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Telekom-Drossel

Verbraucherzentrale aus NRW will klagen

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Verbraucherzentrale aus NRW will klagen
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Ob die Deutsche Telekom ihrem Vorhaben, die Flatrates ihrer Kunden ab dem Erreichen eines bestimmten Datenvolumens zu drosseln, ab 2016 tatsächlich nachkommen kann, ist noch immer fraglich. Nun könnten die Pläne ein juristisches Nachspiel bekommen. Wie der Focus am heutigen Sonntag berichtete, soll die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen vor Gericht ziehen wollen. Mit einem Grundsatzurteil wollen die Verbraucherschützer die Telekom zukünftig daran hindern, eine ähnlich "drastische Geschwindigkeitskappung" anzustreben.

Ursprünglich wollte die Deutsche Telekom das Tempo der Internetverbindung von Intensivnutzern beim Erreichen eines bestimmten Traffics auf 384 Kbit/s drosseln. Nach scharfer Kritik und starkem Druck aus Politik und Öffentlichkeit entschied sich das Bonner Unternehmen im Nachhinein, die Geschwindigkeit lediglich auf 2 MBit/s zu redzuieren. Mit ihrem Grundsatzurteil fordern die Verbraucherschützer nun, dass die Telekom nicht noch einmal auf die Idee kommen könnte, solch "drastische Geschwindigkeitskappungen" in Erwägung zu ziehen, wie ursprünglich geplant. Es bestehe "Wiederholungsgefahr". 

Die Verbraucherzentrale hatte die Deutsche Telekom zuvor abgemahnt. Eine Unterlassungserklärung wollte der Telekommunikationsriese ebenfalls nicht unterzeichnen. Nun plant man vor Gericht zu ziehen. "Wir wollen ein Grundsatzurteil, das dem Verbraucher Sicherheit verschafft.", erklärte der Sprecher der Verbraucherzentrale in NRW.

Eine Stellungnahme der Deutschen Telekom war über das Wochenende nicht zu bekommen.