[Sammelthread] Erfahrungen zu Photovoltaikanlagen

Dieses Jahr ist wirklich gurke im Juni...bis jetzt 600kwh produziert...im letzten waren es am ende Juni 1400kwh
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Du hattest letztes Jahr im Januar 1000 kWh? Das klingt für mich ziemlich unrealistisch
Natürlich nicht ganz.
Der Januar war ab dem 22.1 dann wieder richtig gut. Mit 4x 30 bis 35kwh/ Tag.
Das gleiche war vom 8.1 bis 11.1.
Doe restlichen Tage waren bei 0,4 bis 2/3kwh/ Tag.
Und diese 0,4kwh/tag Tage waren dieses Jahr unfassbar häufig.
Schlimmer war nur der Dezember. An 2 Tagen gab's mal knapp an die 20kwh. Ansonsten auch unter 5.
Beziehe mich da auch nicht auf eigene Daten (meine pv Anlage läuft ja erst seit 5/23). Hab aber ja den Nachbarn mit Ost/ West und ebenfalls 12,7kwp.

Übrigens hatte er im Juni zum 12.6 450kwh. Bei mir waren da schon 700kwh auf der Uhr...weil hier ja einige meinten dass Ost/ West besser sei als Süden
 
Ost/West ist halt meist besser für den Eigenverbrauch zumindest wenn man auch HO hat oder ein E.auto den Tag über lädt etc - man braucht dann auch keinen so grossen Heimakku für hohen Eigentstromanteil, und Ost/West hat man evtl im Hochsommer auch ein wenig weniger (negative) Modulwärme.

Wir haben auch Ost/West (etwas weiter im "Süden" als sicher viele hier am Genfer See) und da ist der Ertrag schon echt gut konstant über einen sehr langen Zeitraum den ganzen Tag über - aber hätte natürlich auch Süd genommen, wenn das Haus halt so stehen würde - das ja meist einfach wie das Haus bzw die Dachflächen stehen und weniger dass man sich da ganz frei eintscheiden kann :d

Ausser man hat vielleicht Flachdach oder ein Iglu Runddach :d
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Winter zeigt sich dann die Stärke der Südausrichtung. Nachbarn hier 15,6 kWp. Dort im Januar mit Ost/West 287 kWh. Bei mir 400. obwohl ich nur 9,46 kWp habe.

Schnee ging bei denen stellenweise trotz Sonne gar nicht von den Modulen. Trotz 40 grad Neigung. Bei mir ist der Schnee spätestens nach einer sonnenstunde vom Dach gekommen und die Module waren frei.
 
jop, im Winter ist Ost West deutlich im Nachteil, hab ich auf dem Hausdach. Süd ist schon bombe, nur meine Süd Fassadenanlage macht im Winter noch mehr :d



für mein neues 12V System.

WhatsApp Image 2024-05-31 at 10.22.02.jpeg
 
bei uns bei LVN(LEW) oder Netze ODR bekommst du keine einzige PV angemeldet sofern der Zählerkasten nicht up2date ist. dort gibt es KEINEN Bestandsschutz.
der Neuaufbau einer PV Anlage an alten Gegebenheiten hat nichts mit Bestandsschutz zu tun. Umgekehrt wird ein Schuh draus, sobald du eine PV Anlage installierst und sie nach überspitzt VDE 2024 installieren lässt, wird im Jahr 2030 niemand auf dich zukommen und sagen ihre Elektrik entspricht nicht mehr Stand der Technik, sie müssen auf VDE 2030 hochrüsten.
Kurz gesagt: 2kWp geht an diesem WR gar nicht. Auch wenn nicht genau dieser gemeint war, ich hab noch keinen Wechselrichter gesehen, der beliebig viel Strom abkann. Und gerade diese BKW-Wechselrichter können eben idR nicht pauschal "mach einfach 2 Module mit Y-Weiche an einen Anschluss".
also zum Einen wüsste ich niemanden der grade großflächig 500Watt Module verbaut. Der Standard liegt heute irgendwo zwischen 380 und 450Watt. Und da bei einer Parallel-Schaltung die Spannung ja gleich bleibt, sind die im AP-Systems angegebenen 60Volt völlig unkritisch. Was also dann zur Ampere Leistung führt, und diese ist mit 20A ebenfalls üppig. Ich habe mal in meinen 4 Panels im Balkonkraftwerken nachgeschaut und sowohl exemplarisch einen kalten sonnigen Wintertag (hohe Spannung) als auch brüllende Sonne herausgesucht die wir ja in diesem Monat auch schon hatten. Ich habe Luxor 400Watt Module dran. Es gab bislang keinen Tag, in denen 10A pro Modul wirklich gerissen wurden. Einmal gab es für eine Stunde ein Panel das 12A geliefert hat.

Wenn man, wie ich bereits sagte, die Module mit Y-Stecke über Kreuz anbringt, also z.B. West/Ost oder Süd/West oder Süd/Ost, wird es immer ein Panel geben das nicht auf voller Leistung fährt und somit auch nicht volle A-Leistung schaufelt. Es ist daher völlig problemlos möglich mit dem AP-Systems 4 Module anzuschließen. Es gibt auch etliche Shops die das so anbieten, die wären ja schön blöd das zu tun wenn du als Endkunde 2 Jahre Gewährleistung hast.

