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Gelöschtes Mitglied 55164
Guest
Die Vergleichbarkeit wäre höher, wenn du jedesmal den gleichen Treiber verwendet hättest.
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Er muss beweisen, dass der Mangel bzw. Ursache schon beim Kauf vorhanden war. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, dauert 24 Monate und deckt Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden. Das wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist und danach muss der Käufer das beweisen.Was soll er denn da beweisen?
Sein Händler war kulant und hat ihm einen andere SSD angeboten, aber wenn er sich mit dem anlegt, dann könnte er ganz in die Röhre schauen, denn die Gesetzeslage ist klar und deutlich. Den Beweis hat nach mehr als 6 Monaten der Kunden zu liefern, wenn der Händler darauf besteht und ein paar Aussagen im Netz oder eine Ausfallstatistik würde da kaum reichen. Der Aufwand übersteigt schnell den Streitwert um ein Vielfaches, sich mit dem Händler gütig zu einigen ist also allemal besser als sich mit ihm anlegen zu wollen, wenn die Beweislastumkehr erst einmal greift.Mit der Beweislast wird hier immer gerne übertrieben. Ich würde mich bei sowas mit dem Händler anlegen, erst Recht, wenn bekannt ist, dass die SSD nicht gerade gut ist.
... zumal Garantie und Gewährleistung gern verwechselt werden...Von Vebraucherschützern liest man z.B. öfter, dass sie kostenpflichtige Garantien in den ersten 2 Jahren für überflüssig halten.