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Heute ist das höchst umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten. Kritik gab es schon ab dem Gesetzesentwurf, was Justizminister Heiko Maas aber nicht davon abbrachte das NetzDG immer weiter voranzubringen. So lautete die Kritik an dem Gesetz unter anderem, dass der Rechtsstaat sich durch das Gesetz seiner eigenen Verantwortung entziehe und stattdessen private Unternehmen in die Pflicht für die eigenen Versäumnisse nehme.
Auch befürchteten viele Menschen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, da die Gefahr besteht, dass nicht nur tatsächlich rechtswidrige und beleidigende Beiträge der Schere zum Opfer fallen, sondern beabsichtigt oder unbeabsichtigt auch kritische / unbequeme Kommentare, die aber rechtlich unbedenklich sind. Umgangssprachlich kennt man das NetzD auch als Facebook-Gesetz, da es vor allem auf sogenannte Hasskommentare in sozialen Netzwerken bzw. eben speziell bei Facebook abzielt.
Das Bundesamt für Justiz habe laut dem Spiegel bereits 50 neue Mitarbeiter eingestellt, welche die Umsetzung des Gesetzes nun begleiten sollen. Schon ab Anfang Oktober soll die Hälfte des Teams im Einsatz sein. Aufgabe der Mitarbeiter wird es sein, zu überwachen, ob die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis auch tatsächlich bei den sozialen Netzwerken erfolgt. So sind Betreiber wie Facebook nun verpflichtet in Deutschland Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, welche für Beschwerden der Nutzer und Auskünfte gegenüber Ermittlern zuständig sind. Anfragen von Strafverfolgungsbehörden müssen binnen 48 Stunden beantwortet werden, sonst drohen rechtliche Konsequenzen.
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Außerdem sollen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland Inhalte, die als offensichtlich rechtswidrig erkennbar seien, innerhalb von 24 Stunden löschen. Für komplexere Fälle bleiben immerhin sieben Tage Zeit. Dieser Teil des Gesetzes befindet sich aber noch in einer Übergangsweise und greift erst ab Januar 2018 endgültig. Dann soll auch das Bundesamt für Justiz die zweite Hälfte des Teams zum Einsatz bringen.
Bürger, die Beschwerden bei Plattformen wie Facebook oder YouTube einreichen und kein Gehör finden, können sich an die Mitarbeiter des Bundesamts für Justiz wenden, die dann im Falle des Falles Druck machen können. Sollten die Netzwerke gegen das NetzDG bzw. die Auflagen verstoßen, können im Extremfall Bußgelder in Millionenhöhe drohen. Genau das ist allerdings auch ein Kritikpunkt, denn Kritiker befürchten, dass die sozialen Netzwerke aus Angst vor Strafen eher zu viel als zu wenig löschen werden.