MadCat69
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In jedem Forum ist mindestens immer einer, der es falsch erklärt.
Die Beweislast ist in den ersten 12 Monaten umgekehrt, danach ist sie wieder normal beim Käufer.
Wenn schon Korinthenkacken, dann bitte richtig.
In den ersten zwölf Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach beim Käufer. Wobei ich jetzt mal dingliche Rechte, arglistig verschwiegene Mängel usw. mit ihren abweichenden Fristen ganz außen vor lasse.
Das ist de facto eine Umkehrung, der Begriff sagt nichts darüber aus was im Rechtsverkehr der übliche/normale Weg ist, sondern definiert nur zu einem gegeben Zeitpunkt den Wechsel der Richtung. Also ab dem ersten Tag nach Ablauf des zwölften Monats kehrt sich die Beweislast - im Verhältnis zu den ersten zwölf Monaten - um.