Und selbst wenn man das Worst-Case Szenario bedenkt und die Module beide MPP Eingänge mit 4 Modulen Richtung Süden hängen, dann gäbe es nur eine Hand voll Tage in denen die möglicherweise die Ampere Leistung knackst. Aber im Gegensatz zu einer Überspannung ist eine Überbuchung von Stromstärke erstmal nicht weiter tragisch. Dein Toaster raucht ja auch nicht ab wenn du ihn an eine Steckdose mit 230V 16A hängst, sondern er nimmt sich nur das, was er kriegen kann.
Das kann dir dein Vermieter trotzdem unterbinden, auch nachträglich.
Und spätestens wenn der Versicherer des Vermieters reagiert, wird dir dein Vermieter aufs Dach/Balkon steigen.
Na da bin ich aber mal auf die Grundlage gespannt wenn du beim Vermieter angemeldet hast dass du sowas bauen willst, eine schriftliche Genehmigung bekommen hast und das ding offiziell im Marktstammdatenregister angemeldet hast und dort auch eine Genehmigung bekommen hast. Die Ausflüchte sowohl vom Vermieter als auch der Versicherung würde ich dann mal gerne hören.
 
Naja genehmigen wird er sie in D meines Wissens müssen aber denke der Vermieter kann vielelicht verlangen, dass der Nachweis erbracht wird, dass dieses fachgerecht installiert wird, so das Gefahren für Leib und Leben z.B. anderer Hausbewohner ausgeschlossen werden kann - also korrekte Befestigung und korrekter elektrischer Anschluss, korrekte Duschleitungsanschlüsse wenn durch Fassade usw. usw.

Und zwar eventuell nicht durch Laien sondern durch Fachfirmen - auch wenn er genehmigen muss die Ausführung, wie das umgesetzt werden darf ist wieder eine andere Baustelle.
 
Na da bin ich aber mal auf die Grundlage gespannt wenn du beim Vermieter angemeldet hast dass du sowas bauen willst, eine schriftliche Genehmigung bekommen hast und das ding offiziell im Marktstammdatenregister angemeldet hast und dort auch eine Genehmigung bekommen hast. Die Ausflüchte sowohl vom Vermieter als auch der Versicherung würde ich dann mal gerne hören.
Fachgerechte Installation gemäß DIN VDE V 0126-95?
Und wenn in dieser VDE drinsteht, dass ein (Stecker)BKW 960Wp haben darf, dann darf es das nur haben.
Da ich nicht glaube, dass man als Laie in der Lage ist gegenüber der DIN VDE zu argumentieren, wird man also diese Norm auch nicht widerlegen können, bzw. adäquate Ersatzmaßnahmen definieren können. (ohne Installationsaufwand)

Das Stammdatenregister hat damit überhaupt nicht zu tun. Wie kommt ihr immer auf das Register, verstehe ich nicht? Das hat in dem Fall gar nichts zu melden, die sind in etwa so relevant wie der Bäcker, bei dem due morgens immer die Brötchen holst. Das Register hat eine ganz bestimmte Aufgabe, die in dieser Diskussion überhaupt nicht relevant ist. Kannst du das bitte mal herleiten, warum sich an dem Register aufgehangen wird?
Es geht einzig und allein um Installationsvorschriften bzw. Produktnormen, innerhalb der eigenen Räumlichkeiten. Da hat das Stammdatenregister nichts zu melden.

Es geht einzig und allein darum, dass der Vermieter sicherzustellen hat, dass die Installation innerhalb seiner Räumlichkeiten (bewohnt durch den Mieter) der VDE entspricht.
Freilich kann der Vermieter darauf verzichten. Er wird dann aber ggf. ein Problem mit der Versicherung gekommen.
Hat er keine, was eigentlich nicht möglich ist, ist das kein Problem.
Aber das wäre dann eine Ausnahme von der Regel.
Regelmäßig ist das so, dass der Vermieter Sorge zu tragen hat, dass die Installation passt. Das inkludiert auch BKWs. Und auch der Bestandsschutz ist da schwierig, weil es nicht selten entsprechende Nachrüstpflichten gibt.
Und da das BKW Thema aktuell sehr oft diskutiert wird, hat das Thema auch entsprechende Aufmerksamkeit.
Wenn also die Versicherung sagt, dass ein nicht konformes BKW nicht versichert werden kann oder nur zu horrenden Preisen, dann wird der Vermieter reagieren. Auf welcher Grundlage die Versicherung das machen kann? Nennt sich Privatautonomie oder auch Vertragsfreiheit. Und da eine solche Forderung nicht gegen die "gute Sitte" verstößt, kann das ohne weiteres gemacht werden. Warum die Versicherung das machen will?
Weil eine solche Installation eine Brandgefahr darstellt. Du kannst auch nicht einfach so eine Feuerwerksfabrik zu hause machen. Machen kann man das, aber eben nicht offiziell. Will man das offiziell machen, hat man so einiges zu tun.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und selbst wenn man das Worst-Case Szenario bedenkt und die Module beide MPP Eingänge mit 4 Modulen Richtung Süden hängen, dann gäbe es nur eine Hand voll Tage in denen die möglicherweise die Ampere Leistung knackst. Aber im Gegensatz zu einer Überspannung ist eine Überbuchung von Stromstärke erstmal nicht weiter tragisch.
Von welcher Überbuchung sprichst du da?
Zu viel Strom durch die PV?
Dann ist das ein Trugschluss, was du da schreibst.

