann, wenn der gewünschte Inhalt in beiden Staaten angeboten wird oder der Dienstanbieter auch der Rechteinhaber ist. Es gibt auch Ausnahmen. So bietet beispielsweise Amazon Prime Video eine Kategorie speziell für Serien, die auch außerhalb Deutschlands via Internet abgespielt werden können. Darüber hinaus erlauben mehrere Anbieter eine Offline-Wiedergabe, koppeln das aber überwiegend an zeitliche Limits.

Vom Ende digitaler Grenzen spricht die EU nicht mehr

Die Abschaffung des Geo-Blockings ist Teil einer geplanten umfassenden Reform des Urheberrechts auf EU-Ebene. Ursprünglich war angedacht, auch den Kauf von digitalen Gütern oder das Abschließen von Abonnements in einem anderen EU-Staat zu ermöglichen. Verbraucher hätten dann unter anderem das Pay-TV-Abo eines französischen Anbieters buchen können, um es in Deutschland zu nutzen. Zwar wurde auf Hürden bezüglich der Vergabe von Lizenzen hingewiesen, letztlich machte die EU-Kommission aber kein Geheimnis daraus, dass die Industrie strikt gegen eine derartige Freigabe war. Der damalige Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger, sprach davon, dass die Kreativwirtschaft „erhebliche Bedenken“ hätte.

Von diesem Kurs weicht auch sein Nachfolger, der Este Andrus Ansip, nicht ab. Zwar sorgte er zuletzt dafür, dass die Roaming-Gebühren im Mobilfunk tatsächlich entfallen werden, mit Blick auf Fake News deutete er aber schon an, eher mit der Industrie arbeiten zu wollen. Noch im Frühjahr 2015 sprach er sich hingegen dafür aus, innerhalb der EU digitale Grenzen abzuschaffen.

Quellen und weitere Links

Werbung

KOMMENTARE (0) VGWort