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Natürlich nicht ganz.Du hattest letztes Jahr im Januar 1000 kWh? Das klingt für mich ziemlich unrealistisch
der Neuaufbau einer PV Anlage an alten Gegebenheiten hat nichts mit Bestandsschutz zu tun. Umgekehrt wird ein Schuh draus, sobald du eine PV Anlage installierst und sie nach überspitzt VDE 2024 installieren lässt, wird im Jahr 2030 niemand auf dich zukommen und sagen ihre Elektrik entspricht nicht mehr Stand der Technik, sie müssen auf VDE 2030 hochrüsten.bei uns bei LVN(LEW) oder Netze ODR bekommst du keine einzige PV angemeldet sofern der Zählerkasten nicht up2date ist. dort gibt es KEINEN Bestandsschutz.
also zum Einen wüsste ich niemanden der grade großflächig 500Watt Module verbaut. Der Standard liegt heute irgendwo zwischen 380 und 450Watt. Und da bei einer Parallel-Schaltung die Spannung ja gleich bleibt, sind die im AP-Systems angegebenen 60Volt völlig unkritisch. Was also dann zur Ampere Leistung führt, und diese ist mit 20A ebenfalls üppig. Ich habe mal in meinen 4 Panels im Balkonkraftwerken nachgeschaut und sowohl exemplarisch einen kalten sonnigen Wintertag (hohe Spannung) als auch brüllende Sonne herausgesucht die wir ja in diesem Monat auch schon hatten. Ich habe Luxor 400Watt Module dran. Es gab bislang keinen Tag, in denen 10A pro Modul wirklich gerissen wurden. Einmal gab es für eine Stunde ein Panel das 12A geliefert hat.Kurz gesagt: 2kWp geht an diesem WR gar nicht. Auch wenn nicht genau dieser gemeint war, ich hab noch keinen Wechselrichter gesehen, der beliebig viel Strom abkann. Und gerade diese BKW-Wechselrichter können eben idR nicht pauschal "mach einfach 2 Module mit Y-Weiche an einen Anschluss".
Na da bin ich aber mal auf die Grundlage gespannt wenn du beim Vermieter angemeldet hast dass du sowas bauen willst, eine schriftliche Genehmigung bekommen hast und das ding offiziell im Marktstammdatenregister angemeldet hast und dort auch eine Genehmigung bekommen hast. Die Ausflüchte sowohl vom Vermieter als auch der Versicherung würde ich dann mal gerne hören.Das kann dir dein Vermieter trotzdem unterbinden, auch nachträglich.
Und spätestens wenn der Versicherer des Vermieters reagiert, wird dir dein Vermieter aufs Dach/Balkon steigen.
Fachgerechte Installation gemäß DIN VDE V 0126-95?Na da bin ich aber mal auf die Grundlage gespannt wenn du beim Vermieter angemeldet hast dass du sowas bauen willst, eine schriftliche Genehmigung bekommen hast und das ding offiziell im Marktstammdatenregister angemeldet hast und dort auch eine Genehmigung bekommen hast. Die Ausflüchte sowohl vom Vermieter als auch der Versicherung würde ich dann mal gerne hören.
Von welcher Überbuchung sprichst du da?Und selbst wenn man das Worst-Case Szenario bedenkt und die Module beide MPP Eingänge mit 4 Modulen Richtung Süden hängen, dann gäbe es nur eine Hand voll Tage in denen die möglicherweise die Ampere Leistung knackst. Aber im Gegensatz zu einer Überspannung ist eine Überbuchung von Stromstärke erstmal nicht weiter tragisch.
Du hast natürlich recht und ich zu wenig KaffeeBin etwas von den Pfeilen irritiert. In welchem Teil der Welt liegen sich denn Süden und Osten genau gegenüber. Ist das evtl. ein Flacherde-Paralleluniversum?
Und normale Module einfach überstehen lassen? Soviel breiter sind die ja auch nicht. (10-20cm)Habe nun endlich Module gefunden, die schmal genug sind, dass ich sie an meinen Balkon.
Den Roboter sieht man ja sogar auf dem Bild@even.de
hast du nen Mähroboter für diese perfekte Rasenhöhe? alter Schwede, wie perfektionistisch ist das denn bitte ^^
Dass Dein Nachbar noch nicht mitgezogen hat^^Habe nun endlich Module gefunden, die schmal genug sind, dass ich sie an meinen Balkon. Das Projekt werde ich vermutlich im Oktober/November/Dezember angehen. Bis dahin habe ich genug Strom
Wenn du , sagen wir vor 2 Jahren, einen 600Watt Wechselrichter gekauft hast an dem du, weil es damals keine Limitierung der PV Leistung gab, angemeldet und beim VNB genehmigt bekommen hast, dann ist das aus VNB Seite Safe. Es entspricht daher den Bestimmungen.Fachgerechte Installation gemäß DIN VDE V 0126-95?