Ein MPPT-Regler arbeiten mit Kurzschluss und Leerlauf Einstellungen und pegelt sich dazwischen ein.
Diese Regelgrenzen sieht man aber nicht auf irgendeiner Anzeige, weil diese in der Regel immer nur kurz durchfahren werden. D.h. also, nur weil du bei deinen Modulen nur mal kurz 12A gesehen hast, heißt das nicht, dass dein WR nicht mal auf 15A gegangen ist, um eben zu regeln. (wenn man die 15A als Kurzschlussstrom der PV annimmt)

Geht der MPPT also in der Regelkurve auf Kurzschluss, fließt entsprechend auch der Kurzschlussstrom.
Nehmen wir an das wären 15A bei der Installation. Wenn der MPPT-Schaltung intern nur auf 10A ausgelegt ist, fließt zu viel Strom durch das Gerät.
Das selbe passiert mit der Spannung. Geht der MPPT in den Leerlauf, dann sieht der MPPT die Leerlaufspannung. Ist die größer als die Spannung, die die MPPT-Schaltung ab kann, dann ist das eben zu viel.
Das Problem dabei ist, wenn man seine PV beim Strom zu groß auslegt, dass das nicht mal den Zustand Kurzschluss braucht. Es ist dann schon ausreichend, wenn der interne Widerstand einfach zur gering eingestellt ist. D.h. der WR stellt sich so ein, dass die PV (beim Beispiel) 11A liefert.
Der MPPT ist auch nur bedingt gegen sowas geschützt bzw. sind diese Schutzschaltungen auf Dauer nicht schnell genug, um den MPPT im Regelbetrieb so zu beaufschlagen.
Der Unterschied zum Toaster ist also, dass der MPPT im BKW WR ein sich selbst einstellender Widerstand ist. Dieser Widerstand verlässt sich darauf, dass man seine Parameter (Leerlaufspannung,Kurzschlussstrom und MPPT-Strom) entsprechend auch beachtet. Der Toastervergleich ist daher also unsinnig, weil sich der WR und der Toaster grundsätzlich in ihrer Art und Weise unterscheiden, wie sie Strom aufnehmen.

Daher lieber nochmal mit der Funktionsweise von MPPT beschäftigen.
Daher sollte man tunlichst darauf achten, dass man die Grenzen im Datenblatt auch einhält und das allenfalls nur um sehr sehr kleine Werte überschreitet.

Die Diskussion zeigt aber mal wieder sehr schön, dass es eigentlich sinnvoll wäre, dass PVs inkl. BKWs durch Fachfirmen zu installieren sind. Da ist einfach zu viel Unwissen unterwegs und zugleich sind die Folgen einer Falschinstallation auch noch extrem hoch.

EDIT:
Ansonsten ist es freilich so, wenn durch die Ausrichtung zwangsweise dafür gesorgt wird, dass die Grenzwerte nicht gerissen werden. Würdest du deine 4 Module alle gleich ausrichten, kommst du eben über den Grenzwert beim Strom und damit wird der WR langsam aber sicher gegrillt.
Bei der 50/50 Aufteilung ist es so, als wenn man von 0800-1200 2 Panels anschließt und von 1200-1600 dann die anderen zwei Panels anschließt. Vereinfacht dargestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
zum Installieren:

Habe das Glück, dass die Sonne direkt übers Dach macht, ohne jegliche Verschattung.
Jetzt ist die Frage, sollte die Panels trotzdem in irgendeiner Art schräg gestellt werden?
zB.: damit der Regen besser abläuft.
 

Anhänge

  • 1718960976130.png
    1718960976130.png
    74,9 KB · Aufrufe: 57
Wenn du die so hinlegst, hast du auf jeden Fall im Winter 0 Ertrag.
Anschrägen ist daher zwingend notwendig. Je schräger, desto besser im Winter.
Je mehr Richtung Süden, desto besser im Winter.

Du solltest dir aber Gedanken um die Dachlast machen. Die angeschrägten Module müssen auf jeden Fall beschwert werden. Ansonsten würde ich ggf. darüber nachdenken, die Module in so eine Art minimal luftdurchlässigen Kasten zu bauen, dann kann der Wind sich nicht drunter einfangen.
 
Regen? Was ist mit Schnee?
Beim Schrägstellen musst Du aber auf den Schattenwurf an angrenzende Panäle achten!

Sieht irgendwie nicht nach einem Wohnhaus aus :hust:

BTW: wenn Du es ganz toll treiben willst, gibt es auch Befestigungen, wo sich die Module immer zur Sonne drehen bzw. sich mit der Sonne bewegen
 
Bin etwas von den Pfeilen irritiert. In welchem Teil der Welt liegen sich denn Süden und Osten genau gegenüber. Ist das evtl. ein Flacherde-Paralleluniversum? :eek::hmm:
 
Ist Industriebau, der du einem Wohnhaus umfunktioniert wurde.
Ok ich muss mich dringend viel mehr damit beschäftigen.
 
@Ickewars
Dazu muss man nicht ins Paralleluniversum.
Am Nordpol ist überall Süden. Da Osten dann nicht definiert ist, kann man das schon so interpretieren, dass Süden gegenüber von Osten ist.
Wäre mir persönlich aber etwas zu kalt da.
 
