NEWS

Kartellbehörde beendet Preisparitäts-Verfahren gegen Amazon

Portrait des Authors


Kartellbehörde beendet Preisparitäts-Verfahren gegen Amazon
13

Werbung

Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Worten das Verfahren gegen Amazon aufgrund der wettbewerbsschädigenden Preisparität eingestellt. Wie die Bonner Behörde am Mittag mitteilte, habe man sich davon überzeugen können, dass der weltgrößte Online-Händler die entsprechenden Klauseln vollständig gestrichen hat.

Zwar hatte das Unternehmen schon Ende August damit begonnen, den Passus für die ersten Nutzer der Verkaufsplattform Marketplace zu entfernen, erst jetzt sei dies aber in Verträgen der Fall. Laut Kartellamtspräsident Andreas Mundt habe man das Verfahren deshalb erst jetzt stoppen können. „Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist“, so Mundt wörtlich, die befragten Partner hätte dies bestätigt.

Die Preisparität sah vor, dass Händler über den Marketplace für ihre Produkte keinen höheren Preis als an anderer Stelle verlangen dürfen. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter sei dies aber eine klare Benachteiligung der Partner gewesen, da Amazon „mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis“ stünde. Deshalb seien Preisvorgaben „unter keinen Umständen zu rechtfertigen - auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes“.

Durch die nicht mehr vorhandene Einschränkung ist es nun möglich, dass Händler in anderen Online-Shops günstigere Preise anbieten und somit eventuelle Preisvorteile durch geringere Verkaufsgebühren an ihre Kunden weiterreichen.

 

An anderer Stelle steht eine Einigung noch aus. Denn nach wie vor will die Gewerkschaft Verdi mit Streiks in der Adventszeit dafür sorgen, dass Amazon seine Mitarbeiter entsprechend dem Tarifvertrags des Versand- und Einzelhandels entlohnt. Derzeit orientiert sich das Unternehmen an der Logistikbranche mit ihren niedrigeren Gehältern, da man nach eigener Ansicht kein Handelsunternehmen sei. Zuletzt hieß es, dass kein Entgegenkommen zu erwarten sei.

Quellen und weitere Links

Werbung

KOMMENTARE (13) VGWort