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EuGH-Urteile

Apple und Google erhalten Strafen in Milliardenhöhe

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Apple und Google erhalten Strafen in Milliardenhöhe
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Der Europäische Gerichtshof hat zwei neue Urteile gegen die beiden Tech-Giganten Apple und Google gefällt. Google muss nun eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro begleichen, Apple hingegen sogar 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen.

Der Streit zwischen Apple und der EU-Kommission hinsichtlich der horrenden Steuernachzahlung zog sich über Jahre. Nun ist der Technologiekonzern mit einer endgültigen Niederlage konfrontiert. Denn die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf und gaben der Brüsseler Behörde letztlich Recht.

Die EU-Kommission stellte zuvor fest, dass Irland, wo die Europa-Zentrale von Apple sitzt, dem iPhone-Hersteller eine unzulässig niedrige Steuerquote von nur 0,005 % eingeräumt hatte. Das bedeutet, dass von einer Million Euro Gewinn lediglich 50 Euro an den irischen Fiskus abgeführt werden mussten. Darin sah die Kommission eine Verletzung der Beihilfe-Richtlinien der Staatengemeinschaft. In der Folge forderte diese Apple im Jahr 2016 daher dazu auf, 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen nachzuzahlen.

Apple hingegen betonte, dass die Gewinne der irischen Tochterfirmen vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Aus diesem Grund sah sich der Konzern doppelt belastet. Mit diesem Argument setzte sich das Unternehmen dann 2020 vor einem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission ging allerdings in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg. Der Rechtsstreit ist damit beendet.

Im Fall von Google ging es um eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro, die die EU-Kommission 2017 gegen den Konzern verhängte. Google hatte seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen ganz oben platziert und so laut Kommission seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Nachdem der Konzern einen Prozess gegen diese Geldbuße im November 2021 verlor, zog auch dieser vor den EuGH. Allerdings bestätigte dieser die bisherigen Urteile und dass Googles Verhalten diskriminierend gewesen sei und nicht dem Leistungswettbewerb entsprochen habe.