Bin etwas von den Pfeilen irritiert. In welchem Teil der Welt liegen sich denn Süden und Osten genau gegenüber. Ist das evtl. ein Flacherde-Paralleluniversum? :eek::hmm:
immer muss man Dir alles erklären :shake::hmm:

Screenshot 2024-06-21 at 11-33-47 Grundlegende Kompassr[...].png

:lol:
 
Habe nun endlich Module gefunden, die schmal genug sind, dass ich sie an meinen Balkon. Das Projekt werde ich vermutlich im Oktober/November/Dezember angehen. Bis dahin habe ich genug Strom :d

Solar Fabrik Mono S5 -> 4x passt genau an das Balkongeländer
Hoymiles HMT-1800-4T -> 3 phasiger Mikrowechselrichter

Der Micro-WR kommt dann an den MI Eingang bei meinem Deye Hybrid. Damit kann ich dann auch den Akku laden etc. Sind dann nochmal 1,26 kWp 90° S+üd für den Winter.

IMG_1679.jpg
 
Bin etwas von den Pfeilen irritiert. In welchem Teil der Welt liegen sich denn Süden und Osten genau gegenüber. Ist das evtl. ein Flacherde-Paralleluniversum? :eek::hmm:
Du hast natürlich recht und ich zu wenig Kaffee :)
Wird Zeit für Wochenende.
Hab das Bild aktualisiert.
 
@even.de
Wow, krasser Rasen - sowas kenne ich nur aus Prospekten. :eek:
 
Ich sehe immer nur die Riesen freie Fläche auf dem Dach, die man mit Panels zupflastern könnte, aber ich habe nur 2 Wohnungen der obersten Etage, nicht alle 4 :)

@even.de
hast du nen Mähroboter für diese perfekte Rasenhöhe? alter Schwede, wie perfektionistisch ist das denn bitte ^^
 
@Mac_leod
Als Erstes würde ich auch die potenzielle Dachlast abklären. Dann kommt das Theater mit den Miteigentümern bei so nem Projekt. Kumpel von mir hat zwei der vier Penthousewohnungen auf nem 7- oder 8-stöckigen MFH bei Kempten/Allgäu. Er bekommt die Eigentümergemeinschaft bisher partout nicht davon überzeugt, dass er PV draufpacken möchte, obwohl die Dachlast passen würde.
 
Habe nun endlich Module gefunden, die schmal genug sind, dass ich sie an meinen Balkon. Das Projekt werde ich vermutlich im Oktober/November/Dezember angehen. Bis dahin habe ich genug Strom :d
Dass Dein Nachbar noch nicht mitgezogen hat^^
 