Und wenn in dieser VDE drinsteht, dass ein (Stecker)BKW 960Wp haben darf, dann darf es das nur haben.
Da ich nicht glaube, dass man als Laie in der Lage ist gegenüber der DIN VDE zu argumentieren, wird man also diese Norm auch nicht widerlegen können, bzw. adäquate Ersatzmaßnahmen definieren können. (ohne Installationsaufwand)
doch es hat sehr wohl etwas damit zu tun, denn das Marktstammdatenregister übernimmt seit einiger Zeit den Workflow der Zulassung über den Verteilnetzbetreiber, sowohl was Zähler als auch angemeldetes BKW angeht. Und wenn du von dem VNB das OK bekommst diese Anlage in der FOrm, wie du sie vorhast aufzubauen absegnet und abnimmt, dann ist das Thema durch. Und genau da ergeben sich doch grade auch hierzulande bis zum Solarpaket die ganzen Unterschiede. Während es für den einen Verteilnetzbetreiber in Bayern gesagt hat, sry, aber einen 2000Watt Mikrowechselrichter auf 800Watt zu drosseln geht überhaupt nicht, genehmige ich nicht, hat das in Hamburg ganz anders ausgesehen. Und genau von diesen Punkten hängt halt ab, ob deine Anlage offiziell genehmigt ist, oder als ungenehmigte Schwarzanlage von dir weiterbetrieben wird. Was dann tatsächlich im Fall von Brand o.Ä. Ärger machen kann.Das Stammdatenregister hat damit überhaupt nicht zu tun. Wie kommt ihr immer auf das Register, verstehe ich nicht? Das hat in dem Fall gar nichts zu melden, die sind in etwa so relevant wie der Bäcker, bei dem due morgens immer die Brötchen holst. Das Register hat eine ganz bestimmte Aufgabe, die in dieser Diskussion überhaupt nicht relevant ist. Kannst du das bitte mal herleiten, warum sich an dem Register aufgehangen wird?
Es geht einzig und allein um Installationsvorschriften bzw. Produktnormen, innerhalb der eigenen Räumlichkeiten. Da hat das Stammdatenregister nichts zu melden.
ich wiederhole mich. Du hattest eine Genehmigung vom Vermieter es aufzubauen, dein VNB hat das BKW abgesegnet. Welche Konstellation sollte denn jetzt bitte auftreten in der dein BKW seine Zulassung und damit indirekt Versicherungsschutz verliert? Es bliebe nur der Punkt grobe Fahrlässigkeit, wenn beispielsweise der Mieter seine Balkonkraftwerke in höchster Windlastzone sowas von steil aufständert, dass von vornerherein klar war, dass die Montagematerialien dafür nicht ausgelegt sind.Es geht einzig und allein darum, dass der Vermieter sicherzustellen hat, dass die Installation innerhalb seiner Räumlichkeiten (bewohnt durch den Mieter) der VDE entspricht.
Freilich kann der Vermieter darauf verzichten. Er wird dann aber ggf. ein Problem mit der Versicherung gekommen.
Hat er keine, was eigentlich nicht möglich ist, ist das kein Problem.
Aber das wäre dann eine Ausnahme von der Regel.
Regelmäßig ist das so, dass der Vermieter Sorge zu tragen hat, dass die Installation passt. Das inkludiert auch BKWs. Und auch der Bestandsschutz ist da schwierig, weil es nicht selten entsprechende Nachrüstpflichten gibt.
Und da das BKW Thema aktuell sehr oft diskutiert wird, hat das Thema auch entsprechende Aufmerksamkeit.
Wenn also die Versicherung sagt, dass ein nicht konformes BKW nicht versichert werden kann oder nur zu horrenden Preisen, dann wird der Vermieter reagieren. Auf welcher Grundlage die Versicherung das machen kann? Nennt sich Privatautonomie oder auch Vertragsfreiheit. Und da eine solche Forderung nicht gegen die "gute Sitte" verstößt, kann das ohne weiteres gemacht werden. Warum die Versicherung das machen will?
Weil eine solche Installation eine Brandgefahr darstellt. Du kannst auch nicht einfach so eine Feuerwerksfabrik zu hause machen. Machen kann man das, aber eben nicht offiziell. Will man das offiziell machen, hat man so einiges zu tun.
