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Am vergangenen Freitag konnte die Verbraucherzentrale einen größeren Erfolg verbuchen. Denn nach einer Abmahnung sowie mehreren Gesprächen lenkte die Deutsche Telekom ein und kündigte eine Überarbeitung ihrer stationären LTE-Tarife an, die unter der Bezeichnung „Call & Surf Comfort via Funk“ angeboten werden. Aus Sicht der Verbraucherschützer war nicht nur das Bewerben als „Internet Flat“, sondern auch das deutliche Drosseln der Übertragungsrate unzulässig.
Zumindest letzteres wirft man auch dem Konkurrenten Vodafone mit seinen „LTE Zuhause“-Tarifen vor. Bereits im Dezember hatte Katja Henschler, zuständig für den Bereich Telekommunikation der Verbraucherzentrale Sachsen, erklärt, dass man die Wettbewerber beobachte, am vergangenen Freitag deutete sie gegenüber Hardwareluxx neue Informationen für den heutigen Montag an. Und diese zeigen, dass der Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter weitaus weniger kooperationswillig ist als der Marktführer aus Bonn. Denn: „Die Unterlassungserklärung, die wir in Sachen LTE-Tarife gefordert haben, hat Vodafone nicht abgegeben“, so Henschler, „Nun werden sich die Gerichte mit den Tarifen befassen müssen.“
Konkret geht es dabei um die Tarife „LTE Zuhause S“, „M“ und „L“. Deren Bedingungen sehen vor, dass nach einem monatlichen Datenübertragungsvolumen von 10, 15 und 30 GB die Übertragungsraten im Down- und Upstream auf 384 Kb/s gesenkt werden; ungedrosselt bietet Vodafone 7,2, 21,6 und 80 Mb/s an. Ähnlich wie bei der Deutschen Telekom kann die Geschwindigkeit gegen Extragebühr wieder erhöht werden, die Preise liegen dabei zwischen 1,49 Euro für 200 MB 14,99 Euro für 10 GB. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale wird die Drosselung aber nicht eindeutig genug erwähnt, „so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vielmehr im Sinne einer Flatrate von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit ausgehen dürfen.“ Da Vodafone sich uneinsichtig gezeigt habe, werde man nun eine Klage vorbereiten, in der es aber nicht nur um die Intransparenz gehen soll: „Dabei wird sie [die Verbraucherzentrale, Anm. d. Red.] in dem einzuleitenden Gerichtsverfahren auch die Frage auf den Prüfstand stellen, inwieweit bei einer solchen Tarifgestaltung eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf nicht mal ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit zulässig ist.“
Sollte das zuständig Gericht über die Klage in diesem Umfang verhandeln, dürfte nicht nur Vodafone den Ausgang mit großem Interesse verfolgen. Denn auch die Deutsche Telekom senkt die Geschwindigkeit in diesem Rahmen. Eine Stellungnahme seitens Vodafone liegt derzeit nicht vor.
Update: Auf Nachfrage hat Vodafone lediglich auf eine allgemeine Stellungnahme verwiesen. Laut dieser sehe man keinen Grund für die Beanstandungen und habe „daher die von der Verbraucherzentrale geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben.“ Man würde „sehr deutlich“ darauf hinweisen, „dass der Kunde ein bestimmtes Highspeed-Volumen kauft.“ Dabei vergleicht Vodafone die eigenen stationären LTE-Tarife mit gewöhnlichen Mobilfunktarifen, die vor allem im Zusammenspiel mit Smartphones verwendet werden. Denn im Gegensatz zu klassischen Festnetzanschlüssen und -tarifen „ist beim Mobilfunk die Qualität maßgeblich von der Auslastung der jeweiligen Funkzelle abhängig“, eine Drosselung nach einem bestimmten Volumen sei deshalb „im Interesse aller anderen Kunden.“
Ob das Gericht im Falle einer Klage der Position Vodafones zustimmt, bleibt abzuwarten. Zwar weist das Unternehmen seit kurzem klar darauf hin, dass die Übertragungsraten gedrosselt werden, die maximalen Geschwindigkeiten werden nach wie vor aber deutlich prominenter beworben.