Fachgerechte Installation gemäß DIN VDE V 0126-95?
Und wenn in dieser VDE drinsteht, dass ein (Stecker)BKW 960Wp haben darf, dann darf es das nur haben.
Da ich nicht glaube, dass man als Laie in der Lage ist gegenüber der DIN VDE zu argumentieren, wird man also diese Norm auch nicht widerlegen können, bzw. adäquate Ersatzmaßnahmen definieren können. (ohne Installationsaufwand)
Wenn du , sagen wir vor 2 Jahren, einen 600Watt Wechselrichter gekauft hast an dem du, weil es damals keine Limitierung der PV Leistung gab, angemeldet und beim VNB genehmigt bekommen hast, dann ist das aus VNB Seite Safe. Es entspricht daher den Bestimmungen.
Dann bleibt noch die Frage nach der Montage und Montageerlaubtnis beim Vermieter. Beim Gestell gibt es meines Erachtens keine VDE Norm sondern man muss sich darauf verlassen dass die Montagegestelle die hierzulande verkauft werden, ausreichend fest sind. Am Ende kann man das dem Vermieter vorzeigen und Haken dran.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll jetzt also jemand ankommen und dir nachträglich einen Versicherungsschutz oder eine Betriebserlaubnis entziehen? Der Vermieter hatte die Montage abgesegnet und die ist gemacht und der VNB hat die Anlage akzeptiert und sie geht ans Netz. Der einzige Fall der mir einläuchten würde, bei dem möglicherweise nachträglich der Versicherungsschutz erlischt oder der Vermieter dir sagen kann, bau die Anlage bitte ab ist der Fall wie bei Deye, in denen man nachträglich herausfindet dass ein Relais findet und z.B. der VNB dich aktiv anschreibt und dir sagt die Anlage ist nicht mehr sicher, bitte vom Netz nehmen. Aber nochmal, es gilt desweiteren Bestandschutz für das, was du offiziell in Betrieb genommen hast.
Das Stammdatenregister hat damit überhaupt nicht zu tun. Wie kommt ihr immer auf das Register, verstehe ich nicht? Das hat in dem Fall gar nichts zu melden, die sind in etwa so relevant wie der Bäcker, bei dem due morgens immer die Brötchen holst. Das Register hat eine ganz bestimmte Aufgabe, die in dieser Diskussion überhaupt nicht relevant ist. Kannst du das bitte mal herleiten, warum sich an dem Register aufgehangen wird?
Es geht einzig und allein um Installationsvorschriften bzw. Produktnormen, innerhalb der eigenen Räumlichkeiten. Da hat das Stammdatenregister nichts zu melden.
doch es hat sehr wohl etwas damit zu tun, denn das Marktstammdatenregister übernimmt seit einiger Zeit den Workflow der Zulassung über den Verteilnetzbetreiber, sowohl was Zähler als auch angemeldetes BKW angeht. Und wenn du von dem VNB das OK bekommst diese Anlage in der FOrm, wie du sie vorhast aufzubauen absegnet und abnimmt, dann ist das Thema durch. Und genau da ergeben sich doch grade auch hierzulande bis zum Solarpaket die ganzen Unterschiede. Während es für den einen Verteilnetzbetreiber in Bayern gesagt hat, sry, aber einen 2000Watt Mikrowechselrichter auf 800Watt zu drosseln geht überhaupt nicht, genehmige ich nicht, hat das in Hamburg ganz anders ausgesehen. Und genau von diesen Punkten hängt halt ab, ob deine Anlage offiziell genehmigt ist, oder als ungenehmigte Schwarzanlage von dir weiterbetrieben wird. Was dann tatsächlich im Fall von Brand o.Ä. Ärger machen kann.
Es geht einzig und allein darum, dass der Vermieter sicherzustellen hat, dass die Installation innerhalb seiner Räumlichkeiten (bewohnt durch den Mieter) der VDE entspricht.
Freilich kann der Vermieter darauf verzichten. Er wird dann aber ggf. ein Problem mit der Versicherung gekommen.
Hat er keine, was eigentlich nicht möglich ist, ist das kein Problem.
Aber das wäre dann eine Ausnahme von der Regel.
Regelmäßig ist das so, dass der Vermieter Sorge zu tragen hat, dass die Installation passt. Das inkludiert auch BKWs. Und auch der Bestandsschutz ist da schwierig, weil es nicht selten entsprechende Nachrüstpflichten gibt.
Und da das BKW Thema aktuell sehr oft diskutiert wird, hat das Thema auch entsprechende Aufmerksamkeit.
Wenn also die Versicherung sagt, dass ein nicht konformes BKW nicht versichert werden kann oder nur zu horrenden Preisen, dann wird der Vermieter reagieren. Auf welcher Grundlage die Versicherung das machen kann? Nennt sich Privatautonomie oder auch Vertragsfreiheit. Und da eine solche Forderung nicht gegen die "gute Sitte" verstößt, kann das ohne weiteres gemacht werden. Warum die Versicherung das machen will?
Weil eine solche Installation eine Brandgefahr darstellt. Du kannst auch nicht einfach so eine Feuerwerksfabrik zu hause machen. Machen kann man das, aber eben nicht offiziell. Will man das offiziell machen, hat man so einiges zu tun.
ich wiederhole mich. Du hattest eine Genehmigung vom Vermieter es aufzubauen, dein VNB hat das BKW abgesegnet. Welche Konstellation sollte denn jetzt bitte auftreten in der dein BKW seine Zulassung und damit indirekt Versicherungsschutz verliert? Es bliebe nur der Punkt grobe Fahrlässigkeit, wenn beispielsweise der Mieter seine Balkonkraftwerke in höchster Windlastzone sowas von steil aufständert, dass von vornerherein klar war, dass die Montagematerialien dafür nicht ausgelegt sind.
Geht der MPPT also in der Regelkurve auf Kurzschluss, fließt entsprechend auch der Kurzschlussstrom.
Nehmen wir an das wären 15A bei der Installation. Wenn der MPPT-Schaltung intern nur auf 10A ausgelegt ist, fließt zu viel Strom durch das Gerät.
Ein WR ist auf DC Seite erst einmal ein Verbraucher. Und wie du unzähligen Forenbeiträgen entnehmen kannst wird der WR die Stromstärke nehmen die er verarbeiten kann, selbst wenn auf DC Seite 30A anliegen. Eine Überlastung durch zu hohe Spannung dagegen ist gefährlich. Der einzige Unterschied ist möglicherweise eine thermische Überlastung von Komponenten wenn sie zwar "kurzfristig" für 20A ausgelegt sind, aber durch eine massive Überbuchung immer unter Feuer wären. Das wird aber bereits mit unzähligen Hoymiles WR tagtäglich praktiziert, die davon aber ebenfalls nicht abzurauchen scheinen.

All das ist aber relativ unwichtig, denn der AP Systems ist mit einem Kurzschlusstrom von 25A angegeben. Und 25A mit 2 Panel halte ich mit derzeitigen Modulen und insbesondere bei unterschiedlicher ausrichtung für eine Scheindiskussion. Was mich wieder zu dem erstgenannten Punkt zurückbringt, dass der APSystems eben sehr wohl für den Parallelbetrieb von 2 Panels ausgelegt ist.
 
Und normale Module einfach überstehen lassen? Soviel breiter sind die ja auch nicht. (10-20cm)
Ggf. das Stück unterhalb etwas verkleiden.
Nene, die 88cm von dem oben verlinkten Modul sind schon quasi 8cm zu viel. Verdeckt dann etwas die Bodenplatte. Die üblichen 400-450W Module sind alle samt 113cm breit. Das ist mir zu viel.

