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Fingerabdrücke in Personalausweisen für zulässig erklärt

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Fingerabdrücke in Personalausweisen für zulässig erklärt
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste sich in einem Verfahren mit der Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen auseinandersetzen und hat dies in seinem Urteil grundsätzlich für zulässig erklärt. Dabei stellte das Gericht fest, dass diese Praxis "mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten" vereinbar ist. Das Mittel sei gerechtfertigt, um die Herstellung gefälschter Personalausweise und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen sowie die Interoperabilität zwischen den Überprüfungssystemen zu gewährleisten.

Dem Urteil voraus ging die Weigerung der Stadt Wiesbaden, einem deutschen Staatsbürger einen Personalausweis ohne Aufnahme seiner Fingerabdrücke auszustellen. Dieser wandte sich in der Folge an ein deutsches Gericht, welches den EuGH um Prüfung der Gültigkeit der Unionsverordnung, die die Verpflichtung vorsieht, ersuchte.

Nach Auffassung des Gerichtshofs komme es zudem nicht darauf an, dass die Anzahl der gefälschten Personalausweisen sehr gering ist und auch seit Jahren weiter abnimmt. Denn die Speicherung der Fingerabdrücke ermögliche es den Unionsbürgern außerdem, sich auf zuverlässige Weise zu identifizieren, was der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt in der Europäischen Union grundsätzlich zugute kommt.

Allerdings bemängelte das Gericht, dass die in Rede stehende Verordnung auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt wurde. Der Gerichtshof erklärt die Verordnung daher für ungültig. 

Da die Ungültigerklärung der Verordnung mit sofortiger Wirkung aber "schwerwiegende negative Folgen für eine erhebliche Zahl von Unionsbürgern und für ihre Sicherheit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts haben" würden, "erhält der EuGH die Wirkungen der Verordnung bis zum Inkrafttreten einer neuen, auf die richtige Rechtsgrundlage gestützten Verordnung innerhalb einer angemessenen Frist, längstens bis zum 31. Dezember 2026, aufrecht". Ob es dazu kommt, ist fraglich, denn dafür müsste der EU-Rat einstimmig dafür stimmen.