Werbung
Bereits zum zweiten Mal innerhalb nur eines Jahres muss sich Oculus VR den Vorwurf gefallen lassen, wichtige Teile seiner VR-Brille nicht selbst entwickelt zu haben. Nachdem im vergangenen Jahr ZeniMax entsprechend Klage wegen der Verletzung geistigen Eigentums eingerecht hatte, greift nun auch Total Recall Technologies (TRT) zu diesem Mittel.
TRT habe bereits 2010 an einer VR-Brille gearbeitet und Kontakt zum späteren Oculus VR-Gründer Palmer Luckey aufgebaut, heißt es in der Klageschrift. Im darauf folgenden Jahr erfolgte dann der Auftrag zum Bau eines Prototypen, dessen Fertigstellung vertragsgemäß bezahlt wurde. Im Gegenzug verpflichtete sich Luckey in einer Verschwiegenheitserklärung dazu, sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln. Allerdings stellte er nur wenige Monate später sein eigenes Produkt, die Oculus Rift vor. Aber nicht nur daraus schließt TRT, dass Luckey die Verschwiegenheitsklausel verletzt habe, auch in einigen technischen Punkten soll es frappierende Übereinstimmungen geben.
Auch der Vorwurf des vergangenen Jahres lautet Verletzung der Verschwiegenheit. Laut ZeniMax hatte Luckey zugesagt, gewonnene Erfahrungen nicht für eigene Produkte zu nutzen. Als problematisch erwies sich hier bislang jedoch der zwischenzeitlich erfolgte Wechsel John Carmacks von ZeniMax zu Oculus VR. Denn ausgerechnet Carmack war zu besagtem Zeitpunkt für die Zusammenarbeit mit Luckey zuständig.
Ob das Unternehmen angesichts der zweiten Klage zu diesem Thema am geplanten Verkaufsstart festhalten kann und will, ist unbekannt. Oculus VR hatte vor drei Wochen angekündigt, ab Anfang 2016 die finale Version der VR-Brille anbieten zu wollen. Nach aktuellem Stand muss man hierfür jedoch zumindest in Deutschland den Namen ändern. Denn noch läuft die gerichtliche Auseinandersetzung mit Optikgerätehersteller OCULUS aus Wetzlar. Dabei geht es um die Verletzung von Namensrechten und eine einstweilige Verfügung, auf die die US-Amerikaner bislang nicht reagiert haben.