@even.de
Wow, krasser Rasen - sowas kenne ich nur aus Prospekten. :eek:
Danke :)

Ich sehe immer nur die Riesen freie Fläche auf dem Dach, die man mit Panels zupflastern könnte, aber ich habe nur 2 Wohnungen der obersten Etage, nicht alle 4 :)

@even.de
hast du nen Mähroboter für diese perfekte Rasenhöhe? alter Schwede, wie perfektionistisch ist das denn bitte ^^
Mährobotor ja, aber der kommt nur zu den Zeiten zum EInsatz, wenn wir mal 1-2 Wochen nicht zu Hause sind. Wenn man nämlich 1-2 Wochen nicht mäht wirft mich das gleich wieder absolut zurück was die Mähhöhe angeht. Das ist kurz gesagt nicht ohne Robotor möglich Urlaub zu machen :d

@Ickewars
Entweder Kunstrasen oder er ist Rasenwart bei Hannover96. (Die Schraffierung könnte ein Hinweis sein.)
Nein ist kein Kunstrasen, sondern einfach nur gepflegter, echter Rasen. Das Streifenmuster kommt vom Spindelmäher bzw. der schweren Heckrolle (wiegt alleine runde 35 kg).

Den Roboter sieht man ja sogar auf dem Bild :)

nur die Schraffierung kommt wohl nicht vom roboter?
siehe oben. Mährobotor nur in Abwesenheit um "Schäden" durch zu langes Wachstum zu vermeiden.

Dass Dein Nachbar noch nicht mitgezogen hat^^
Der ist Ü85 und wird (verständlicherweise) nichts mehr investieren.
 
@Ickewars

Der Vermieter hat da grünes Licht gegeben.
Es kommt ja auch noch eine Multisplit aufs Dach.
Einzige die Vorgabe das ein Elektriker alles anschließt, ist meine Vorgabe.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Frankenheimer
Du ziehst einfach zu viel zusammen und versuchst daraus eine Argumentation zu machen.
Der VNB interessiert sich NICHT dafür, wie deine Installation gemacht wird.
Den interessiert nur, hast du ein Gerät, was (vermeintlich) Konform ist im Betrieb oder nicht.
Konform heißt in dem Fall Produktnorm und ggf. gesetzlichen Grenzen wie z.B. PV Größe.
Den Interessiert NICHT, wie deine Elektrik aussieht, welche Leitungen wo wie verlegt sind, welche Sicherungen usw. zum Einsatz kommen. Den VNB interessiert sich für das, was vor dem HAK im Keller des Hauses passiert, also in Richtung Netz. Für all das ist er verantwortlich.
Wenn du also vor 2 Jahren einen 600W WR installiert hast und der angemeldet ist, ist alles schön.
Wenn das Gesetz demnächst festlegt, dass nur noch 400W zulässig sind, dann schreibt dich der VNB an, dass du das Gerät abbauen musst.
Warum das so ist? Weil Gesetze, mit guter Begründung, einen Bestandsschutz aufheben können. Dafür gibt es Hürden, aber das nicht nicht so, als wenn das nicht geht. Ist am Ende sowas wie eine Enteignung. (denn was willst du mit nem Gerät, was nicht mehr "geht") Dafür gibt es eine Güterabwägung. Und wenn die Netzstabilität und damit das Überleben der Allgemeinheit höher eingestuft wird, dann ist das so.
Das bezieht sich aber auf gesetzliche Festlegungen.
Die VDE Norm ist das nicht. Das sind Richtlinien.
Und indirekt sagt der VDE, dass bestimmte Installationen als Brandgefahr einzustufen sind und das sogar unmittelbar. Im allgemeinen müssen sich alle an diese Vorgaben des VDE halten, weil das den "Stand der Technik" abbildet. Also musst sowohl du, der Vermieter als auch der Versicherer an diese Norm halten.
Wenn diese Norm verabschiedet wird, heißt das nicht, dass zwingend alle Installationen, die das nicht einhalten, abgerissen werden müssen.
Nichts destotrotz wird die Versicherungsbranche darauf reagieren, eben weil die Norm nicht einfach so ins Blaue entwickelt wurde, sondern ganz bewusst das Thema Brandschutz anspricht.
Und beim Brandschutz werden keine Gefangenen gemacht. D.h. die Versicherungsbranche reagiert darauf.
Dabei werden alle nicht konformen (die Referenz gibt es dann schwarz auf weiß) Anlagen als Brandgefahr eingestufft. Brandgefahren lassen sich versichern, zu entsprechenden Aufpreisen.
Nehmen wir also mal an, der Versicherer deines Vermieters legt für dein BKW einen Versicherungsaufschlag von 100EUR/Monat fest.
Was meinst du, macht der Vermieter jetzt? Schluckt der das?
Der wird dir das entsprechend auf die Miete aufschlagen. D.h. dein BKW kostet dich im Monat 100EUR, weil es nicht dem Stand der Technik entspricht. Wieviel Sinn macht der Betrieb des BKWs dann noch?
Ich mein, du kannst es gerne weiterbetreiben. Aber Defacto verbietet dir die Versicherung den Betrieb des BKWs.
Auf welcher Grundlage sie das kann? Auf der selben Grundlage, warum die KFZ-Versicherung jedes Jahr die Preise anpasst. Nennt sich Privatautonomie oder Vertragsfreiheit. Das ist im HGB und BGB geregelt.
Das sind die gesetzlichen Grundlagen für dein Defacto Verbot eines nicht konformen BKWs.
Das habe ich aber bereits oben kundgetan.
Weiterhin die Frage, warum du glaubst, dass die Genehmigung des Vermieter fürs BKW auf Lebenszeit gültig ist? Solche Genehmigungen sind nichts anderes als "ich erlaube dir das, bis es einen triftigen Grund gibt, das nicht mehr zu erlauben"
Früher war es Standard, dass man im Hausflur Kinderwagen und sonstiges zwischengelagert hat.
Heute sind Vermieter verpflichtet (und das nicht aus Eigeninteresse), dieses zu unterbinden. Was also hat die Genehmigung von vor 20 Jahren noch für einen Wert? Genau, keinen.
Aus der Genehmigung lässt sich kein ultimativer Rechtsschutz des Gutes ableiten, schongarnicht auf Lebenszeit. Es schützt nur davor, dass dem Vermieter nicht morgen einfällt, will ich nicht mehr, ohne triftigen Grund versteht sich.
Mehr aber auch nicht.
Dein Beispielfall mit dem fehlenden Relais ist nur eins. Wie gesagt, Stecker-BKWs werden als Brandgefahr eingestuft, grundsätzlich. Und darauf lässt sich oberes Szenario herleiten.
Es gibt entsprechenden Gegenmaßnahmen, die ich hier auch schonmal andiskutiert habe. Diese muss man dann entsprechend nachweisen. Am Ende belegt man aber nur, dass die Brandgefahr also abgestellt ist und damit so auch nur das übliche Restrisiko besteht, wie mit allem anderen auch in der Bude.

