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Also hier im Nirgendwo in Nordfranken, an einem Bächlein, bei schönem Wetter, erhole ich mich ganz ausgezeichnet. Spaziergänge im Wald, Freibad in der Nähe… nur der Bandscheibenvorfall (vermutlich) trübt den Urlaub erheblich, aber dafür kann die Gegend nichts.Meine Frau wollte unbedingt eine Kleinstadt in den Südstaaten (USA) besuchen.
Also sind wir hingefahren.
Und weil sie nicht wusste was man hier machen kann (Spoiler: nicht viel) sitzen wir dank 38°C Außentemperatur im klimatisierten AirBnB.
Keks? Urlaub ist zu wertvoll um ihn so zu vergeuden.
Mal in niederländischen Shops geguckt? Wie haben schon oft Fahrradzubehör im Nachbarland bestellt - da ist die Auswahl größer.Scheinbar gibt es keinen Fahrradreifen in der Größe 30 622 in cremefarben oder braun Ich will nicht schwarz. Ich kann schwarz nicht ausstehen -.-
Die rechtliche Grundlage für ne Abmahnung wird spannend. Erzähl mal... Das gibt am Ende nur dumme Anwaltskosten, die man dir/euch aufdrückt, wenn der andere nicht völlig doof ist und das rechtlich angeht.Wenn der Kollege, der sich hier heute krank zur Arbeit geschleppt hat, mich mit seiner Rotze angesteckt hat, kriegt der eine Abmahnung. Ich hab ihm gesagt, wenn er krank ist soll er zuhause bleiben und sich krank melden. Wer schleicht hier hüstelnd über den Flur? 😡
Gesund auch nicht.Danken tut es eh keiner, wenn man sich krank zur Arbeit schleppt
Da du ja so ein Klugscheißer bist und ich auch schon beim Ersteller doch die Grundlage dafür wissen wollte, bist du nun herzlichst eingeladen, die Grundlage für "Abmahnung aufgrund Krank zur Arbeit" hier einmal aufzuzeigen. Meine 2-3 Min google haben ergeben, das das so nicht so einfach möglich ist. Gibt natürlich spezielle Jobs wo das möglich ist, aber keine grundsätzlichen Dinge. Als Büroheini ist eine Erkältung sicherlich kein Problem, während eine depressive Phase als Pilot auch mal unschön enden kann.Ist das wieder der Payday, der vieles sagt, aber eigentlich so gar keine Ahnung hat?
Krank auf Arbeit kann sehr wohl ein Abmahn- bzw-.sogar Kündigungsgrund sein. (der Rahmen ist da)
Sowas geht mir auch total auf den Sack.Wenn der Kollege, der sich hier heute krank zur Arbeit geschleppt hat, mich mit seiner Rotze angesteckt hat, kriegt der eine Abmahnung. Ich hab ihm gesagt, wenn er krank ist soll er zuhause bleiben und sich krank melden. Wer schleicht hier hüstelnd über den Flur? 😡
Da du ja so ein Klugscheißer bist und ich auch schon beim Ersteller doch die Grundlage dafür wissen wollte, bist du nun herzlichst eingeladen, die Grundlage für "Abmahnung aufgrund Krank zur Arbeit" hier einmal aufzuzeigen.
Das täuscht glaube gerade nur etwas, bzw. war nur die letzten paar Tage so. War ne Mischung aus verstärktem familiär bedingtem Kopfkino und Ischiastheater, was das Liegen geradd etwas erschwert. Normalerweise schlafe ich an Wochentagen ab ca.24:00 Uhr bis etwa 7:30 bis 8::00 schön unterbrechungsfrei durch. An "normalen" Wochenenden um 1-2h nach hinten verschoben.da du ja auch so nen Frühaufsteher zu sein scheinst könnten wir uns ja aufn Kaffee um 4 morgens im LTDW treffen?
Ich habe ihm ja gesagt, wenn er sich krank fühlt soll er zuhause bleiben. Habe ihn dann nach Hause geschickt aber keine Ahnung wie lange er schon da war und seine Viren verteilt hat.Wenn du die Kompetenz besitzt eine Abmahnung auszusprechen kannst ihn auch nach Hause schicken.
Ich sagte damals, das die VDE 30-40 Jahre Lebensdauer ansetzt und danach ausgetauscht werden sollte.Du schuldest mir auch noch die VDE Quelle das eine e-installation alle 20(?) Jahre erneuert werden muss
Und wo ist die Rechtsgrundlage für die Abmahnung? Irgendein gelabber über "das könnte jemanden Schaden" ist nicht einfach ein Abmahngrund@PayDay
Wie kann man eigentlich so uninformiert und vor allem auch weltfremd und kurzsichtig sein?
Das gilt auch für Büroheinis.
Der "Jugendalzheimer" schlägt wohl bei dir auch schon zu. Nur gut, dass du kräftig dagegen anfaltest!War ne Mischung aus Klimaanlage, verstärktem familiär bedingtem Kopfkino und Ischiastheater, was das Liegen geradd etwas erschwert.
Missachtung einer Anweisung eines AN und die Gefährdung anderer AN, sowohl direkt als auch in Bezug auf den AG. Stichwort hier ist die Fürsorgepflicht des AG. Denn wenn bedingt durch einen kranken AN ganze Abteilungen ausfallen, ist das Betriebsschädigend. Zudem steht ggf. auch die Körperverletzung im Raum, wenn man mit einer ansteckenden Krankheit wissentlich andere dieser aussetzt und damit eine Ansteckung provoziert, was in einem Büro zwangsweise gegeben ist.Rechtsgrundlage
Ich sagte damals, das die VDE 30-40 Jahre Lebensdauer ansetzt und danach ausgetauscht werden sollte.