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Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung soll vorerst ausgesetzt werden

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Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung soll vorerst ausgesetzt werden
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Trotz des erst vor wenigen Wochen unterzeichneten Koalitionsvertrags scheint die neue Bundesregierung nicht in allen Punkten einer Meinung zu sein. Nachdem es zunächst trotz der lange verhandelten Übereinkunft Diskussionen über die genaue Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Autobahnmaut für nicht in Deutschland zugelassene PKW gab, reiben sich die drei Regierungsparteien nun aufgrund der Vorratsdatenspeicherung aneinander.

Auslöser ist dabei Bundesjustizminister Heiko Maas, der die Wiedereinführung der umstrittenen Datensicherung zunächst aussetzen möchte. Gegenüber dem Spiegel erklärte er, dass zunächst die Entwicklungen auf europäischer Ebene abgewartet werden sollen: „Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof in Luxemburg endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht.

Damit spielt Maas auf das Mitte Dezember von EU-Generalanwalt Cruz Villalón veröffentlichte Gutachten an, laut dem die Richtlinie 2006/24/EG in zwei Punkten nicht mit der Grundrechte-Charta vereinbar sei: Zum einen handelt es sich dabei um die Speicherdauer, zum anderen um die nicht ausreichend klaren Regelungen zum Zugriff auf die Daten. Ein endgültiges Urteil will der Europäische Gerichtshof in den kommenden Wochen fällen, in der Regel orientieren sich die Richter dabei an den Gutachten der Generalanwälte. Da es laut Maas durchaus möglich sei, dass das Gericht nicht nur Teile der Richtlinie, die die Vorgabe für die jeweiligen nationalen Gesetze darstellt, streicht, würde der „Geschäftsgrundlage für den Koalitionsvertrag komplett entfallen“. Denn die dort vereinbarte Wiedereinführung in korrigierter Form basiert auf dem bisherigen Wortlaut der Richtlinie. Muss diese jedoch aufgrund eines entsprechenden Urteils neu verfasst werden, müsste man „über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden“. „Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis.“, so Maas.

Wirklich neu ist eine derartige Haltung nicht, denn schon im Dezember hieß es, dass Union und SPD das Urteil zunächst abwarten wollten. Davon jedoch will der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl nun nichts mehr wissen. Laut ihm habe man sich im Koalitionsvertrag klar festgelegt, das Warten auf ein Urteil aus Luxemburg sei weder besprochen noch schriftlich festgehalten worden. „Wir hatten vereinbart, dass wir die Vorratsdatenspeicherung einführen. Und dabei bleibt’s.“, so der Politiker gegenüber der Berliner Zeitung.

Auch wenn Maas sich mit seiner Haltung am Ende durchsetzen wird, dürften Kritiker der Vorratsdatenspeicherung dies nicht als Teilerfolg werten. Denn es gilt als sicher, dass die EU eine modifizierte und Grundrechte-Charta-taugliche Richtlinie erarbeiten wird. Denn grundsätzliche Bedenken am Sammeln und Speichern von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten hat bislang weder ein nationales noch ein europäisches Gericht geäußert.

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