In der Versicherungsbranche werden Jahr für Jahr die Policen angepasst. Die Allgemeinheit sieht das am Auto, in der Regel durch Preisanpassungen. Das ist auf den anderen Versicherungsgebietet aber viel viel krasser. Gerade im Bereich Gebäude ist da sehr viel Bewegung drin.
Wie schon geschrieben, ist eine Versicherung in der Lage Defacto (also nicht im Wortsinn gemeint) die "Zulassung" für das BKW entziehen, indem sie den Preis anpasst. Dafür gibt es aber Grenzen, nennt sich "gute Sitte". Also einfach so geht das nicht. Da aber der VDE mit der Einschätzung "Brandgefahr" entsprechende technische Unterfütterung liefert, ist der Preis quasi gerechtfertigt. (für die Höhe gibt es aber auch Grenzen)
Es steht die natürlich frei, gegen eine solche Preiserhöhung, gegenüber dem Vermieter zu klagen. Dann sind wir wieder bei den Kosten zum BKW. So ein Rechtsstreit ist halt auch nicht ohne und das Problem ist, dass dir die technische Begründung fehlt. Als müsstest du das entsprechend mit einem Gutachten untermauern usw. usf.

Ein WR ist auf DC Seite erst einmal ein Verbraucher. Und wie du unzähligen Forenbeiträgen entnehmen kannst wird der WR die Stromstärke nehmen die er verarbeiten kann, selbst wenn auf DC Seite 30A anliegen. Eine Überlastung durch zu hohe Spannung dagegen ist gefährlich. Der einzige Unterschied ist möglicherweise eine thermische Überlastung von Komponenten wenn sie zwar "kurzfristig" für 20A ausgelegt sind, aber durch eine massive Überbuchung immer unter Feuer wären. Das wird aber bereits mit unzähligen Hoymiles WR tagtäglich praktiziert, die davon aber ebenfalls nicht abzurauchen scheinen.
Das, was du hier schreibst ist völliger Unsinn.
1. logisch ist der WR auf der DC Seite ein Verbraucher, da er kein Generator ist und auch keine Leitung. Das ist aber nicht die Diskussion.
2. Der WR ist aber kein einfacher Verbraucher. Das Ding verhält sich völlig anders als du es kennst. Und daher kommt auch deine Fehleinschätzung.
3. Daher ist es mit Nichten so, dass er nur den Strom verarbeitet, den er auch verarbeiten kann. Das liegt daran, dass der MPPT im WR auf 0Ohm eingestellt wird/werden kann. D.h. es fließt der Maximalstrom, den die PV liefern kann. Daher heißt der auch Kurzschlussstrom. Liegt dieser oberhalb der Auslegung des WRs, fließt zu viel Strom durch den WR.
4. Daher muss der Kurzschlussstrom der PV unterhalb des Kurzschlussstroms des WR/MPPTs liegen. Nur so ist sichergestellt, dass im 0Ohm Betrieb des MPPT sein maximal zulässiger Strom nicht überschritten wird.
Hier fungiert die PV als Strombegrenzung, die der WR im Regelbetrieb auch braucht.
Das ist im normalen Stromnetz aber anders. Das Netz, im Sinne seines Innenwiderstandes, begrenzt dem Strom nicht, bzw. sehr sehr spät, bei einigen 100A oder 1000A.
Normale Verbraucher sind darauf auch entsprechend ausgelegt.
Daher kann man die allgemeinen Erkenntnisse zum Stromkreis auf den PV nur bedingt übertragen. Mit entsprechend tiefem Wissen ist das natürlich erklärbar, nur muss das eben auch da sein.

