Werbung
Die Deutsche Telekom bleibt auch 2014 im Visier von Verbraucherschützern. Nachdem der Bonner Konzern sich nach heftiger Kritik und einem Gerichtsurteil vorerst von der im Frühjahr 2013 angekündigten Drosselung der DSL-Anschlüsse verabschieden musste, wurde das Unternehmen im Dezember für seine „Call & Surf Comfort via Funk“-Tarife abgemahnt.
Der Grund: Die Deutsche Telekom warb hier unter anderem mit dem Begriff „Internet Flat“, obwohl die LTE-Verbindung nach dem Erreichen bestimmter Volumina deutlich auf auf 384 Kb/s im Down- und 64 Kb/s im Upstream gedrosselt wird. Die Verbraucherzentrale Sachsen gab dem Unternehmen bis zum 11. Dezember zum Ändern der entsprechenden Klauseln Zeit, die Bonner reagierten unter anderem mit dem Streichen des Begriffs „Internet Flat“ - in allen anderen Punkten gab es keine Veränderungen.
Wie die Verbraucherzentrale nun aber meldet, reicht dies nicht aus. Denn Bestandteil der ersten Abmahnung sei auch gewesen, die Drosselung der Übertragungsraten abzuschwächen, als Stichtag hierfür wurde der heutige 8. Januar festgelegt. Nun aber wurde der Deutschen Telekom eine weitere Woche zugestanden: „Da die Telekom zu diesem brisanten Thema nun mit einem weiteren Gesprächsangebot auf die Verbraucherzentrale Sachsen zugekommen ist, wird diese Frist noch einmal Mal verlängert.“, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Zum geplanten Inhalte des Gesprächs gibt es keine Informationen, weshalb auch der Ausgang der Abmahnung völlig offen ist. Ebenfalls unbekannt ist, wie stark die Deutsche Telekom die Übertragungsraten nach Ansicht der Verbraucherschützer drosseln darf. Bei seinen DSL-Anschlüssen wollte das Unternehmen zuletzt 2 Mbit/s als Grenze setzen.
Abzuwarten bleibt zudem, ob und wann auch andere Anbieter ähnlicher Tarife - in erster Linien Vodafone - abgemahnt werden. Entsprechendes hatte die Verbraucherzentrale Sachsen Mitte Dezember in Aussicht gestellt, Mitbewerber der Deutschen Telekom würden „intensiv“ beobachtet.