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Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf nun mitteilt, wurde in einem Urteil der Fusion von den Kabelnetzbetreibern Unitymedia und KabelBW widersprochen. Das Oberlandesgericht gab den Beschwerden von Netcologne und der Deutschen Telekom statt. Damit ist die Bewilligung des Bundeskartellamtes aus dem Jahre 2011 ungültig. Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass der Deal durch die Nebenbedingungen die Wettbewerber benachteiligen würde.
Aufgrund dieses Urteils ist es jetzt noch unwahrscheinlicher, dass die Deals zwischen Vodafone und KabelDeutschland oder Telefónica und KPN zustande kommen. Wie sich der ganze Telekommunikationsmarkt in Zukunft entwickelt wird sich noch zeigen müssen. Branchenbeobachter fürchten indes aber, dass die Fusionen für die Preispolitik der Konzerne gegenüber den Verbrauchern eher negativ sind.