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Vorinstallierte Android-Apps

Google gerät auch in Südkorea unter Druck

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Google gerät auch in Südkorea unter Druck
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Der Druck auf Google nimmt zu. Nachdem schon die EU-Kommission Bedenken bezüglich der auf Android-Smartphones vorinstallierten Applikationen angemeldet und vermutlich eine Voruntersuchung gestartet hat, droht ähnliches nun auch in Südkorea. Die zeitliche Abfolge könnte dabei kaum schlechter sein. Denn in Russland muss der Konzern aus dem gleichen Grund rund 6 Millionen Euro zahlen, wie erst gestern bekannt wurde.

Im Kern dreht sich alles um die Frage, ob Google mit Android seine marktbeherrschende Position bei Smartphones ausnutzt. Nutzen Gerätehersteller die Plattform, sind sie nicht nur dazu verpflichtet, bestimmte Anwendungen wie YouTube, Google Maps oder auch Google Play ab Werk zu installieren. Vorgegeben ist auch, wie und wo die entsprechenden Verlinkungen platziert werden müssen. Details hierzu sind seit Anfang 2014 bekannt. Aus Kreisen der EU-Kommission hieß es dazu bislang, dass dies nicht nur bereits bestehende Mitbewerber benachteiligen, sondern auch die Entwicklung neuer Konkurrenzprodukte behindern könnte.

In Russland begannen die Kartellwächter 2015 mit ihrer Untersuchung. Auslöser war dort die Beschwerde des Suchmaschinenbetreibers Yandex, der nicht nur seine Anwendungen benachteiligt sieht, sondern auch das Voreinstellen der Google-Suche im System kritisiert. Nachdem der US-Konzern die Vorwürfe immer wieder sich wies, sie aus russischer Sicht aber nicht entkräften konnte, wurde ein Bußgeld in Höhe von 438 Millionen Rubel verhängt.

Um welche Summe es in Südkorea gehen könnte, ist noch unklar. Die zuständige Korea Fair Trade Commission (KFTC) soll aber bereits im Juli die Büros der koreanischen Google-Niederlassung durchsucht haben. Einen Kommentar seitens des Unternehmens gibt es nicht.

Weltweit laufen derzeit verschiedene Verfahren gegen die US-Amerikaner. Dabei dreht es sich aber nicht nur um Android, auch die Werbeaktivitäten sind betroffen. Aus Brüssel heißt es dazu, dass Google eigene Angebote innerhalb seiner Suchmaschinentreffer möglicherweise bevorzugt und Wettbewerber damit schädigt.

Quellen und weitere Links

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