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Die SPD ist von ihrer Position im Streit um die anlasslose Massenspeicherung von IP-Adressen abgerückt und erklärte sich zu einem Kompromiss bereit, der das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren umfasst.
Bereits im Oktober 2022 hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Entwurf für das Quick-Freeze-Verfahren vorgestellt. Dieses ermöglicht es, auf Basis eines Richterbeschlusses Verkehrsdaten vorübergehend zu sichern und gilt als deutlich datensparsamer als die bisher viel diskutierte Vorratsdatenspeicherung. Weil die SPD dieses Verfahren aber blockierte, verweigerte die FDP im Gegenzug die Unterstützung für mietrechtliche Gesetzesvorhaben, konkret die Verlängerung der Mietpreisbremse. In dem gefundenen Kompromiss wird diese Verlängerung nun auch von der FDP getragen.
Nach dem neuen Entwurf bekommen die Ermittlungsbehörden zukünftig die Möglichkeit, auf Basis eines Richterbeschlusses vorhandene und auch künftig anfallende Verkehrsdaten zu sichern. Das Instrument der sogenannten Login-Falle ist aber nicht vorgesehen. Merkwürdig dabei ist nur, dass die bisherige Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht abgeschafft, sondern nur außer Kraft gesetzt werden sollen.
Eine Neureglung war überfällig, weil der EuGH im September 2022 in einem Urteil feststellte, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist. Das Gericht ließ aber etwas Spielraum, der eine Speicherung von IP-Adressen zur Verhinderung schwerer Straftaten für einen begrenzten Zeitraum ermöglicht. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP zudem darauf geeinigt, dass die Speicherung von Verbindungsdaten nur anlassbezogen erfolgen darf.
Die Grünen begrüßte die Einigung. Fraktionsvize Konstantin von Notz bemängelte aber, dass die bisherige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht zurückgenommen werden soll: "Einziger Wermutstropfen des nun ausgehandelten Kompromisses ist zweifellos, dass die von der Großen Koalition geschaffene, seit Jahren ausgesetzte, bisherige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die gleich von mehreren höchsten Gerichten auf Bundes- und Europaebene für nichtig erklärt wurde und offen verfassungswidrig bleibt, nicht zurückgenommen werden soll.".
Kritik kam auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Diese wünscht sich eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und betonte den Bedarf dieser zur effizienten Strafverfolgung.