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Axel Springer Verlag mit einstweiliger Anordnung gegen Adblocker-Anbieter

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Axel Springer Verlag mit einstweiliger Anordnung gegen Adblocker-Anbieter
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Der Streit zwischen dem Axel Springer Verlag und den Adblocker-Anbietern geht in eine neue Runde. Nach der Aktivierung der Werbeblockersperre war der Interesse offenbar nicht nur bei den Lesern groß, sondern auch bei anderen Verlagen und Publikationen schaut man derzeit gespannt, wie sich das Thema entwickelt. So sollen nun auch Stern.de, Sueddeutsche.de und Spiegel Online ähnliche Schritte planen, die verlagsintern erst einmal auf kleineren Portalen getestet werden sollen. Doch zurück zum Axel Springer Verlag, der kurz nach Erscheinen erster Methoden zur Umgehung der Werbeblockersperren Abmahnungen an Anbieter entsprechender Filterlisten verschickte.

Nun geht man noch einen Schritt weiter und geht direkt gegen die Anbieter von Adblocker vor. Man kann wegen gekaufter Whitelisten bei der Eyeo GmbH, Anbieter von Adblocker Plus, für das Unternehmen denken was man möchte, vom Landgericht Hamburg wurde ihnen nun eine einstweilige Anordnung zugestellt. Grundlage dieser Anordnung ist die Tatsache, das hier Anleitungen zur Umgehung des Bild-Smart-Werbeblockers veröffentlicht wurden. Ein Sprecher des Axel Springer Verlages dazu:

"Wer zur Umgehung von Bildsmart beiträgt - also die Umgehung unseres Schutzmechanismus befördert -, der handelt rechtswidrig. Dies gilt für Eyeo wie auch für andere Verbreiter solcher Codes und der entsprechenden Anleitungen. Sollte Eyeo diese Praxis fortsetzen, riskiert das Unternehmen ein hohes Ordnungsgeld und weitere Konsequenzen. Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, dass Eyeo andere Ziele verfolgt, als Online-Werbung nutzerfreundlicher zu machen."

Ein Besuch von Bild.de mit aktiviertem Adblocker

Ein Besuch von Bild.de mit aktiviertem Adblocker

Ob der Axel Springer Verlag bzw. die Bild GmbH eine Urheberrechtsverletzung gemäß Paragraf 95 a des Urheberrechtsgesetzes geltend gemacht hat, ist derzeit nicht bekannt. Laut einhelliger Meinung sei dieser keine Grundlage für das Umgehen der Werbeblockersperre, doch allem Einschein nach ist es Bild.de nun doch gelungen dies durchzusetzen. Die Eyeo GmbH hat gegenüber Golem den Erhalt der einstweiligen Anordnung bestätigt und dazu ein Statement veröffentlicht:

"Der Eyeo GmbH wurde am Freitagabend eine von der Bild GmbH & Co. KG beim Landgericht Hamburg erwirkte einstweilige Verfügung zugestellt. Darin wird der Eyeo GmbH und anderen vorläufig untersagt, Beiträge Dritter in einem Forum über die Möglichkeiten einer Umgehung des Werbeblocker-Hinweises auf bild.de weiter zu verbreiten. Ein Sprecher der Springer-Gruppe hatte verschiedene Medien bereits zuvor über den Gerichtsbeschluss informiert.

Bislang ist für die Eyeo GmbH unklar, welchen konkreten Sachverhalt und welche konkreten Tatsachen von der Bild GmbH & Co. KG in ihrer Antragsschrift vorgetragen und belegt wurden. Unklar ist auch, ob die von der Bild GmbH & Co. KG erhobenen Vorwürfe einer weiteren rechtlichen Prüfung standhalten werden."

Inzwischen hat die Eyeo GmbH im eigenen Forum alle Beiträge zur Anleitung der Umgehung der Werbeblockersperre editiert. Allerdings will sich Eyeo nicht geschlagen geben und kündigt an, die Anordnung wieder rückgängig zu machen:

"Wir wollen das nicht machen. Wir mögen es nicht, dass wir das machen müssen und wir werden auf gesetzlichem Wege weiterkämpfen, damit diese Beiträge wieder dorthin zurückkehren, wo sie hingehören: in das freie und offene Internet."

Es dürfte dem Axel Springer Verlag aber schwerfallen solche Anleitungen aus dem kompletten Internet zu tilgen. Schnell verbreiten sich diese in allen möglichen Foren und nicht auf alle hat der Verlag eine direkte rechtliche Zugriffsmöglichkeit wie bei der Eyeo GmbH.

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