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Neuer Rundfunkbeitrag gut aber nachbesserungsbedürftig

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Neuer Rundfunkbeitrag gut aber nachbesserungsbedürftig
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In wenigen Stunden tritt die neue Haushaltsabgabe offiziell in Kraft. Ab den 1. Januar 2013 finanzieren sich die Landesrundfunkanstalten nicht mehr über die GEZ-Gebühr, die bislang an den Besitz entsprechender Rundfunkgeräte gekoppelt war, sondern über eine pauschale Haushaltsabgabe, die unabhängig davon ist, ob man überhaupt ein Rundfunkgerät besitzt. Bezahlt wird pro Haushalt und monatlich. 17,98 Euro sollen der Finanzierung von ARD, ZDF, Deutschland Radio und Co dienen. Dass die Mehrheit der Deutschen gegen diese Neuregelung ist, zeigte eine Umfrage zu Beginn des Monats. Demnach befürworteten gerade einmal 37 Prozent der Befragten den vielerorts beschämten Zwangsbeitrag. 60 Prozent lehnten ihn hingegen ab. Auch in unserem Forum wurde die Neuregelung kontrovers diskutiert.

Befürworter aber zugleich auch Kritiker ist der Branchenverband Bitkom, der jetzt kurz vor dem Jahreswechsel und damit nur wenige Stunden vor Inkrafttreten der neuen Rundfunkgebühr, sein Statement abgab. Demnach seien die Nachbesserungen der neuen Beitragsordnung längst überfällig. Geräte, die über das Internet Fernseh- und Radio-Programme empfangen können, werden immer mehr. Man unterscheidet nicht mehr nur zwischen Radio, Fernseher und internetfähigem Computer. Inzwischen gibt es nun einmal auch Smartphones, Tablets und Spielekonsolen, die den Empfang öffentlich-rechtlicher Rundfunkinhalte ermöglichen. Ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag sei somit längst überfällig.

Gleichzeitig fordert der Branchenverband Nachbesserung. Vor allem die Beitragshöhe sei zu hoch angesetzt. Der neue Beitrag von 17,98 Euro für private Haushalte richtet sich an der GEZ-Gebühr für Personen, die mit einem Fernseher, Radio und Computer die maximale Geräteanzahl besaßen. Insgesamt also wird der bisher volle Satz fällig. Da ab dem nächsten Jahr nicht mehr unterschieden werden muss, wie viele Geräte in einem Haushalt betrieben werden, wird der Einsatz von Gebührenfahnder der GEZ unnötig. Die Einsparungen durch den Wegfall des Kontrollorgans sollten an die Haushalte weitergegeben werden, so der Verband.

Auch bei der Beitragsberechnung für Unternehmen fordert man dringend Nachbesserung. Die Höhe des Beitrags richtet sich hier ab 2013 nach der Anzahl der Betriebsstätte, der Mitarbeiteranzahl und der Größe des Fuhrparks. Vor allem Unternehmen mit vielen Filialen und Teilzeitbeschäftigten seien dadurch benachteiligt - im Gegensatz zu Unternehmen mit nur einem Standort und vielen Vollzeitbeschäftigten. Der fällige Satz läge hier zwischen 5,99 und 3236,40 Euro.