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Digital Markets Acts

Apple und Microsoft bekommen Ausnahmen

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Apple und Microsoft bekommen Ausnahmen
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Um die Macht der Tech-Konzerne innerhalb des europäischen Marktes zu limitieren und für mehr Wettbewerb zu sorgen, bestimmte die EU-Kommission mittels des Digital Markets Acts sogenannte Gatekeeper. Dies sind Produkte oder Services, die einen so hohen Marktanteil besitzen, dass kein Verbraucher an ihnen vorbeikommt. Schon die ursprüngliche Aufzählung listete dabei einige digitale Dienste auf, die nicht unbedingt mit enormer Reichweite auffielen. So fühlte sich einige Konzerne auch zu Teil zu Unrecht an den Pranger gestellt und forderten Nachbesserungen.

Hier konnten Apple und Microsoft nun Erfolge verbuchen und schafften es Ausnahmen gegenüber der EU-Kommission durchzusetzen. So fallen bestimmte Angebote der beiden Tech-Riesen zunächst nicht unter die Wirkung des DMA. Dies betrifft Apples Messaging-Dienst iMessage sowie Microsofts Suchmaschine Bing, den Browser Edge und den Werbedienst Microsoft Advertising.

Der EU-Kommission nach, sind diese Dienste nicht relevant genug für den Markt, um als Gatekeeper Einfluss zu nehmen und fairen Wettbewerb zu behindern. Auch die beiden Konzern sahen das so und meldeten bereits im vergangenen Jahr Bedenken hinsichtlich der Einstufung dieser Angebote an. Allerdings sind die beiden Konzern dennoch in erheblichem Umfang von den neuen Regelungen betroffen. Apple sah sich etwa gezwungen, seinen App Store auch für andere Anbieter zu öffnen. Ob die bisher umgesetzte Lösung allerdings im Sinne des DMA ist, wird sich noch zeigen müssen, melden doch einige andere Mitbewerber erhebliche Mängel an Apples Umsetzung an.

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Vorschriften sehen sich viele große Tech-Konzerne mit einer Änderung ihrer Angebote konfrontiert. Kommen diese den Regeln nicht nach, drohen empfindliche Geldstrafen, in Ausnahmefällen sogar die Aufspaltung. Ob ein Unternehmen mit seinem Angebot unter die Regeln des DMA fällt, hängt von wirtschaftlichen Faktoren ab. So müssen diese einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro haben oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro. Entscheidend ist auch, dass die betreffenden Plattformdienste mindestens 45 Millionen aktive Nutzer innerhalb der EU haben.