Wieso sollte das so sein?
Die 800W für SteckerBKW sind halt nicht erlaubt.
Ist doch relativ simple.
Was gemacht wurde, dass man einfacher MiniBKW (nicht mit SteckerBKW verwechseln) installieren/anmelden kann.
Sprich, die Grenze für die vereinfachte Installation von PV Anlagen wurde auf 2kWp erhöht.
Wobei sich Installation nicht auf die konkrete techn. Ausführung bezieht.
Vorher waren solche Anlagen PV Anlage wie jede andere auch.
Du kannst eine PV Anlage mit 2kWp inkl. größerem Wechselrichter also problemlos installieren und anmelden.
Das Installieren darf, normgerecht, allerdings nicht als SteckerBKW (das sind die Dinger, die man überall hinterhergeworfen bekommt,), sondern als normale PV, also Leitungen aus der Unterverteilung ziehen usw. usf.
Im Thema PV ist gerade sehr viel Bewegung drin. Es gibt hier aber gerade mehrere Baustellen. Wobei das Solarpaket 1 nur der Anfang war. Daneben gibt es noch andere Gesetzesvorhaben bzw. Normvorhaben.
Und natürlich ist es so, dass man in der allgemeinen Presse nur die Hälfte erfährt, weil Standardjournalisten unfähig sind, fachlich korrekte Artikel zu erstellen. Das ist auch nicht ihre Aufgabe. Sie sollen Breiteninformation bereitstellen und nicht in die Tiefe gehen.
Dafür muss man sich dann an Fachjournalisten wenden, bzw. deren Artikel lesen.
Diese gibt es auch zu Hauf im Netz zu finden. Aber das ist eben nicht der ÖRR.