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Vor zwei Wochen sorgte Bild.de bei vielen Lesern für eine Überraschung - wenn sie einen Adblocker nutzen, wird die Seite nicht mehr angezeigt. Stattdessen ist nur der Hinweis zu sehen, dass der Adblocker doch bitte deaktiviert werden sollte. Schon bald zeigte sich aber, dass die Werbeblockersperre kein wirkliches Hindernis ist und umgangen werden kann. Und es dauerte auch nicht lange, bis der Axel Springer-Verlag wiederum darauf reagierte und erste Abmahnungen verschickte.
Betroffen davon sind nicht nur Adblocker-Anbieter, sondern auch ein YouTuber, der eine Anleitung zur Umgehung der Sperre veröffentlicht hatte. Gerade dieser YouTuber geht jetzt gegen die Abmahnung vor. Tobias Richter, Betreiber des YouTube-Kanals Tobis_Tricks, sollte 1.800 Euro Anwaltsgebühren zahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Er verweigert jetzt aber beides und will sich mit anwaltlicher Unterstützung gegen Bild.de bzw. den Axel Springer-Verlag zur Wehr setzen. Die von der Kanzlei Lubberger Lehment gesetzte Frist endete am 26.10.2015.
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Der Anwalt von Tobias Richter, Niklas Haberkamm, sieht gute Chancen für seinen Mandanten:
Wir gehen aus mehreren Gründen davon aus, dass unser Mandant vorliegend keine Rechte der Bild GmbH & Co KG verletzt hat. Es liegt bereits keine Umgehung einer wirksamen technischen Maßnahme gemäß Paragraf 95a Urheberrechtsgesetz vor, weiterhin ist durch die behauptete Umgehung überhaupt kein relevantes urheberrechtliches Verwertungsrecht der Bild GmbH & Co. KG betroffen.
Wie die Springer-Anwälte darauf reagieren werden, ist noch unklar. Vieles deutet aber darauf hin, dass die Frage nach der Werbeblockersperre bzw. nach der Rechtmäßigkeit von Umgehungslösungen noch gerichtlich geklärt wird.