Ich kann verstehen, dass das etwas komplexer ist. Ich kann auch verstehen, dass du mir das nicht glauben willst. Daher folgendes, damit du dich selber aufschlauen kannst:
In Photovoltaikanlagen spielt der Kurzschlussstrom auch eine Rolle bei der Auslegung von Wechselrichtern und Sicherungselementen.
Wenn der Kurzschlussstrom der PV unwichtig ist, warum ist es bei der Auslegung des WRs wichtig?
Ein zu hoher Kurzschlussstrom kann Bauteile beschädigen. Er überlastet Wechselrichter und Sicherungen
Geht der Kurzschlussstrom des Moduls über den des Wechselrichters, kann das Gerät Schaden nehmen. Solch ein Szenario muss vermieden werden.
Reicht dir das als Begründung oder sollen wir einen Versuch machen?
Ich denke mir das nicht aus oder halte mich für besonders schlau, was das angeht.
Es ist nun mal technisch so, wie es ist. Ich habe das nicht gebaut oder mir ausgedacht oder sonstwas.
Ich beschreibe nur das, was nun mal ist.
MPPT Regler (und das ist zu 99% das, was in WRs eingebaut ist) arbeiten nun mal im Regelbetrieb mit dem Kurzschlussstrom. Das ist, zumindest im WR, kein Fehlersituation. Der MPPT macht das ständig, da er so ermitteln kann, wie doll sozusagen die Sonne scheint, damit er den maximal Ertrag generiert.
Der Kurzschlussstrom wird also mehrmals, eigentlich ständig, im WR erreicht. Liegt dieser oberhalb des Grenzwertes, wird das Gerät geschädigt.
Daher: Kurzschlussstrom WR < Kurzschlussstrom PV
(wie gesagt, ich sage es zwar, es ist aber technisch so wie es ist, ich kann es nicht ändern)
All das ist aber relativ unwichtig, denn der AP Systems ist mit einem Kurzschlusstrom von 25A angegeben. Und 25A mit 2 Panel halte ich mit derzeitigen Modulen und insbesondere bei unterschiedlicher ausrichtung für eine Scheindiskussion. Was mich wieder zu dem erstgenannten Punkt zurückbringt, dass der APSystems eben sehr wohl für den Parallelbetrieb von 2 Panels ausgelegt ist.
Das ist keine Scheindiskussion.
Du hast geschrieben, dass der Kurzschlussstrom am Ende egal ist. Und das ist er nun mal einfach nicht.
Wenn man deinen Unsinn so stehen lässt, kommen andere noch auf die Idee, dass das stimmt. Und bei alternativen Fakten werde ich halt aktiv. Um also die Diskussion nicht führen zu müssen, solltest du einfach die alternativen Fakten sein lassen. So einfach ist das. Du hast es also selber in der Hand.
Wenn du die Regel Kurzschlussstrom WR < Kurzschlussstrom WR einhältst, dann ist auch alles OK.
Wie schon gesagt, formal müsste man deine Panels zusammenrechnen, aber faktisch ist das ja eine zeitlich sequenzierte PV-Installation. Der Kurzschlussstrom wird quasi natürlich begrenzt. Das ist aber eine Sondersituation und lässt sich nicht verallgemeinern.
Aber die Aussage, dass ein WR mit 25A mit 30A Kurzschlussstrom PV klarkommt, ist einfach Unsinn.
Das solltest auch du einsehen. Sicherlich haben die WRs entsprechende Reserven und Schutzschaltungen.
Das sind aber Reserven und eben Schutzschaltungen und haben nichts im Regelbetrieb zu tun.
Man geht da einfach strickt nach Datenblatt und daher: Kurzschlussstrom WR < Kurzschlussstrom PV.
Das ist am Ende auch keine Kernphysik, sondern ein einfacher Vergleich mit 2 Parametern (ggf. muss man bei Parallelschaltung noch ne Addition machen)

EDIT:
Und natürlich gibt es Beispiele dafür, dass "überlastete" WRs noch laufen.
Ich kenne auch Beispiele, dass man mit 100 vor der Schule nicht geblitzt wird. Also fahren wir jetzt alle mit 100 vor der Schule rum? Ist das deine Logik?
Der Kurzschlussstrom hängt von Parametern ab, der wird nicht einfach so irgendwie erreicht.
Nur plant man solche Installationen nicht nach "also eigentlich müsste das so und so sein". Man plant sowas anders. Es gibt diese Datenblätter ja nicht umsonst und die Vorgehensweise kommt ja auch nicht vom Bäcker.
Wie gesagt, das ganze Thema ist eigentlich in einer Zeile geklärt. Und an der Physik kann auch wenig rumdiskutieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann mich in 2024 (Region Hannover) bislang absolut nicht begklagen.
9,46 kWp

Das ist bei dem Wetter hier (Mitte Hessen) nicht machbar. Heute wieder typischer Tag: Bis ca. 15:30 Uhr so dunkel, dass man im Haus Licht brauchte, dann klarte es auf. Derzeit ist es wieder regelrecht dunkel.

Screenshot.jpg


Tages-Minimum war im Juni bei 10,23 kWh bei 9,54 kWp auf dem Dach. Monatsproduktion ist derzeit bei 607,75 kWh, was knapp die Hälfte des Soll lt. PVGis ist. Vielleicht wird es nächste Woche endlich besser und es gibt noch ein paar Tage mit über 100%.
 
Der Mai war bei mir auch deutlich besser, aber dennoch ist der Juni noch "ok" finde ich.

Juni
1719005531986.png

Mai
1719005551049.png

Das gute ist: ich brauch nicht so viel Wasser für den Garten :fresse:
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh