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Amazon und EU-Kommission einigen sich zum E-Book-Vertrieb

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Amazon und EU-Kommission einigen sich zum E-Book-Vertrieb
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Amazon und die EU-Kommission gerieten 2015 aneinander, als es um die Vertriebsvereinbarungen ging, welche der Online-Händler mit Verlagen unterhält. So hatte sich Amazon von Verlagen beispielsweise zusichern lassen, stets mindestens die gleichen oder bessere Preise als alle Konkurrenten für E-Books zu erhalten. Auch rund um die Vermarktung und Promotion-Aktionen ließ sich Amazon diese besondere Behandlung zusichern. Amazon nahm seine Partner sogar in die Pflicht, Abkommen mit anderen E-Book-Vertrieben mitzuteilen, inklusive der jeweiligen Konditionen. Für Amazon war natürlich das Ziel, stets die besten Bedingungen zu erhalten. Wenn ein Verlag diesen Auflagen nicht zustimmen wollte, konnte er seine E-Books nicht über Amazon vertreiben. Aufgrund der Machtstellung des Online-Riesen war das nur schwer hinnehmbar, sodass die meisten Verlage sich dem Druck durch Amazon beugten.

Nun hat Amazon sich verpflichtet, derartige Vereinbarungen nicht mehr abzuschließen bzw. durchzusetzen. Laut der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager entstünde jetzt mehr Chancengleicheit und es gebe für neue Wettbewerber mehr Möglichkeiten, innovative Vertriebsmodelle für E-Books zu entwickeln. Letzten Endes könne das für die Kunden nur zum Vorteil sein. Sollte Amazon nun doch gegen die Einigung mit der EU-Kommission handeln, müsste der Händler eine Strafe von bis zu 10 % seiner jährlichen Einnahmen zahlen.