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Streit um Tagesschau-App

Landgericht fällt Urteil

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Landgericht fällt Urteil
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Am vergangenen Donnerstag ist ein erstes Urteil im Streit um die Tagesschau-App gefallen. Im Juni 2011 hatten sich acht Zeitungsverleger zusammengetan und gegen die mobile Smartphone-App der ARD geklagt. Die Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt soll nach Ansicht der klagenden Verleger in einen unlauteren Wettbewerb getreten sein und mit ihrer Tagesschau-App gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen haben, indem man nicht sendungsrelevante aber presseähnliche Texte verbreitet haben soll.

Zum Wochenende hin hat das Landgericht Köln den Zeitungsverlegern Recht gegeben und folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Klägerseite: Die Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 sei nach Auffassung der Richter tatsächlich ein nicht sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot gewesen, da die Informationsdichte an herkömmliche Presseerzeugnisse heranreichte und als Ersatz für „die Lektüre von Zeitungen oder Zeitschriften“ darstellte. Die Meldungen des 15. Juni 2011 dürfen nicht mehr verbreitet werden. Ein generelles Verbot der App, wie es von der Klägerseite ursprünglich beantragt wurde, lehnte das Gericht jedoch ab. Die ARD kann ihre inzwischen überarbeitete Version bis auf Weiteres verteilen.

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Die ARD-App darf trotz des Urteils weiter vertrieben werden

Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) begrüßte die Entscheidung der Kammer: „Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet dürfe es nicht geben“, sagte Verbandspräsident Helmut Heinen. Die ARD hingegen hält an ihrer App fest und zeigt sich weiter gesprächsbereit: „Ich sehe mich meiner Einschätzung bestätigt, dass diese Auseinandersetzung im Grunde nur medienpolitisch und nicht juristisch zu lösen ist. Wir sind daher weiterhin gesprächsbreit und setzten auf baldigen Austausch mit der Verlegerseite“, so ARD-Vorsitzende Monika Piel.

Einen Monat hat die ARD Zeit, Berufung einzulegen. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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