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Auf dem Weg hin zum autonomen Auto sind nicht nur technische Probleme zu beseitigen, auch der notwendige rechtliche Rahmen fehlt vielerorts - so auch in Deutschland. Über entsprechende Gesetzesänderungen wird bereits seit geraumer Zeit diskutiert, heute nun hat die Bundesregierung einen Entwurf auf den Weg gebracht. Doch ausgerechnet das echte autonome Fahren erlaubt der nicht.
Denn der hierfür entscheidende Punkt ist die Verantwortung und die Frage, wer die trägt. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die - wie erwartet - auch weiterhin beim Fahrer verbleiben - selbst dann, wenn das Fahrzeug im autonomen Modus unterwegs ist. Daran ändert auch die Aussage von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nichts:
„Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich. Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken."
Wer dem im Vertrauen auf die Fähigkeiten der Assistenzsysteme folgt, kann im Falle eines Unfalls dennoch haftbar gemacht werden. Letztlich müsste der Fahrer auch nach der Novellierung des Gesetzes den Verkehr sowie das Umfeld beobachten, um im Zweifelsfall doch eingreifen zu können. Das soll im Übrigen jederzeit möglich sein, das System muss menschliche Eingriffe jederzeit ermöglichen und auch zulassen.
Aber nicht nur bei Unfällen trägt der Fahrer die Verantwortung, auch Geschwindigkeits- und andere Verstöße gehen zulasten seines Kontos. Zwar müssen die Fahrzeughersteller sicherstellen, dass die Assistenten zuverlässig arbeiten, wozu auch zunächst profan wirkende Dinge wie die Verkehrszeichenerkennung gehören, doch auch hier gilt: Am Ende spielt es keine Rolle, wenn aufgrund eines Fehlverhaltens des Systems eine Regel nicht eingehalten wird.
Dass am Ende eine Blackbox zur Sicherung aller relevanten Daten vorgeschrieben werden soll, komplettiert das Paradoxon. Laut Bundesverkehrsministerium soll mit Hilfe des Datenspeichers nach einem Unfall nachgewiesen werden können, in welchem Modus das Fahrzeug unterwegs gewesen ist und ob der Fehler letztlich vom Fahrer oder vom System verursacht worden ist.
Ob der menschliche Fahrer im Falle eines Systemfehlers den Fahrzeughersteller in Regress nehmen kann, dürfte die nächste wichtige Frage sein, dies es zu beantworten gilt.
Zu guter Letzt macht der Gesetzesentwurf den Einsatz fahrerloser Fahrzeuge gemäß Stufe 5 auf der von 0 bis 5 reichenden Skala des Automatisierungsgrades völlig unmöglich. Genau dies wird jedoch von Forschern als die Zukunft der Individualmobilität in Ballungsräumen betrachtet und ist das erklärte Ziel von Unternehmen wie Alphabet, Uber, Ford und anderen.