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In einem bislang kaum beachteten Verfahren vor dem Landgericht Mannheim hat Motorola eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen. Denn die Richter entschieden am gestrigen Dienstag, dass der noch zu Google gehörende Smartphone-Hersteller ab sofort bestimmte Modelle nicht mehr in Deutschland verkaufen darf; laut Android Central handelt es sich unter anderem um das Moto G und Moto X.
Darüber hinaus muss Motorola Sorge tragen, dass alle im Handel befindlichen Exemplare zurückgezogen werden, der Verkauf an Verbraucher ist somit ebenfalls betroffen.
Die entsprechende Klage eingereicht hatte der deutsche Maschinenbauer LPKF aus Garbsen bei Hannover bereits im vergangenen Jahr. Das Unternehmen sah ein Patent als verletzt an, das sich um Laser Direct Structuring dreht. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem komplexe Metallstrukturen in Kunststoffen angelegt werden können - beispielsweise beim Integrieren von Antennen in Kunststoffgehäusen. Das entsprechende Patent besitzt LPKF bereits seit 2002, in China wurde es im letzten Jahr jedoch für ungültig erklärt. Dem Unternehmen zufolge geht man gegen diese Entscheidung jedoch vor. Weiter heißt es in einer Stellungnahme, dass man auch gegen weitere Hersteller vorgehen werde, die das eigene geistige Eigentum verletzen.
Einen Kommentar seitens Motorola gibt es noch nicht.