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Seit Juli ist klar, dass der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner jetzigen Form nicht verfassungswidrig ist – auch wenn das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Zweitwohnsitz-Regelung Korrekturbedarf angemeldet hatte. Schon bald könnte jedoch eine weitere Regelung kommen, die eine jährliche Erhöhung des Beitragssatzes zur Folge haben könnte.
Als der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 die alte GEZ-Gebühr ablöste, bezahlte man für ihn pauschal pro Haushalt 17,98 Euro monatlich. Zwei Jahre später wurde der Beitrag nach Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) um 48 Cent auf 17,50 Euro im Monat gesenkt. Künftig könnte der Beitrag unabhängig der KEF-Empfehlungen im jährlichen Rhythmus steigen, wie heise online am Vormittag berichtet.
Demnach soll Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, den Vorschlag im Rahmen der Münchner Medientage bekräftigt haben, den Rundfunkbeitrag in Zukunft an die Inflationsrate zu koppeln, um den Sendern mehr „Planungssicherheit“ zu geben. Damit würde die Höhe des Rundfunkbeitrags von Jahr zu Jahr um einige Cent angepasst werden. Im August lag die Inflationsrate in Deutschland bei 2,3 %.
Aktuell wird die Höhe des Rundfunkbeitrags von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) festgesetzt. Sie legt auf Basis des von den Sendern ermittelten Finanzbedarfs die Höhe des Beitrags den Ministerpräsidenten zur finalen Entscheidung vor, die die Empfehlungen des Gremiums in der Vergangenheit stets durchgewunken hatten.
Bis 2020 dürfte sich an der Höhe des Rundfunkbeitrages jedoch noch nichts ändern. Dann haben die Sendeanstalten wieder die Möglichkeit, für die Jahre von 2021 bis 2024 ihren geschätzten Finanzbedarf anzumelden. In den vergangenen Monaten hatten sich bereits mehrere Länder für eine Kopplung des Beitrages an die Preissteigerungsrate ausgesprochen. Die Politik hat also noch Klärungs- und Handlungsbedarf.