Ein WR ist auf DC Seite erst einmal ein Verbraucher. Und wie du unzähligen Forenbeiträgen entnehmen kannst wird der WR die Stromstärke nehmen die er verarbeiten kann, selbst wenn auf DC Seite 30A anliegen. Eine Überlastung durch zu hohe Spannung dagegen ist gefährlich. Der einzige Unterschied ist möglicherweise eine thermische Überlastung von Komponenten wenn sie zwar "kurzfristig" für 20A ausgelegt sind, aber durch eine massive Überbuchung immer unter Feuer wären. Das wird aber bereits mit unzähligen Hoymiles WR tagtäglich praktiziert, die davon aber ebenfalls nicht abzurauchen scheinen.Geht der MPPT also in der Regelkurve auf Kurzschluss, fließt entsprechend auch der Kurzschlussstrom.
Nehmen wir an das wären 15A bei der Installation. Wenn der MPPT-Schaltung intern nur auf 10A ausgelegt ist, fließt zu viel Strom durch das Gerät.
Nene, die 88cm von dem oben verlinkten Modul sind schon quasi 8cm zu viel. Verdeckt dann etwas die Bodenplatte. Die üblichen 400-450W Module sind alle samt 113cm breit. Das ist mir zu viel.Und normale Module einfach überstehen lassen? Soviel breiter sind die ja auch nicht. (10-20cm)
Ggf. das Stück unterhalb etwas verkleiden.
Danke@even.de
Wow, krasser Rasen - sowas kenne ich nur aus Prospekten.
Mährobotor ja, aber der kommt nur zu den Zeiten zum EInsatz, wenn wir mal 1-2 Wochen nicht zu Hause sind. Wenn man nämlich 1-2 Wochen nicht mäht wirft mich das gleich wieder absolut zurück was die Mähhöhe angeht. Das ist kurz gesagt nicht ohne Robotor möglich Urlaub zu machenIch sehe immer nur die Riesen freie Fläche auf dem Dach, die man mit Panels zupflastern könnte, aber ich habe nur 2 Wohnungen der obersten Etage, nicht alle 4
@even.de
hast du nen Mähroboter für diese perfekte Rasenhöhe? alter Schwede, wie perfektionistisch ist das denn bitte ^^
Nein ist kein Kunstrasen, sondern einfach nur gepflegter, echter Rasen. Das Streifenmuster kommt vom Spindelmäher bzw. der schweren Heckrolle (wiegt alleine runde 35 kg).@Ickewars
Entweder Kunstrasen oder er ist Rasenwart bei Hannover96. (Die Schraffierung könnte ein Hinweis sein.)
siehe oben. Mährobotor nur in Abwesenheit um "Schäden" durch zu langes Wachstum zu vermeiden.Den Roboter sieht man ja sogar auf dem Bild
nur die Schraffierung kommt wohl nicht vom roboter?
Der ist Ü85 und wird (verständlicherweise) nichts mehr investieren.Dass Dein Nachbar noch nicht mitgezogen hat^^
Das, was du hier schreibst ist völliger Unsinn.Ein WR ist auf DC Seite erst einmal ein Verbraucher. Und wie du unzähligen Forenbeiträgen entnehmen kannst wird der WR die Stromstärke nehmen die er verarbeiten kann, selbst wenn auf DC Seite 30A anliegen. Eine Überlastung durch zu hohe Spannung dagegen ist gefährlich. Der einzige Unterschied ist möglicherweise eine thermische Überlastung von Komponenten wenn sie zwar "kurzfristig" für 20A ausgelegt sind, aber durch eine massive Überbuchung immer unter Feuer wären. Das wird aber bereits mit unzähligen Hoymiles WR tagtäglich praktiziert, die davon aber ebenfalls nicht abzurauchen scheinen.
Wenn der Kurzschlussstrom der PV unwichtig ist, warum ist es bei der Auslegung des WRs wichtig?In Photovoltaikanlagen spielt der Kurzschlussstrom auch eine Rolle bei der Auslegung von Wechselrichtern und Sicherungselementen.
Ein zu hoher Kurzschlussstrom kann Bauteile beschädigen. Er überlastet Wechselrichter und Sicherungen
Reicht dir das als Begründung oder sollen wir einen Versuch machen?Geht der Kurzschlussstrom des Moduls über den des Wechselrichters, kann das Gerät Schaden nehmen. Solch ein Szenario muss vermieden werden.
Das ist keine Scheindiskussion.All das ist aber relativ unwichtig, denn der AP Systems ist mit einem Kurzschlusstrom von 25A angegeben. Und 25A mit 2 Panel halte ich mit derzeitigen Modulen und insbesondere bei unterschiedlicher ausrichtung für eine Scheindiskussion. Was mich wieder zu dem erstgenannten Punkt zurückbringt, dass der APSystems eben sehr wohl für den Parallelbetrieb von 2 Panels ausgelegt ist.
Kann mich in 2024 (Region Hannover) bislang absolut nicht begklagen.
9,46 kWp